78 bei 50 erlaubt, Führerschein weg?

4 Antworten

Unter Vorbehalt : Ich meine mich zu erinnern das erst das Rechtskraft-Erlangen des Verstoß der relevante Termin ist - falls ich recht erinnere dürfte dies dich bei aktueller Arbeitsgeschwindigkeit des Apparat locker über die Probezeit tragen.


MAB98  26.07.2024, 17:41

Nein, es gilt der Tatzeitpunkt.

HolyBembel  26.07.2024, 17:42
@MAB98

Okay, danke für den Hinweis. Dann hatte ich es falsch in Erinnerung.

Es handelt sich um einen A-Verstoß, weil die Überschreitung mehr als 20 km/h betrug.

Es greift also die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen: Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Eine MPU oder Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nicht.

Abwarten was und ob überhaupt etwas kommt. Messung im Kreisverkehr ist gar nicht so einfach zu beweisen.