Ab welchen Betrag darf ich KV-Beiträge zahlen?

4 Antworten

Es gibt eine Grenze.

Sie muss versicherungspflichtig beschäftigt sein, also mehr Arbeitsentgelt bekommen als 538 € monatlich. Dann ist sie in einem Midijob versicherungspflichtig in allen Sozialversicherungszweigen.

Wenn die beiden heiraten, kann die Ehefrau in die Familienversicherung ihres gesetzlich versicherten Ehemannes.

Über den Job ist man erst versichert, wenn man mehr als einen Minijob hat, also über 538€ verdient.

Darunter ist man freiwilliges Mitglied der Krankenkasse und zahlt Beitrag auf das fiktive Mindesteinkommen in Höhe von aktuell ~1180€ pro Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag zur Krankenkasse von ~230€ pro Monat.

iQDetectiv 
Fragesteller
 25.04.2024, 10:48

Aber auch Minijobber bezahlen über ihren Arbeitgeber KV-Beiträge. Wieso sollten sie dann noch 230€ im Monat zahlen?

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DerHans  25.04.2024, 11:19
@iQDetectiv

Minijobber zahlen eben KEINEN Beitrag. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialabgaben pauschal.

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grandy52  25.04.2024, 11:38
@iQDetectiv
Aber auch Minijobber bezahlen über ihren Arbeitgeber KV-Beiträge.

Für Minijobber führt der Arbeitgeber eine Pauschale an die Krankenkasse ab, über die der Minijobber aber nicht versichert ist.

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iQDetectiv 
Fragesteller
 25.04.2024, 11:44
@grandy52

Er muss also trotzdem 230€ zahlen von seinen 538€? Da wäre es ratsam 540€ zu verdienen, weil da hat er am Ende etwas viel mehr bei gewonnen.

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DerHans  25.04.2024, 11:48
@iQDetectiv

Das ist tatsächlich so, in dem Fall spart der Arbeitgeber sogar. Allerdings müssen dann auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.,

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grandy52  25.04.2024, 12:09
@iQDetectiv
Er muss also trotzdem 230€ zahlen von seinen 538€?

Ja

Da wäre es ratsam 540€ zu verdienen, weil da hat er am Ende etwas viel mehr bei gewonnen.

Wenn der AG mitspielt, klar.

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siola55  26.04.2024, 15:04
@iQDetectiv

Ja genau - bei 540€ mtl. Bruttolohn als Midijob ist der KV-Anteil gerade mal 20 Cent!!! und für die PV 2,27€ mtl. und für die gesamten Sozialabgaben 2,78€ mtl. Abzug!!! ;-))

Sie muß nur einen Midijob-Arbeitgeber finden, welcher diesen "Spaß" mitmacht:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText2

wie z.B.: Wer zahlt was im Midijob?
Sowohl Midijobber als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein. Für Midijobber und Midijobberinnen sind die Beiträge stark reduziert. Der Gesamtbeitrag und der Beitragsanteil des Midijobbers werden dabei jeweils über zwei verschiedene Formeln berechnet. Die Differenz zahlt dann der Arbeitgeber.
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