als Behinderter weglaufen?
(ich frage für einen Freund)
Was würde passieren, wenn ein geistig behinderter 18 jähriger Junge weglaufen würde? Würde die Polizei ihn sofort suchen wie bei Minderjährigen, oder erst nach ein paar Tagen wie bei normalen Erwachsenen?
Er findet im Netz nichts darüber.
5 Antworten
Da eine geistig behinderte Person ganz individuell ist und es NICHT DIE eine geistige Behinderung gibt ist die Frage so nicht zu beantworten.
Es kommt nämlich immer auf den Einzelfall drauf an und dafür braucht es mehr Infos:
- Das Wichtigste: Ist bekannt, dass die Person eine Hinlauftendenz (früher auch Weglauftendez genannt) hat?
- Ist die Person verkehrssicher (auch über bekannte Strecken hinaus)?
- Hat die Person eine gesetzliche Betreuung? (Einen Vormund hat sie nicht mehr, da volljährig) -> hier geht es speziell um den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung"
- Ist die Person eine Gefahr für sich oder andere (Selbst- oder Fremdgefahr)?
- Liegt ein richterlicher Beschluss zur Freiheitsentziehung vor (z.B. weil die Person eine Selbst- oder Fremdgefahr darstellt)?
- Ist die Person kognitiv so alt wie sie wirklich ist oder gleicht die kognitive Entwicklung der eines (Klein-)Kindes?
Das sind Fragen, die eine Rolle spielen, wenn geklärt werden soll, ob eine geistig behinderte, volljährige Person sofort gesucht wird oder nicht.
Verkehrssicher: Wird auf eine freie Straße geachtet oder besteht die Gefahr, dass die Person einfach die Straße betritt, obwohl da ein Auto kommt? Besteht die Gefahr, dass die Person den Radweg oder Autofahrweg als Gehweg nutzen will? Besteht die Gefahr, dass die Person über eine Ampel geht und mitten auf dem Fahrweg einfach stehen bleibt und sich auch nicht rührt, wenn die Autos hupen, ect.?
Aufgabenkreis ist wichtig zu wissen, denn darf die Person selber bestimmen wo sie sich aufhält, dann ist das erstmal kein Grund für die Polizei eine Suchtruppe aufzustellen. Denn Volljährige können ihren Aufenthaltsort frei wählen und müssen niemandem erzählen, wo sie hingehen.
Bestimmt aber die gesetzliche Betreuung den Aufenthaltsort dann wird das einen Grund haben (z.B. weil die Person nicht in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen). Je nach Grund kann Gefahr bestehen und die Polizei muss etwas unternehmen.
Die Polizei sucht z.B. unabhängig vom Alter, wenn Suizidabsichten vorhanden sind oder wenn die Gefahr vorhanden ist, dass Mitmenschen angegriffen werden (z.B. weil die Person bewaffnet ist oder sich in der Vergangenheit schon gezeigt hat, dass sowas passieren kann).
Richterlicher Beschluss ist genauso wichtig, denn dann hat die Polizei einen konkreten Grund um mit der Suche zu starten. Denn einen richterlichen Beschluss bekommt eine Person nicht einfach so, da muss schon ein triftiger Grund vorliegen. Und dieser Grund kann u.U. zur Gefahr werden.
Gut, 14-jährige Menschen sind i.d.R. in der Lage sich zu orientieren, auf den Straßenverkehr aufzupassen, ggf. Menschen anzusprechen und wissen um mögliche Gefahren.
Abhängig vom Auftrag des Vormundes und seiner konkreten Gefährdung. (Des Breuten)
Darf der Betreute, sich nicht selbständig umfassend räumlich bewegen, wird sofort reagiert.
Darf er sich räumlich zwar voll bewegen, ist aber nicht in der Lage, sich selbst zu sichern, würde auch sofort reagiert .
Ist er zwar nur bedingt betreut, ist jedoch nicht in der Lage Herausforderungen die Entfernung aus dem gewohnten Umfeld ergeben zu meistern würden sie auch reagiert.
Naja, wenn er mündig ist, darf er weglaufen. Das ist sein gutes Recht. Man kann ihn natürlich als vermisst melden, aber wenn die Polizei dann herausfindet dass es ihm gut geht, lassen sie ihn in Ruhe.
Wenn er natürlich soweit behindert ist, dass er unmündig ist, dann behandelt man ihn wie ein Kind, und jemand anderes(Vormund) darf bestimmen so er sich aufhalten soll. Da würden sie ihn dann zurückbringen.
Wie gesagt, wenn er unmündig ist, darf er seinen Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen, da wird die Polizei also immer suchen. Die Polizei bringt ihn dann auch zurück. Da gilt dann das selbe wie bei Kindern.
Bei normalen Erwachsenen wird nur gesucht wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Und die können der Polizei dann half auch einfach nur sagen dass es ihnen gut geht und "verschwunden" bleiben.
gut... zählt ein Autist als unmündig? wenn er ein Vormund hat?
Vormund kenne ich bei Minderjährigen. Meinst du eine rechtliche Betreuung?
ja... wir im Heim kennen es unter Vormund da die Betreuer das so sagen
Das ist das selbe, nur die ältere Bezeichnung dafür. Früher nannte man das Erwachsenenvormundschaft, aber mit der Reform in den 90ern wurde das umbenannt. Viele benutzen den älteren Begriff noch.
Also er möchte aus dem Heim raus?
Vormundschaft kenne ich bei Minderjährigen. Die rechtliche Betreuung ist ja von der Aufgabe her stärker auf Förderung der Selbstbestimmung ausgelegt.
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/einfuehrung-ins-betreuungsrecht
Wenn er mit seinem Betreuer nicht zufrieden ist, kann er doch erst mal versuchen einen anderen zu bekommen:
https://wegweiser-betreuung.de/betreuung/betreuerwechsel
Autismus ist allein kein Grund für Betreuung. Solche Menschen sind lediglich etwas kommunikativ gestört.
Wenn der betroffene aufgrund seiner Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, wird das wohl anders (schneller) behandelt.
Ja natürlich wird man ihn suchen wenn davon ausgegangen wird das der alleine nicht zurecht kommt.
also
Weglauftendenz war nie
das mit verkehrssicher verstehe ich nicht (ist damit Bus Bahn gemeint?)
Ja, Aufgabenkreis weiß ich nicht
ich denke mal schon, er hat manchmal aggressive Gedanken und sich früher geritzt
weiß ich auch nicht
ist auf dem Stand von 14 - jährig