2Jahres Vertrag Kündigen für eine Verein?

5 Antworten

Dann musst du nicht kündigen. Du hast bei solchen Verträgen ein 14 Tägiges Widerrufsrecht. Mache einfach einen Widerruf und fertig ist.

RobertLiebling  25.04.2024, 18:18

Im Vereinsrecht gibt es kein Widerrufsrecht.

Wenn der Verein sowas anbietet, dann nur aus Kulanz.

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Schau, mit welcher Frist du kündigen kannst. Das ist der späteste Termin, um die Kündigung zuzustellen.

Früher geht's immer.

Raijor 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:53

Ich muss doch jetzt aber nicht unnötig Geld einzahlen oder?

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Holzbiene2024  25.04.2024, 18:59
@Raijor

Verstehe die Geschichte nicht ganz. Du bist vor einer Woche einem Verein beigetreten und hast dich für genau zwei Jahre oder mindestens zwei Jahre verpflichtet?

Wenn der Vertrag nach zwei Jahren endet, also im April 2026, musst du gar nicht kündigen, das Ende der Mitgliedschaft steht bereits fest.

Du musst das Geld bezahlen zu den Terminen, die im Vertrag vereinbart sind. Unnötig musst du nichts zahlen.

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Raijor 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:59
@Holzbiene2024

Ich meine wenn ich jetzt theoretisch nicht hingehen würde!!

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RobertLiebling  25.04.2024, 20:13
@Raijor

Du musst die Mitgliedschaftspflichten erfüllen, die du mit dem Beitritt akzeptiert hast.

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Holzbiene2024  25.04.2024, 21:11
@Raijor
wenn ich jetzt theoretisch nicht hingehen würde!!

Wieso trittst du einem Verein bei, zu dem du nicht gehen willst? Bringt der dir was oder stellt er dir was zur Verfügung?

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Vertrag ist Vertrag, Mitgliedschaft ist Mitgliedschaft. Verträge sind einzuhalten.

Raijor 
Fragesteller
 06.05.2024, 12:42

Alles gut ist schon zwar länger her aber konnte noch kündigen aber wrk auch nur aus Großzügigkeit des Trainers weil ich eh nicht lange da war.

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Kann man nicht pauschal sagen. Dazu wäre der Vertrag genau zu prüfen, insbesondere auch Widerrufsrecht und Co.

Raijor 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:59

Ich hoffe das ich jetzt nicht trz unnötig einzahlen muss obwohl ich nicht gehe genauso wie bei fitnessstudios

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Was für ein Verein ist das und warum hast du es dir so kurz nach dem Beitritt wieder anders überlegt?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht hast du nicht, wenn Vereinsrecht dafür einschlägig ist.

Raijor 
Fragesteller
 25.04.2024, 20:22

Da gab es nicht so viele Altersgenossen in meinem Alter bin relativ jung und dort sind auch viele 30 jährige usw

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