Nachname von unehelichem Kind (Islam)?
Ich wollte fragen, welchen Nachnamen ein Kind im Islam erhält, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, aber beide Elternteile bekannt sind und demnach auch ihre Nachnamen.
Bitte nur Antworten geben die sich auf die islamische Korrektheit beziehen, das deutsche Gesetz kenn ich schon
4 Antworten
Wa‘alaykum salam wa rahmetullahi wa bareekatuh.
Gemäß der Scharia sollte eine Person ihrer väterlichen Abstammung zugeordnet werden. Allah Ta‘āla erwähnt im Qur'ān:
"Ruft sie nach ihren Vätern; das ist gerechter bei Allah." (33:5)
Diese Vers offenbarte sich, als der Pflegesohn des Propheten Muhammad, Hadhrat Zaid bin Hārithah, als Zaid bin Muhammad bezeichnet wurde. Diese Praxis war unter den Arabern verbreitet, da sie ihre angenommenen Kinder in Bezug auf Abstammung, Erbschaft, Ehe usw. wie ihre eigenen behandelten. Nach der Offenbarung dieses Verses nannten die Gefährten des Propheten ihn jedoch Zaid bin Hārithah.
Es ist jedoch zulässig, dass ein Kind den Nachnamen der Mutter annimmt, vorausgesetzt, dass die Abstammung des Kindes zum biologischen Vater bei den Menschen bekannt ist. Dies dient dazu, Verwechslungen in Bezug auf die Abstammung des Kindes zu vermeiden. Es gibt viele Beispiele, in denen Sahābah, Tāb‘ieen und Gelehrte die Namen ihrer Mütter oder Großmütter erhielten, wie 'Abdullāh ibn Umme Maktūm radhiyallāhu ‘anhu und 'Abdullah ibn Umme ‘Abd (‘Abdullāh Ibn Mas‘ūd) radhiyallāhu ‘anhu, usw.
Und Allah Ta‘āla weiß es am besten.
https://islamqa.org/hanafi/askimam/84014/is-it-permissible-for-the-child-to-take-the-mothers-surname/ (Kann das Kind das Nachname von der Mutter nehmen)
Nach islamischer Sicht muss es den Nachnamen des Vaters besitzen.
Doch. Wenn der Vater mit dem Kind nix zu tun dann darf man erst den von der Mutter nehmen
Das hat nichts mit Religion zu tun, sondern mit der Gesetzgebung des Geburtslandes des Kindes.
In Deutschland erhält es den Namen es den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt trägt, es sei denn die Eltern einigen sich vor der Geburt mit einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung. Dann kann das Kind auch auf gemeinsamen Wunsch den Namen des Vaters tragen.
du bist aber auch locker nicht religiös, wenigstens wollen wir unseren Glauben ausleben und nicht so wie manche hier auf der welt, tun nur das was ihn recht ist
Der Nachname richtet sich zumindest in Deutschland nicht nach der Religion, sondern nach dem Personenstandsrecht der Nationalität der Eltern.
Nach deutschem Recht erhält das Kind den Namen der Mutter, wenn sich die Eltern nicht gemeinsam für den Nachnamen des Vaters entschließen. Wenn die beiden Muslime also deutsche Staatsbürger sind, haben sie diese Möglichkeit.
Wenn sie allerdings ägyptische und syrische Staatsbürgerschaft besitzen, ist das dortige Namensrecht anzuwenden.
Aber nicht bei den Kindern der Zina