Adoption zu 100 % nicht wieder Rückrufbar?
Hallo eine Freundinn von nur hat vor 2 Jahren ein 6 Monate altes Baby adoptiert was sie natürlich heute über alles lieben.
Nun ist es so das es immer wieder Probleme mit der leiblichen Mutter gibt. Erspare euch einzelne Details...
Auf jeden Fall behauptet sie das die Adoption von ihr unter Zwang von körperlicher Gewalt des Kindsvater unterschrieben hätte (Was durchaus stimmen könnte da ihr Freund ein absoluter Volldepp war)
Könnte es nun auch nur die kleinste Möglichkeit geben das die Adoption vor Gericht als unwirksam geschrieben wird ?
3 Antworten
Auf jeden Fall behauptet sie das die Adoption von ihr unter Zwang von körperlicher Gewalt des Kindsvater unterschrieben hätte
Ja, das ist einer der wenigen Gründe, der die Adoption tatsächlich rückgängig machen könnte. Denn eine durch Drohung erteilte Einwilligung wäre nach §1760 Abs. 2d) unwirksam.
Das Problem ist hierbei zum einen, dass sie das erst einmal nachweisen muss und zum anderen die Vorschrift des Abs. 3:
(3) Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn der Erklärende nach Wegfall (...) der durch die Drohung bestimmten Zwangslage, (...) den Antrag oder die Einwilligung nachgeholt oder sonst zu erkennen gegeben hat, dass das Annahmeverhältnis aufrechterhalten werden soll.
Da müsste man die genauen Umstände kennen. Wann ist die Zwangslage weggefallen? Seit wann will sie ihr Kind zurück?
Ich kann beide Seiten gut verstehen. Zum einen wäre es sicher sehr schlimm für das 2-jährige Kind, aus seiner Familie herausgerissen zu werden, zum anderen kann ich gut verstehen, dass es für die Mutter schlimm ist, dass sie ihr Kind nicht zurück bekommt.
Deine Freundin soll sich einen guten Anwalt nehmen, mehr kann man hier nicht raten.
Das hat sie bereits aber danke für die Worte.... und klar ist es für die leibliche Mutter auch schlimm aber diese Person.... sagen wir kein guter Umgang für das Kind
Also selbst wenn es so ist, dass die arme Kindsmutter unter Zwang das Kind weggab, so einfach kriegt sie es nicht wieder, weil dieser Zwang ja auch bewiesen werden muss.
die einzige Chance für die Mutter ihr Kind wieder zu bekommen wäre, dass nachgewiesen werden kann, dass die Adoption unter Zwang erfolgt ist. d.h. es glaubwürdige Zeugen, ein Überwachungsvideo oder ein Geständnis des Freundes geben sollte.
lg, Nicki
halte ich für unwahrscheinlich, dass das rückgängig gemacht wird. so ne adoption ist ja ein prozess der ne weile dauert, sowas passiert ja nicht mal so nebenher.
scheint ne offene adoption zu sein, wenn noch kontakt zur leiblichen mutter besteht.
da gibts immer wieder so probleme.
das der kontakt nur einseitig gewollt ist , das ist mir schon klar. allerdings werden vor der adoption die bedingungen festgelegt mir der beide seiten einverstanden sein müssen.
Nein der Kontakt ist nur einseitig gewollt ... was vor 2 Jahren war weiß ich nicht