Ab- oder aufrunden von 11.67 Urlaubstagen?

3 Antworten

Meine gelesen, dass ab 0.5 Urlaubstagen aufgerundet wird, sprich aus den 11.67 Tagen 12 Tage werden.

Ja, das ist absolut richtig!

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt in § 5 Abs. 2 vor, dass ab 0,5 aufzurunden ist: "(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden".

Von einer Abrundung wenn kleiner 0,5 steht uebrigens nichts im Bundesurlaubsgesetz. Das aber nur der Vollstaendigkeit wegen.


audiofresh7 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 09:11

perfekt, danke!

In der Regel wird kaufmännisch aufgerundet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einen Anspruch auf Aufrundung hast du nur, wenn es tariflich oder über eine Betriebsvereinbarung so geregelt ist. Allerdings wäre es hier schon angebracht.


DerCaveman  25.04.2025, 09:07

Noe, das ist gesetzlich so geregelt (BUrlG § 5 Abs. 2).