70 kmh aufm Mofa?

6 Antworten

Wenn man mit dem Mofa bergab fährt, kann man Geschwindigkeiten über 80 km/h erreichen. Wenn man geblitzt wird oder zu schnell fährt und erwischt wird, bekommt man eine Strafe.

Auf gerader Strecke darf das Mofa aber nicht schneller als 25 km/h fahren.

Falls das Mofa auf gerader Strecke 70km/h erreicht ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Mit der Prüfbescheinigung darf man Maschinen mit maximal 50ccm fahren und es darf nicht schneller als 25 km/h fahren. Mit Rollern bzw. Mofas die nur 50ccm haben ist es normal nicht machbar mehr als 50 km/h zu schaffen.  
 

ikmegm234  17.07.2017, 23:20

Selbstverständlich ist es machbar ohne Hubraum-Veränderung mit 50ccm mehr als 50Km/h zu erreichen. Hatten zum Beispeil Hercules K 50 von Werk aus 85 drauf

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Hallo X0XNiklasX0X,

fast die Gleiche Frage wurde heute schon unter folgenden Link gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/mofa-mit-40-kmh-fahren?foundIn=list-answers-by-user#answer-253898512

Und auch hier lautet die Antwort:

in dem Fall würde die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zudem könnte und wird auch die Polizei aller Wahrscheinlichkeit den Roller zur Beweissicherung sicherstellen und einem Gutachter zur Feststellung über Veränderungen am Fahrzeug und welche Geschwindigkeit das Fahrzeug nun erreicht, beauftragen. Die Kosten für die Sicherstellung, Transport und Begutachtung müsstest Du zahlen.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

möglich, da Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine 

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.

Möglich ist aber, dass auch gegen den Halter der Mofa ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Aber in der Regel wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt, wenn dieser vom Tuning nichts wusste

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Schöne Grüße
TheGrow

Hast du einen 25er Lappen?
Wenn ja ist es ganz einfach.
Bei mir war es so das der Roller beschlagnahmt wurde und ich ihn eine Woche später wieder abholen konnte. Habe eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen und gefühlt jeden Tag Post vom Amt bekommen. Glaub mir man fühlt sich mies. Ich wurde von Termin zu Termin gejagt und nach ca 3 Monaten dauer Post wurde das Verfahren eingestellt. Gezahlt habe ich nix, musste nur einen Früherziehungskurs belegen ( 2 Stunden).
Im Normalfall sind es eher Sozialstunden.

Ps: Habe von Anfang gestanden und gesagt was ich geändert habe.

Killertack  16.07.2017, 23:34

Fahrerziehungskurs*

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Verurteilung nach Jugendstrafrecht bei dir.

Jede Menge ermahndender Worte und dazu noch eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden als Strafe.

Wenn du damit einen Unfall machst, sieht die Sache widerrum ganz anders aus.

Dann wird dir wohl deine Fahrerlaubnis entzogen. + Strafgeld

TheGrow  17.07.2017, 01:01

Da der Fragesteller von einer Mofa gesprochen hat ist davon auszugehen, dass er gar keine Fahrerlaubnis hat, die man entziehen könnte.

Und eine Geldstrafe wäre nicht möglich, wenn der Fragesteller noch Jugendlicher ist, was auf die meisten Mofafahrer aber zutrifft

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