Ab wann darf ein der Ausbilder zum Amtsarzt schicken?

6 Antworten

Mit den Begründungen des Chefs darf er das nicht eigentlich fehlt nur noch ein Grund um den mit Arbeiter zum Amtsarzt schicken zu dürfen und das ist wen der Arbeitgeber vermurtet das der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist!

Mit der aussage des Chefs kann man auch vermuten das er seine Azubis und Mitarbeiter Verheizt!

Ein azubi darf ja auch nicht so belastet Werden wie ein Erwachsener!

Außerdem gibt es ja auch für azubis immer mal wieder arbeiten die nur Azubis machen dürfen und das sind dan eher leichte arbeiten! (arbeistplatz sauber halten Firmenwagen waschen uä)

Moin!

Dein Chef kann Dich in diesem Fall zwar nicht zwingen zum Amtsarzt zu gehen, aber er kann sich an die Krankenkasse wenden und die Wiederum schickt Dich dann zulässigerweise ggf. zu einem ihrer Ärzte.

Die Krankenkassen sind nämlich nach § 275 SGB V (Sozialgesetzbuch - Fünfter Teil) unter Umständen dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen. Veranlassung für eine solche Untersuchung besteht immer dann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers beseitigt werden sollen.

(Weitere Infos sh. http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/kontrollrechte-arbeitgeber.html)

Gute Besserung!

wölfin

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Ich kann mir zwar nicht vorstellen dass ein anderer Arzt was anderes feststellt (denn schließlich kannst du ja Fakten liefern) als dein Hausarzt/Krankenhaus. Aber warum soll dein Chef das nicht verlangen dürfen? Ist zwar aus meiner Sicht fölliger Quatsch, aber wie sagt man so schön, "des Menschen Wille ist sein Himmelreich".

Es ist zwar richtig/verständlich, wenn er meint er könne nur voll einsetzbare Mitarbeiter gebrauchen, aber er kann nicht verlangen dass du dich Grundlos krank schreiben lassen musst. Würde sowiso kein seriöser Arzt mitmachen.

Und im übrigen, wie du schreibst bist du in der Ausbildung, da sollst du etwas lernen. Und lernen kann man immer, auch wenn man noch nicht zu 100% einsatzfähig sein sollte.

PeterPan123432 
Fragesteller
 28.07.2019, 05:15

Also ich zitiere mal von einer Website

„In den folgenden Fällen, kann der Gang zum Amtsarzt durch den Chef angeordnet werden:

  • Der Mitarbeiter kündigt gegenüber Mitarbeitern oder dem Arbeitgeber an, dass er krank feiern wird;
  • Der Mitarbeiter ist häufig vor oder nach einem Urlaub krank;
  • Der Mitarbeiter wird bei Tätigkeiten beobachtet, die nicht mit der Krankheit vereinbar sind;
  • Der Mitarbeiter wird rückwirkend krankgeschrieben;
  • Das Attest wird durch den Arzt ausgestellt, ohne dass er den Patienten vorher untersucht hat;
  • Nach dem Ausspruch einer Kündigung feiert der Arbeitnehmer krank.„

Quelle: https://hoesmann.eu/wann-muss-der-mitarbeiter-zum-amtsarzt/

Also in meinen Augen tritt keiner dieser Fälle ein.

0

In begründeten Fällen. Was begründet ist, darüber kann man natürlich streiten. In deinem Fall, nach immerhin sieben Wochen, würde ich es schon aus Fürsorgepflicht als begründet ansehen.

Nach längerer Krankheit, um klären zu lassen, inwieweit Du im Betrieb einsetzbar bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.