Ab- oder aufrunden von 11.67 Urlaubstagen?
Im Jahr habe ich 28 Urlaubstage. Da ich aber fristgerecht zu Ende Mai kündige, habe ich nicht den vollen Urlaubsanspruch sondern "nur" 11.67 Urlaubstage (5/12 Monate im Unternehmen).
Wird nun auf- oder abgerundet bei den Urlaubstagen? Meine gelesen, dass ab 0.5 Urlaubstagen aufgerundet wird, sprich aus den 11.67 Tagen 12 Tage werden.
Stimmt das so?
LG
3 Antworten
Meine gelesen, dass ab 0.5 Urlaubstagen aufgerundet wird, sprich aus den 11.67 Tagen 12 Tage werden.
Ja, das ist absolut richtig!
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt in § 5 Abs. 2 vor, dass ab 0,5 aufzurunden ist: "(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden".
Von einer Abrundung wenn kleiner 0,5 steht uebrigens nichts im Bundesurlaubsgesetz. Das aber nur der Vollstaendigkeit wegen.
In der Regel wird kaufmännisch aufgerundet.
Einen Anspruch auf Aufrundung hast du nur, wenn es tariflich oder über eine Betriebsvereinbarung so geregelt ist. Allerdings wäre es hier schon angebracht.