ALG2 bei Abmeldung?

5 Antworten

Bei einer Abmeldung vom ALG 2 (Bürgergeld) kann das Jobcenter Kontoauszüge fordern, um die finanzielle Situation zu überprüfen. Die Vorlage ist zulässig, um festzustellen, ob die Leistungspauschalen noch gerechtfertigt sind oder ob ein Vermögen besteht, das die Leistungspflicht ausschließt


sedatt96 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 20:34

Also den Kontoauszug sehen wo man kein geld mehr von denen erhält ?

Sofern es die Zeit des ALG-2 Bezuges betrifft: ja.


sedatt96 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 22:05

Also nur den Bezug danach nicht?

GutenTag2003  12.05.2025, 22:06
@sedatt96
  • Vor/ab/während des Bezuges sind sie - auch für vorangehende Zeiträume- vorzulegen
  • nach dem Bezug nur noch soweit es den Bezugszeitraum betrifft.
sedatt96 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 22:20
@GutenTag2003

Okey jetzt verstehe das heißt wenn im Voraus bezahlt wird dann bist du ja im Bezug

Zur Abmeldung muß man keine Auszüge vorlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nur was den Zeitraum des Leistungsbezugs betrifft, für Zeiträume wo keine Leistungen mehr bezogen werden, besteht ja kein Grund hier entsprechende Nachweise zu fordern.

Da gäbe es ja nichts mehr zu prüfen, ob Leistungen zu Recht oder Unrecht bezogen wurden.

Da eine Abmeldung vom Bürgergeld nicht möglich ist, ist nicht ersichtlich, was genau gefragt ist: es gibt Sachverhalte (bsp. Verzicht oder Selbstständigkeit) in denen nach Beendigung des tatsächlichen Bezuges noch Mitwirkungspflichten bestehen und Unterlagen vorgelegt werden müssen.