Uneheliches Kind zwischen zwei Moslime?

8 Antworten

Ihr müsst wohl die Konsequezen ertragen. Wenn ihr jedoch im islamischen Sinne verheiratet seid, also Imam Nikah. ist es okay, wenn nicht. dann muss die frau es trotzdem gebären. Der Koran verbietet eindeutig das Töten von Kindern, unabhängig davon, ob sie bereits geboren wurden oder noch nicht: "Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut; Wir sorgen für sie und für euch. Wahrlich, sie zu töten, ist ein großer Fehler."(17:31) Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten erlaubt die Abtreibung nur in den Fällen, wo das Leben der Mutter gefährdet ist.

Zur Frage, wem das Kind zugesprochen wird:

Es wird seiner Mutter und ihrer Familie zugesprochen, wobei es sich um ein islâmisch anerkanntes Verwandtschaftsverhältnis handelt, also auch die Mahram-Beziehungen (zur Heirat verbotene Verwandte), die Vormundschaft, das Erbrecht und alle anderen Rechte des Kindes regelt, denn es ist ihr leibliches Kind. Dies ist die renommierte Meinung, der die überwiegende Mehrheit der Gelehrten folgt.

Gemäß einer anderen Meinung wird es dem Vater des Kindes zugeschrieben, wenn der Vater es anerkennt. Dies ist die Meinung von Ishâq ibn Râhôyeh, ´Urwa, Sulaimân ibn Yasâr und Abû Hanîfa. Abû Hanîfa sagte: „Ich sehe nichts Schlimmes darin, wenn ein Mann eine Frau heiratet, mit der er in Unzucht lebte und diese schwängerte, um die Untat zu verdecken und ihm das Kind zuzusprechen.“

Gemäß der überwiegenden Mehrheit der Gelehrten darf der Mann diejenige Frau nicht heiraten, die von ihm außerehelich schwanger geworden ist. Das Kind wird der Mutter und ihrer Familie zugeschrieben und der Vater erhält lediglich das Sorgerecht."

Möge Allah jeden rechtleiten inshAllah. Amin.

Jogi57L  12.05.2017, 18:58

 Der Koran verbietet eindeutig das Töten von Kindern



gut, dass dies extra erwähnt wird.... 

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Eigentlich liegt nicht die ganze Schuld für solche Probleme im Islam, sondern in der Kultur... Vieles ist sehr unnötig, was Problematik angeht.

Ich würde sagen, dass sie es abtreibt oder austrägt, je nachdem was sie will. Die Eltern von ihr sollten nicht übertreiben, was die "Ehre" angeht, denn wenn ihnen die "Ehre" wichtig ist, sollten sie wieder in ihr eigenes Land zurück, wo die Leute ja "alle Ehre haben".

Versucht die Frau zu schützen! Lasst sie nicht fertig machen. Das ist ihr Leben!! Die anderen haben nichts dazu zusagen!! Sie ist auf sowas nicht angewiesen!! Geht zu Beratungsstellen für junge Mütter oder so. Erklärt die Situation und vorallem SIE MUSS SICH DAFÜR NICHT SCHÄMEN. Es ist ihr eigenes Recht! Nicht mal die Menschen aus der Kultur können diese Rechte verändern!!

Wenn der Vater des Kindes nicht zur Mutter hält, ist er ein Weichei und drückt sich vor der Verantwortung!

Ich hab gute Erfahrung mit dieser Kultur. Ich bin auch muslimisch aufgewachsen!!

Die Frage ist, wieso sie nicht verhütet haben. Kondome gibt es überall zu kaufen... Naja... Egal...

Ich hoffe, dass euch die Leute in den Beratungsstellen gut genug helfen!!

Ich wünsche ihr noch viel Glück

IslamSunnitenP  19.02.2012, 22:29

Hallo :)

Sie sollte das Kind auf keinen Fall abtreiben. Wenn der Mann zu der Frau hält (da beide Muslime sind gehe ich mal davon aus) sollten sie einfach so schnell wie möglich heiraten und dann hat sich die Sache auch erledigt. Der Prophet Muhammad hat selbst gesagt dass man in der Religion nicht übertreiben soll. Gerade in solchen Fällen. Dass man nicht verhütet hat ist schecht. Aber noch viel schlimmer ist es ein Kind abzutreiben :)

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HeavensFairy  20.02.2012, 17:14
@bubu1992

Ja... Toll man sieht ja, dass niemand der Sippe es übertreibt!!

Sie kann und darf abtreiben, WENN SIE ES WILL!!

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IslamSunnitenP  24.02.2012, 17:10
@HeavensFairy

Natürlich soll sie das machen was sie will. Aber wenn sie eine Muslima ist will sie nichts machen was Gott (Allah) verboten hat.

Die Abtreibung gilt als haram, wenn sie nach dem vierzigsten bzw. zweiundvierzigsten Tag der Schwangerschaft vorgenommen wird. In diesem Fall wird der Rechtsspruch gültig, der für die Abtreibung nach dem Einhauchen der Seele gilt und die Zahlung der Diya erfordert. Denn angesichts der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Entwicklungsstufe der Schwangerschaft werden einige Organe, wie Hand, Finger, Fuß usw. erkennbar, was darauf hinweist, dass der Embryo auf dem Weg ist, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln.

Muslim überlieferte von Ibn Mas'ud: "Ich hörte den Propheten (s.a.s.) sagen: 'Wenn an dem Samentropfen (der die Eizelle befruchtet hat) zweiundvierzig Nächte vorübergegangen sind, schickt Allah (swt) einen Engel zu ihm, der ihn formt und dessen Gehör, dessen Augenlicht, dessen Haut und dessen Knochen erschafft. Daraufhin fragt er: Oh Herr, ist es männlich oder weiblich? Und Er bestimmt (es)...'"

In einer anderen Überlieferung ist die Rede von vierzig Nächten. Der Hadith weist also darauf hin, dass die Organe nach vierzig bzw. zweiundvierzig Nächten beginnen, sich herauszubilden. Daher wäre ein Eingriff gegen das Embryo ein Eingriff gegen ein menschliches Leben, das nicht angetastet werden darf und es käme einer Tötung gleich, ähnlich dem vorislamischen Brauch aus der Gahiliya, in der neugeborene Mädchen lebendig begraben wurden.

Allah (swt) hat dies verboten. Im Quran steht sinngemäß:

"...und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, (9) für welche Verfehlung es getötet wurde" (at-Takwir 81, Aya 8,9) Daher gilt es sowohl für die Mutter als auch für den Vater und den Arzt als haram, einen Abbruch der Schwangerschaft nach dem vierzigsten Tag vorzunehmen. Kommt es dennoch vor, gilt derjenige, der den Abbruch vorgenommen hat, als sündhaft und ist zur Zahlung der Diya mit dem für ein abgetriebenes Embryo gültigen Wert verpflichtet, wie aus dem oben erwähnten authentischen Hadith (Hadith sahih) hervorgeht.

Wird allerdings eine Abstoßung vor Ablauf der vierzig Tage veranlasst, so ist dies erlaubt, da sich noch kein Embryo entwickelt hat und die Stufe des Samentropfens noch nicht überschritten ist. Der Hadith bezüglich der Abtreibung eines Embryos wäre in diesem Fall nicht anwendbar. Die Abstoßung des Samentropfens vor der Entwicklung zu einem Embryo ist vergleichbar mit dem A'zl (Coitus interruptus). Es ist eine Form der Empfängnisverhütung, denn der Samenerguss erfolgt außerhalb des Geschlechtsorgans der Frau, was wiederum zur Abtötung der Spermien führt. Es kommt zu keinem Zusammentreffen von Samen- und Eizelle und damit zu keiner Befruchtung, und somit wird eine mögliche Schwangerschaft unterbrochen.

Der Prophet erlaubte die Anwendung dieser Methode: Ein Mann kam mit dem Problem zu ihm, dass er eine Sklavin hatte, der er beiwohnte, aber einer Schwangerschaft abgeneigt war. Der Gesandte (s.a.s.) sagte zu ihm: "Mache vom A'zl Gebrauch, wenn du möchtest."

Von Gabir bin Abdallah wird berichtet, dass ein Mann zum Gesandten (s.a.s.) kam und sagte: "Ich habe eine Sklavin, die unsere Dienerin ist und unsere Palmen bewässert. Ich wohne ihr bei, aber ich wünsche keine Schwangerschaft bei ihr." Da sagte der Prophet (s.a.s.): "Führe den A'zl bei ihr durch, wenn du möchtest, und sie wird empfangen, was ihr vorbestimmt ist." Zur Zeit des Propheten war es unter den Sahaba üblich, mit Billigung des Propheten den A'zl durchzuführen, wenn sie einer Schwangerschaft abgeneigt waren. Gabir bin Abdallah berichtete: "Wir haben zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) gewöhnlich von dem A'zl Gebrauch gemacht, während die Offenbarung des Qur`an im Gange war." Bei Muslim ist ein weiterer Hadith überliefert: "Wir haben zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) gewöhnlich von dem A'zl Gebrauch gemacht. Er hatte Kenntnis davon und hinderte uns nicht daran."

Erlaubt wird eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt, wenn fachkundige Ärzte zu der Ansicht gelangt sind, dass die Austragung des Embryos im Leib der Mutter zu ihrem und damit auch dem Tod des Babys führen würde. In diesem Fall ist eine Abtreibung erlaubt, um das Leben der Mutter zu retten. Die Rettung von gefährdetem Leben ist im Islam vorgeschrieben, und diese Form der Abtreibung wird als medizinische Maßnahme angesehen, denn der Prophet (s.a.s.) rief uns dazu auf, ärztliche Behandlung und Heilung wahrzunehmen. Der Verlust eines Embryos kann jedoch auch gewaltsam ausgelöst werden. Dies wäre eine Sünde und ein Verbrechen, die mit der Zahlung der Diya in Höhe des oben genannten Wertes gebüßt werden muss. In den beiden Sahih-Werken wird erwähnt, dass Umar ibn al-Khattab seine Gefährten wegen der Angelegenheit einer Frau um Rat fragte, die ihr Embryo nach einem Schlag auf den Bauch verloren hatte. Und ihm wurde gesagt, dass der Prophet (s.a.s.) in so einem Fall die Zahlung der Diya mit dem entsprechenden Wert bestimmte.

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waldfrosch64  01.02.2016, 07:11

Du glaubst immer noch an Märchen ?

Auch im 2016 wäre die einzige 100% vErhütung einzig und alleine die Enthaltsamkeit .

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Das ist ein gewaltiges Problem .

Hier wurde eine sehr grosse Sünde (Zina ) begannen und vor allem die Frau haz jetzt ein elend dickes Problem .Da ihr ganzer Ruf in Frage steht.Dazu kommt noch dass sie damit die Familienehre selbst  in den Schmutz getreten hat welche im Islam alleine mit der Ehre der Frau selbst steht oder fällt...

Einzelheiten kannst du hier entnehmen .

http://www.islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/84-familie-und-kinder/kinder-neugeborene/1173-unzucht-begangen-und-schwanger

Sie ist verpflichtet das Kind auszutragen. Abtreibungen sind im islam nicht gestattet, nicht einmal dann, wenn die Zeugung durch Gewalteinwirkung von Fremden zustande gekommen wäre. Abtreibung ist im islam absolut verboten.

Blutorange123  20.02.2012, 14:27

es gibt meinungsverschidenheiten,ob man das Kind in den ersten paar wochen abtreiben darf

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kosmikgirl  21.02.2012, 23:12
@Blutorange123

@ Blutorange123

Schreib keinen Unsinn da gibt es keine Meinungsverschiedenheiten diesbezüglich sind sich alle einig. Es gibt nur eine Ausnahme nämlich die bei schwerwiegenden medizinischen mütterlichen Indikationen hier erlaubt der Islam die Abtreibung ausgehend von der theologischen Regel: ” In der Notlage kann das Verbotene erlaubt werden”. Diese grundsätzlichen Aussagen werden von allen islamischen Richtungen vertreten. Sprich: Im Falle von lebensgefahr der Mutter oder dergleichen. Ansonsten gilt: Der Islam verbietet jeden Angriff gegen die Schwangerschaft nach erfolgter Befruchtung und betrachtet dieses als eine Sünde. Die Schwere dieser Sünde nimmt nach erfolgter Einnistung und bei zunehmendem Alter der Schwangerschaft zu. Dieser Eingriff gilt aus islamischer Sicht als ein Angriff gegen das ungeborene Leben, wobei theologisch zwischen zwei Phasen unterschieden wird: ungeborenes Leben vor bzw. nach Einhauchung der Seele. Man darf aber davon ausgehen das die Bestimmung der Seele, auf Leben, im Körper, schon in einer sehr frühen Phase vorhanden ist und somit diese Seele früher an den Körper gebunden ist als angenommen. Eine Abtreibung wird im Islam nicht so auf die leichte Schulter genommen, als Du vielleicht annimmst. Deshalb gilt eine Ausnahme nur in einem tatsächlichen Notfall. Der lebensbedrohliche Notfall ist bei dieser Frage ja nicht gegeben.

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waldfrosch64  01.02.2016, 07:16
@kosmikgirl

@kosmetikgirl 

Das stimmt so nicht ,womöglich liesst du mal einige Fatwas zum Thema .Da habe ich in etlichen  Fatwas anders gelesen .

Es stimmt zwar dass das nicht auf die leichte schulter genommen wird ,aber doch ab und zu scheint es auf die Schulter genommen werden zu dürfen .

Also im christlichen glauben käme das auf keinen Fall in Frage ,

Ich lerne ja ja tagtägliches neues vom Islam dazu was mich immer neu verblüfft ...will man dort ja so Gottesfürchtig sein ist das töten je nach Situation doch auch erlaubt ....und so wie ich das verstanden habe geht es nicht nur bei Lebensgefahr der Mutter .

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Ähmm...Was hat das Kind denn damit zu tun?Natürlich kommt es auf die Welt.Der Islam hat nichts gegen die unehlichen Kinder, der Islam hat ein Problem mit den verantwortungslosen Eltern, die Kinder trifft sicher keine Schuld.