ab wann ist man islamisch verheiratet/verlobt?

5 Antworten

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Verloben ist kein Muss als Vorstadium der Heirat. Aber wenn auf beiden Seiten Interesse aneinander besteht, dann bespricht man das zusammen mit beiden Eltern, so dass die Verlobung offiziell ist und man die Möglichkeit hat sich im islamischen Rahmen besser kennen zu lernen.

Hat man jedoch Eltern, die unislamisch eingestellt sind, dann ist es besser, dass man gleich heiratet, wenn man sich über die Liebe zum Charakter und der Religionsausübung der Person sicher ist. Das Aussuchen des Ehepartners ist so wie das Erwählen des eigenen Schicksals. Denn wenn Frauen einen Mann heiraten, der nicht praktiziert, so nimmt auch die Glaubenspraxis der Frau früher oder später ab!

Wenn man islaisch heiraten möchte, läuft das ganz einfach und unbürokratisch ab - und vor allem kostenlos (aber man kann dem Imam trotzdem was schenken - als Dank). Man sucht einen Imam auf, legt untereinander vorher fest, was die Brautgabe betragen soll. Man muss sich nicht unbedingt Geld und Gold wünschen. Man kann sich beispielsweise auch wünschen, dass der Mann einem die Umra (Besuch der Pilgerstätten außerhalb der Pilgerzeit) schenkt. Außerdem kann sich die Frau aussuchen, wann sie die Brautgabe ausgehändigt haben möchte. (Spätestens im Falle einer Scheidung muss die Brautgabe übergeben sein!)

Frau und Mann können gemeinsam einen Ehevertrag aufsetzen, in dem sie bestimmte Punkte festhalten. Möchte die Frau beispielsweise keine Hausarbeiten machen, so muss sie das VOR der Ehe vertraglich festhalten - mitten in der Ehe kann man nicht einfach protestieren, an sowas kränkelt eine Partnerschaft. Der Mann müsste dann eine Haushaltshilfe einstellen und das ist finanziell nicht unerheblich. Also etwas Erbarmen mit dem Mann haben - schließlich wird die Arbeit im Haushalt der Frau als Sadaka (Almosenspende) angerechnet, wovon sie später im Paradies inschaAllah (So Gott will) nutzen wird!

Man kann im Ehevertrag beispielsweise auch festlegen, dass bei Uneinigkeiten in der Ehe das Richtende Koran und Sunna sind. Wichtig ist aber, sich auch an den Vertrag zu halten und nur das festzulegen, was man auch einhalten wird! Hält sich ein Ehepartner nicht an einen wichtigen Punkt des Vertrags, kann man sich einen Schiedsrichter (einen wissenden, neutralen Menschen der den Islam praktiziert) einholen, welcher dann zwischen den Eheleuten vermittelt.

Ihr braucht zwei männliche oder vier weibliche Zeugen. Dann erzählt der Imam kurz über die Ehe und über gute und schlechte Zeiten in der Ehe. Gibt ein paar Ratschläge mit auf den Weg. Die zwei Heiratswilligen werden jeweils 3 mal vom Imam befragt, wobei man jedes mal, die selbe Antwort geben muss. Dann sind Mann und Frau unter dem Schutz Allahs zu Eheleuten erklärt.

Anschließend werden vom Imam Bittgebete gelesen. Diese beinhalten in etwa, dass die Ehe so glücklich und segenreich wie die von dem Propheten Muhammed (Friede und Segen seie mit ihm) und seiner Frau ´Hadidscha und zwischen dem Khalifen Ali und seiner Frau Fatima (Möge Allahs Wohlgefallen auf all ihnen sein) sein soll und noch vieles mehr.

Anschließend wird der Vertrag von den Eheleuten und den Zeugen unterschrieben und eine segenreiche Partnerschaft gewünscht.

Nachdem du das Nikah durchzogen hast. In dem du mit drei Mal "Ja" antworten musst, wenn du willst. Desweiteren kommt eine Hochzeit zustande, wenn beide zukünftigen Ehepartner freiwillg den Bund der Ehe eingehen möchten, es gibt keine Zwangshochzeiten!!! Wenn zum Beispiel zwei Freunde sich versprechen, dass ihre kinder mal heiraten werden wenn diese erwachsen sind, aber die kinder wollen es dann nicht, müssen sie nicht heiraten. Übrigens, wenn du in Deutschland heiratest, musst du zuerst Standesamtlich und danach islamisch heiraten, sonst gilt das hier rechtlich gesehen nicht.

UmmuHureyre  15.12.2009, 19:08

Nur zum Verständnis, damit die Fragestellerin nicht irritiert ist: Die islamische Heirat setzt nicht voraus, dass man standesamtlich geheiratet haben muss. Die standesamtliche Heirat ersetzt die islamische Heirat nicht, da z.B. die Annahme nicht unter Gottes Wort erfolgt.

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icebird24  16.12.2009, 18:37
@UmmuHureyre

Man muss aber Standesamtlich getraut sein, wenn man hier rechtlich als verheiratet gelten will. Aber das Nikah ist auch Pflicht, sonst gilt man im islamischem Recht als nicht verheiratet. Am besten, vormittags sich am Standesamt melden und am Nachmittag sein Nikah durchziehen.

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Antwort: "Alles Lob gebührt Allah, dem Erhabenen
In Islam zählt man verheiratet, sobald der Vater des Mädchens zugestimmt hat, der Bräutigam es vor den Zeugen akzeptiert und die Brautgabe zahlt, so ist die Ehe in Kraft gesetzt und bei Allah gültig auch ohne Standesamt! Aber da einige Muslime heute ihr Wort schnell brechen und vergessen empfehle ich der Braut unbedingt Standesamtlich zu heiraten damit sie ihre Rechte erhält. Und Allah weiss es am besten." http://islam-fetwa.de/index.php?option=com_content&task=view&id=31&Itemid=39

UmmuHureyre  14.12.2009, 19:05

Fetwa leider unvollständig! Nach der Rechtsschule Schaafi, muss die Zustimmung des Vaters erfolgen. Nach der Rechtsschule Abu Hanifa ist die Zustimmung des Vaters nicht erforderlich, damit die Ehe geschlossen werden kann. Wenn jemand der Rechtsschule Schaafi folgt, aber die Eltern z.b. unislamisch (z.B. nicht praktiziert und gegen eine islamische Ehe/islam-praktizierenden Schwiegersohn wäre) sind, so kann man in diesem Fall der von Abu Hanifa folgen.

Es sollen einem ja keine Steine in den Weg gelegt werden, nur weil man "die falsche" Familie in dem Fall hat.

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Hier gilt das Deutsche Grundgesetz und nicht die Religion. Bei uns muß man zum Standesamt, Kirche ist dann freiwillig. In der Türkei ist die Religion nicht vom Staat getrennt,da gilt dann das Versprechen vor dem Muhazin und Gott.

UmmuHureyre  14.12.2009, 15:36

Falsch! Religion und Staat sind dort getrennt. Den Muslimen ist aber das Versprechen vor Gott wichtiger und deshalb wird die islamische Heirat vor der standesamtlichen gemacht.

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Hibba  14.12.2009, 20:45

Muhazin?? Meinst du den Muezzin? Das ist derjenige, der zum Gebet ruft. Eine Trauung wird vom Imam/Hodscha vollzogen.

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Man kann sich in der Moschee trauen lassen, gilt aber vor dem deutschen Gesetz als nicht verheiratet.