35a oder 8a?
ich hatte gestern ein Gespräch mit meinen Eltern und meinem Jugendamtsberater sowie meiner Einzelfallhilfe. Er hat irgendwann in den zwei Stunden die er ein Kind mit adhs und borderline gezwungen hat zu sitzen und aufmerksam zuzuhören irgendwann erwähnt, dass ich eventuell aus seinem Zuständigkeitsbereich falle. Ich bin anscheinend seelisch behindert nach Paragraf 35a oder so, aber jetzt meinte er ich falle eventuell auch unter 8a unteranderem wegen exzessiven Konsum von Substanzen mit großem Abhängigkeitsrisiko und Selbstverletzung zu einem Punkt wo ich eigentlich genäht werden müsste. Kann mir jemand erklären was das Ganze bedeutet und was ich ändern muss um nicht unter 8a zu fallen?
2 Antworten
Es gibt verschiedene Hilfen, die das Jugendamt anbietet, z.B. Hilfen zur Erziehung (§27ff SGB VIII) oder Eingliederungshilfen (§35a SGB VIII).
In vielen Jugendämtern gibt es Spezialteams für die Eingliederungshilfe. Wenn also festgestellt wird, dass du zum Personenkreis nach §35a gehörst, dann bekommst du einen neuen Sachbearbeiter.
Bei 8a gehts darum, ob möglicherweise eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Um hier rauszufallen wäre es gut, wenn deine Eltern dafür sorgen, dass du in eine adäquate Therapie kommst.
35a ist ein Paragraph, der bestimmte Unterbringungsformen begründet.
8a liegt quer dazu und wirkt sich kaum für dich aus. Das heisst, dass ne Menge Papier produziert wird.
Wenn du genaueres wissen willst, noch mal präziser nachfragen.
Jugendamt, nicht Psychiatrie. Was die P. macht, ist ihre Sache.
35 a heisst, dass das JugA dich wahrscheinlich in sog. "therapeutische" Wohneinrichtungen stecken wird. Ob du das willst, weiss ich nicht.
Ok danke, präziser gefragt, weißt du ob sich für mich etwas ändert bezüglich z.b meiner Entscheidungsfreiheit ob ich in die Psychiatrie möchte und auf welche Station.