Der Qur‘ān ist fehlerfrei, und wird bis am ende des Tages fehlerfrei bleiben.

Wir haben genug Huffadh, die den Qur‘ān Wort zu Wort in ihren Köpfen haben. Würde man es also verändern, wär es in innerhalb 7-8 Stunden wieder wie in seiner Ursprungsform gewesen.

Die einzigen Bücher die mit Fehler sind, aber immerhin respektieren müssen, sind die Bibel, Taurah, und Zabur. All diese Bücher waren die Wörter Allahs.

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Wa‘alaykum salam.

Es kommt drauf an.

Wenn du ein Junge bist, dann darfst du nicht mit dem anderen Geschlecht bleiben, das ist Zīna, und Tāwbah ist nötig.

Solltest du ein Mädchen hingegen sein, dann darfst du mit dieser Freundin bleiben, aber nicht mit dem anderen Typen der kommt.

Und Allah weiß am besten.

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Alles Lob gebührt Allah.

Der Prophet (saw) sagte: "Behandelt eure Kranken mit Wohltätigkeit." (Saheeh al-Jaami).

Es ist gut, Sadaqah zu geben, wenn ein geliebter Mensch erkrankt, um Krankheiten zu heilen und ein schlimmes Schicksal abzuwenden. Der Prophet (saw) sagte auch: "Sadaqah besänftigt den Zorn des Herrn und wendet einen bösen Tod ab." (Tirmidhi).

https://bonyan.ngo/sadaqah/give-sadaqah-for-illness/

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Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das, was du an Feiern erwähnt hast, verboten ist, und zwar aufgrund dessen, was es an Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) beinhaltet. Dabei ist es bekannt, dass die Muslime keine anderen Feste haben, außer das Fastenbrechenfest (ˈId Al-Fitr) und das Opferfest (ˈId Al-Adha), sowie den wöchentlichen Feiertag, nämlich den Freitag. Das Feiern jedes anderen Festes ist nicht gestattet, und fällt unter eine der zwei Kategorien. Entweder ist es eine Neuerung (Bidˈa), wenn das Feiern als eine Art Annäherung an Allah genommen wird, wie das Feiern von dem Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „Al-Maulid An-Nabawi“; oder es stellt eine Nachahmung der Nichtmuslime dar, wenn das Feiern im Sinne einer Tradition ist und nicht als eine Art gottesdienlicher Handlung (ˈIbada). Das Feiern erfundener und neueingeführter Feste ist eine Vorgehensweise der Schriftenbesitzer (Ahlu Al-Kitab), bezüglich welcher uns angeordnet wurde, dass wir uns von ihnen unterscheiden müssen. Wie ist es erst dann, wenn diese Feier wirklich ein Fest ist, welches zu ihren (religiösen) Festen gehört?!

Das Ausschmücken der Häuser mit Luftballons zu dieser Zeit stellt eine Beteiligung und Unterstützung der Nichtmuslime bei ihrer Festtagsfeier dar.

Für den Muslim ist es verpflichtend, dass er diese Tage eben nicht durch Feiern, Ausschmücken und Essen aussondert, da er andernfalls sich an dem Feiern ihres Festes beteiligt, was eine verbotene Angelegenheit darstellt, an deren Verbot es keinen Zweifel gibt.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Und genauso ist es den Muslimen verboten die Nichtmuslime nachzuahmen, indem sie zu diesem Anlass Feiern veranstalten, Geschenke austauschen, Süßigkeiten oder Essensplatten verteilen, oder sich von der Arbeit spezielle an dem Tag frei nehmen und Ähnliches. Dieses Aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem Buch „Iqtidaˈu As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:

„Dass man sie bezüglich ihrer Feste nachahmt führt dazu, dass sich ihre Herzen mit Freude darüber, was sie an Falschheit befolgen, füllen. Und vielleicht macht sie das bestrebt die Gelegenheiten zu Ergreifen und die Schwachen irrezuleiten.“

[Ende seines Zitats -möge Allah ihm barmherzig sein]

„Wer etwas davon tut, so ist er ein Sünder, ungeachtet dessen, ob er es aus Schmeichelei, Zuneigung, Scham oder sonstigen Gründen macht, das dieses einen Verrat an der Religion Allahs darstellt, sowie zu denjenigen Ursachen gehört, durch welche der Geist der Nichtmuslime (Kuffar) gestärkt wird, und sie auf ihre Religion stolz macht.“

[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (3/44)]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- hat zu dieser Fragestellung eine detaillierte Antwort, die wie folgt lautet:

„Den Muslimen ist es nicht erlaubt sie (die Nichtmuslimen) in irgendetwas, was ihren Festtagen (Feste) eigen ist, nachzuahmen, sei es durch Essen, Kleidung, das Baden, Anzünden von Feuer, oder dass man seinen Tagesablauf oder den Ablauf seiner gottesdienlichen Handlungen ('Ibada) etc. deswegen verändert. Weder ist es erlaubt ein Festmahl vorzubereiten, noch Geschenke auszutauschen, noch etwas zu verkaufen, wodurch man ihnen dabei helfen würde, und auch nicht die Kinder Spiele spielen zu lassen, welche sie zu ihren Festen veranstalten, oder (sich und das Haus) zu dekorieren. 

Sie (die Muslime) sollen es gänzlich vermeiden die Festtage der Nichtmuslime mit irgendetwas von ihren (religiösen) Symbolen als besonders zu erachten. Vielmehr soll deren Festtag für die Muslime wie ein gewöhnlicher Tag sein, ohne diesen dabei durch irgendeine Tätigkeit, welche für sie (die Nichtmuslime) typisch ist, besonders zu verbringen. Was das anbelangt, dass die Muslime diesen Tag absichtlich hervorheben, so hat dieses eine Gruppe der Gelehrten der Altvorderen (Salaf) und der Gelehrten der Neuzeit (Khalaf) als verhasst (Makruh) angesehen. Was jedoch das Hervorheben dieses Tages anbelangt, indem man die erwähnten Handlungen verrichtet, so gibt es dabei keinen Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten (über dessen Verbot). Vielmehr ist eine Gruppe der Gelehrten so weit gegangen, denjenigen als Nichtmuslim zu deklarieren, welcher diese Handlungen verrichtet. Und dieses (Urteil) aufgrund dessen, was die Handlungen an Ehrerbietung gegenüber den Symbolen des Unglaubens beinhalten. Eine Gruppe der Gelehrten unter ihnen sagte: „Wer an deren Festtag ein verendetes Schaf (Natiha) schlachtet ist so, als ob er ein Schwein geschlachtet hätte.“

'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'Aas sagte: „Wer sich die nichtmuslimischen Länder als Vorbild nimmt, deren Feste, Nayruz und Mahrajan feiert, und sie bis zu seinem Ableben nachahmt, so wird er am letzten Tag mit ihnen versammelt.“

In „Sunan Abi Dawud“ wird über Thabit Ibn Ad-Dahak -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass es sagte: „Ein Mann hat zur Zeit des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Gelübde abgelegt, dass er in „Buwayna“ ein Kamel schlachten würde, so kam er zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Ich habe gelobt in „Buwayna“ zu schlachten.“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte ihm darauf. 

„Gab es in ihr (Buwayna) einen Götzen von den Götzen aus vorislamischer Zeit, welcher neben Allah angebetet wurde?“ Er sagte: „Nein.“ Er sagte: „Gab es in ihr eines ihrer Feste?“ Er sagte: „Nein.“ So sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Halte dein Gelübde ein, denn ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt, sowie es kein Gelübde für etwas gibt, was der Sohn Adams nicht besitzt.“

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat diesem man nicht gestattet sein Gelübde einzuhalten, trotzt dessen, dass dessen Einhaltung grundlegend verpflichtend ist. Erst als der Mann ihm berichtete, dass es darin (in dem genannten Ort) keines der Feste der Nichtmuslime gegeben hat (hat er es ihm gestattet). Er sagte: „Ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt.“

Wenn das Schlachten (Opfern) an einem Ort stattfindet, an dem eines ihrer Feste gefeiert wurde, eine Ungehorsamkeit (Sünde) darstellt, wie ist es erst dann mit der Beteiligung an dem Fest selbst?

Der Führer der Gläubigen, 'Umar Ibn Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahaba) und die übrigen Imame der Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?

'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“

Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), wasAllahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!

Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) hat bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“

Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“. Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter (Jayyid) Hadith.

Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“

[Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]

Und Allah weiß es am besten.

https://islamqa.info/ge/answers/145950/das-urteil-daruber-dass-muslime-zur-weihnachtszeit-feiern-und-ihre-hauser-mit-luftballons-dekorieren

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Ich zitere Fatawa 201512 aus Islamqa:

Sobald bewiesen ist, dass diese neuen Arten von Zigaretten schädliche Substanzen enthalten und der Schaden, den sie verursachen, dem von herkömmlichen Zigaretten ähnlich ist oder sogar größer ist, gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden hinsichtlich der Verbote. Nachdem dies festgestellt wurde, sollte niemand von sogenannten "elektronischen Shishas" oder "elektronischen Zigaretten" oder "Shisha-Stiften" und ähnlichem getäuscht werden, denn der Grund, aus dem das Rauchen auf herkömmliche Weise haram ist, ist auch in all diesen Fällen anwendbar.

Aber wenn nachgewiesen ist, dass es Sorten gibt, die nur natürliche Aromastoffe enthalten und keine haram Substanzen enthalten und weder den Benutzern noch anderen schaden, dann ist in diesem Fall die Verwendung dieser sicheren Arten nicht haram. Die Entscheidung hängt davon ab, ob der Grund dafür vorhanden ist oder nicht. Was von einem Muslim in solchen Fällen verlangt wird, ist, das zu meiden, was ihm Zweifel bereitet, und das zu wählen, was ihm keine Zweifel bereitet, und fragwürdige Angelegenheiten zu vermeiden, um seine religiöse Hingabe und seine Ehre zu schützen. In dem, was Allah ihm von guten und halal Dingen erlaubt hat, gibt es genug, so dass er keine Notwendigkeit für das hat, was haram ist oder bei dem die Menschen unsicher über die Entscheidung sind.

Für weitere Informationen siehe die Antwort auf Frage Nr. 127312.

Und Allah weiß es am besten.

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Wa‘alaykum salam.

Musik ist harām, darüber gibt es eine Ijmaa‘, siehe hier

Nicht die Engeln kommen, sondern die Sheyateen, weil Musik ist der Qur‘ān des Sheytans.

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sunnitischer Islam

Ich bin ein gläubiger Muslim der an einen einzigen Schöpfer glaubt, und das ist Allah. 

Ich bin als muslim bzw. jeder wird mit der Fitra des Islams geboren, doch ich musste selber meine Religion finden, weil meine Eltern nicht religiös sind.

Ich glaube nur an einen einzigen Gott, und das ist Allah.

Ich glaube nicht an drei, gemäß Surah 5,72-75, und Surah 4,171.

Ich kann auch nicht an einen Gott glauben, der sich nur um Israel kümmert.

Ich lebe nach dem Qur‘ān und Sunnah, und bezeuge den Tāwhid.

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Wa‘alaykum salam wa rahmetullahi wa bareekatuh.

Erstmal möchte ich erwähnen: Möge Allah dich belohnen, dass du die Zeit nimmst, das Gebet für ihn zu erlernen. Möge Allah dich lieben - Allahumma Amin.

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Aber das Problem ist ich habe gesehen, dass es beim Asr gebet zb beim dritten Rakat mit der eröffnenden also Fatiha anfängt und dann geht es direkt in Ruku. Müsste nicht eigentlich davor noch eine zweite Surat oder ein paar Qur'an Verse kommen ? oder wie macht man das ?

Ja, die App erklärt es schon richtig.

Nur bei den 1. und 2. Rak‘ah kommt eine weitere Surah nach Al-Fatiha. Beim 3. und 4. Rak‘ah nicht mehr, also nur Al-Fatiha.

Bei den Sunnah-Gebeten hingegen kommt eine weitere Surah nach Al-Fatiha in jeder Rak‘ah, aber das alles lernst du nich, InShaa‘Allah.

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und Ich habe auch gesehen, das Tashahhud z.B: Beim Asr nach dem zweiten Rakat kommt, bedeutet das immer in der Mitte quasi? Weil beim Maghreb kommt das Tashahhud nach dem zweiten rakat also dem Vorletzten weil Maghreb ja aus 3 rakats besteht. Wann weis ich daher wann ich es sprechen muss? Oder ist das einfach lernsache ? Und Salawat immer zum Schluss?

Grundsätzlich kommt der Tashahhud immer bei den geraden Anzahlen von Rak‘ah, also 2. Rak‘ah, 4 Rak‘ah, 6 Rak‘ah etc.

Fajr: Fajr hat nur 2 Rak‘ah, dass bedeutet, du bleibst sitzten beim 2 Rak‘ah. Dann sprichst du Tashahhud, Salawat, und Dua.

Dhuhr: Dhuhr hat nur 4 Rak‘ah, dass bedeutet, du bleibst sitzen bei 2. und 4. Rak‘ah. Beim 2. Rak‘ah sprichst du nur Tashahhud. Beim 4. Rak‘ah sprichst du Tashahhud, Salawat und Dua.

Asr: Asr das gleiche wie bei Dhuhr.

Maghrib: Maghrib hat nur 3 Rak‘ah, dass bedeutet du bleibst sitzen bei 2. Rak‘ah, und bei 3. Rak‘ah weil du das Gebet ja beenden musst. Beim 2 Rak‘ah nur Tashhahud, und beim 3. Rak‘ah Tashahhud, Salawat und Dua.

Ishaa: Das gleiche wie bei Dhuhr und Asr.

Das bedeutet also, du beendest das Gebet immer mit Tashahhud, Salawat und Dua.

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Mit Moslems befreundet sein!

Sure 5 Ver 51: „O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiß, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.“

Tafsir ibn Kathir zu Sure 5 Vers 51: „Allah verbietet seinen gläubigen Dienern, Juden und Christen als Freunde zu haben, weil sie die Feinde des Islam und seiner Anhänger sind. Möge Allah über sie den Fluch verhängen.“

https://www.alim.org/quran/tafsir/ibn-kathir/surah/5/51/

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As-salamu alaykum.

Die Masturbation ist harām, siehe Fatawa No. 329:

Al-Imam Shafi'i erklärte, dass die Masturbation verboten ist, basierend auf den folgenden Versen aus dem Quran (in ihrer Bedeutung interpretiert):

{Und diejenigen, die ihre Keuschheit (d.h. ihre intimen Körperteile) bewahren, außer bei ihren Ehefrauen oder dem, was ihre rechte Hand besitzt; denn sie sind nicht zu tadeln. Wer jedoch darüber hinaus begehrt, das sind die Übertreter.} (Al-Muminun 23:5-7)

Hier verbieten die Verse eindeutig alle unerlaubten sexuellen Handlungen, einschließlich Masturbation, außer bei den Ehefrauen oder dem, was ihre rechte Hand besitzt. {Und wer darüber hinaus begehrt, der ist ein Übertreter.}

Einige Gelehrte verwenden als Beweis für ihre Ansicht den Vers (in seiner Bedeutung):

{Und diejenigen, die keine Mittel zur Heirat finden, sollen keusch leben, bis Allah sie aus Seiner Fülle bereichert.} (Al-Nur 24:33)

Dieser Vers fordert ebenfalls eindeutig diejenigen, die nicht die finanziellen Mittel zur Heirat haben, auf, keusch zu leben und Geduld im Umgang mit Versuchungen, einschließlich Masturbation, zu üben, bis Allah sie aus Seiner Fülle bereichert.

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Ghūsl ist erst verpflichtet, sobald:

  • Die Ejakulation heraustritt
  • Geschlechtsverkehr, auch ohne Ejakulat
  • Feuchte Träume (Außer es tritt kein Ejakulat)
  • Menstruation
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As-salamu alaykum.

Es kommt drauf an welche Rechtsschule du folgst, das variiert sich je nach Rechtsschule.

  • Die Hanafis sagen, dass der Finger angehoben werden sollte, wenn sie "La (nein)" in dem Satz "Ash-hadu an la ilaha ill-Allah (Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt)" sagen, und er gesenkt werden sollte, wenn sie "ill-Allah (außer Allah)" sagen.
  • Die Shafi'is sagen, dass er angehoben werden sollte, wenn sie "ill-Allah" sagen.
  • Die Malikis sagen, dass er nach rechts und links bewegt werden sollte, bis das Gebet beendet ist.
  • Die Hanbalis sagen, dass man mit dem Finger auf Allahs Namen zeigen sollte, ohne ihn zu bewegen.

https://islamqa.info/en/answers/7570/moving-finger-in-tashahhud (Finger bewegen im Tashahhud)

  • Die Hanafis sagen, dass der Finger erhoben werden sollte, wenn man „laa“ sagt in dem Ausdruck „Aschhadu an laa ilaaha illa-llaah“ (Ich bezeuge, dass es keinen zurecht anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah), und er sollte gesenkt werden, wenn man sagt „illa-llaah“ (außer Allaah).
  • Die Schaafiis sagen, dass er beim Sagen von „illa-llaah“ erhoben werden sollte.
  • Die Malikis sagen, dass er von rechts nach links bewegt werden sollte, bis man das Gebet beendet.
  • Die Hanbalis sagen, dass man mit dem Finger zeigen sollte, wenn man den Namen Allahs erwähnt, aber ohne ihn zu bewegen.

Shaikh al-Albani (rahimahullah) sagte: „Es gibt keine Grundlage für eine dieser Definitionen und Verhaltensweisen in der Sunna. Die der korrekten Ansicht am nahsten kommende ist die Ansicht der Hanbalis, würden sie das Erheben des Fingers nicht auf das Aussprechen des Namens Allahs beschränken.“ (Tamam al-Minna, S. 223)

https://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/9-gebet-salah/167-die-stellungen-im-gebet/788-bewegen-des-fingers-im-taschahhud-ausfuehrlich

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As-salamu alaykum.

Ja, genau. Im 1. und 2. Rak‘ah kommt eine beliebige Surah nach Al-Fatiha. Im 3. und 4. Rak‘ah nicht mehr.

In den Sunnah-Gebete hingegen kommt eine weitere Surah nach Al-Fatiha in jeder Rak‘ah.

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As-salamu alaykum.

Je nachdem aus welchem Grund. Wenn du zum Beispiel deine Mutter nicht gehorcht hast, wie Allah es dir in Surah 29:8 befiehlt, dann darf sie das, aber nicht im Gesicht, und nicht so hart, sodass ein rießiges Fleck zu sehen ist.

Lies hier: Deine Cousine darf nicht vor ihrer Familie fliehen und mit einer anderen Familie leben, da dies Respektlosigkeit gegenüber ihren Eltern und Verleumdung gegen sie und ihren Ruf mit sich bringt, zusammen mit den großen Gefahren für ihren Glauben, die in einem Leben bei einer fremden Familie liegen. Was auch immer für schlechte Behandlungen sie von ihrer Familie erfahren hat, kann nicht mit dem verglichen werden, was sie plant zu tun. Frauen, die diesen Weg eingeschlagen haben, sind meist von der rechten Bahn abgekommen und haben ihren Glauben verloren. Dies ist eine vorzeitige Strafe für ihren Ungehorsam in dieser Welt vor dem Jenseits, wie der Prophet sagte: ‘Es gibt zwei Tore, deren Strafe in dieser Welt kommt: Unterdrückung und Ungehorsam.’ (Überliefert von Al-Hakim und von Al-Albani in Sahih al-Jami als Nummer 2810 authentifiziert).

Sie wird es vielleicht bereuen, wenn es zu spät ist, wenn ihr Vater oder ihre Mutter im Zorn sterben. Es ist ihre Pflicht, zu ihrer Familie zurückzukehren, ihren Vater zu ehren und sich ihm gegenüber zu verbessern. Wenn sie Schaden erleidet, sollte sie geduldig sein und auf Belohnung hoffen. Sie sollte verstehen, dass das Feuer dieser Welt nicht mit dem Feuer des Jenseits verglichen werden kann. Wenn sie in dieser Welt leidet, aber den Wohlgefallen Gottes erlangt und in sein Paradies eintritt, ist sie wahrhaft glücklich. Aber wenn sie die Freuden des Lebens hat, dann den Zorn Gottes erntet und in seine Hölle kommt, ist sie wirklich unglücklich.

Sie sollte die Belästigungen ihrer Familie als unvermeidliche Krankheit betrachten. Sie weiß nicht, was sie erwarten wird. Es könnten Krankheiten und Qualen auf sie zukommen, die schlimmer sind als der Schaden, den sie durch ihre Ungehorsamkeit erlitten hat.

Sie sollte fleißig im Gebet und Flehen zu Gott sein, dass Er ihre Eltern und ihren Bruder leitet und ihr einen guten Ehemann verschafft. Wenn ihr Vater darauf besteht, sie jemandem zu verheiraten, der nicht geeignet für sie ist, sollte sie die Angelegenheit vor ein islamisches Gericht bringen. Gleiches gilt, wenn ihr Vater sich weigert, sie an einen geeigneten Mann zu verheiraten.

Sie darf sich nicht ohne die Zustimmung ihres Vormunds heiraten, da eine solche Ehe ungültig ist, wie der Prophet sagte: ‘Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund.’ (Überliefert von Abu Dawood, At-Tirmidhi und Ibn Majah von Abu Musa al-Ashari und von Al-Albani in Sahih At-Tirmidhi als Nummer 1881 authentifiziert). Und der Prophet sagte: ‘Jede Frau, die ohne die Zustimmung ihres Vormunds heiratet, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig. Wenn er in sie eindringt, hat sie das Recht auf eine Mitgift für das, was er von ihrem Körper genommen hat. Wenn sie sich streiten, ist der Staat der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben.’ (Überliefert von Ahmad, Abu Dawood, At-Tirmidhi und von Al-Albani in Sahih al-Jami als Nummer 2709 authentifiziert).

Infolgedessen sollte deine Cousine darauf hingewiesen werden, was gesagt wurde. Wenn sie auf ihrer Flucht besteht, musst du ihre Familie darüber informieren, um zu verhindern, dass dieses große Unrecht geschieht. Selbst wenn dies dazu führt, dass sie in der Zukunft dir gegenüber misstrauisch ist, ist das Verhindern dieses Unrechts wichtiger. Was du tust, ist zu ihrem Besten und für ihre Heilung.

Dieser Vater sollte ebenfalls ermahnt und an Gott erinnert werden. Er sollte vor Unrecht gegenüber seinen Kindern ohne gerechten Grund gewarnt werden, da dies am Tag des Gerichts zu Dunkelheit führt.

Und Gott weiß es am besten.

https://islamqa.info/ar/answers/20798

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As-salamu alaykum.

Lusttropfen treten meistens aus, wenn man lustvolle Bilder im Kopf hat.

Es reicht wie du bereits den Hadith zitiert hast, dass man nur den Glied wäscht, und Wudu vollzieht, selbst wenn sich da 11 Spermien darin befinden.

Sperma ist dickflüssig und weiß, Lusttropfrn hingegen nicht.

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