2,75 Promille auf E-Scooter: Strafe?

7 Antworten

2. Was ist die Strafe, wenn ich betrunken gefahren bin?
Wer alkoholisiert auf einem E Scooter erwischt wird, muss grundsätzlich mit den gleichen Strafen wie ein Autofahrer rechnen:
Bußgeld
Wenn Sie betrunken E Scooter fahren, erwartet Sie meist mindestens ein Bußgeld. Dieses kann nach dem neuen Bußgeldkatalog 500 – 1.500 € betragen.
Der Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit kostet (zusätzlich) 250 €.
Punkte in Flensburg
Für das Fahren im betrunkenen Zustand gibt es allgemein (zusätzlich) zwei bis drei Punkte.
Für den Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister.
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Daneben kann auch ein generelles Fahrverbot für ein bis drei Monate verhängt werden. In diesem Fall dürfen Sie nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt im Zweifel sowohl für den E Scooter als auch für das Auto oder Motorrad.
Denkbar ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis, wobei hierzu die rechtliche Lage im Hinblick auf eine Trunkenheitsfahrt mit dem E Scooter unklar ist. Die Gerichte sind sich hierzu bisher nicht einig und eine verbindliche Entscheidung eines Bundesgerichts liegt noch nicht vor.
Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des OLG Frankfurt am Main kann auch bei einer Trunkenheitsfahrt auf einem E Scooter die Fahrerlaubnis entzogen werden (OLG Frankfurt a.M., Urt. vom 08.05.2023, Az. 1 Ss 276/22).
Das OLG stützt sich in seiner Begründung auf die Gleichstellung von E Scootern mit anderen Kraftfahrzeugen durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKfV). Auf die (wohl anzunehmende) geringere Gefährlichkeit bei der Benutzung von E Scootern gegenüber einem KFZ kommt es nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht an, da auch E Scooter-Unfälle tödlich enden können.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main konnte in diesem Fall nicht mehr angegriffen werden, da erstinstanzlich ein Amtsgericht geurteilt hatte. Für E Scooter-Fahrer gilt spätestens jetzt: Ein Führerscheinentzug droht auch bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem E Scooter.

https://www.kanzleiwehner.de/blog/e-scooter-alkohol/

Ab 14 Jahren ist man strafmündig.Damit drohen diese Strafen.Was dabei herauskommt muss man abwarten.

Auch hier lesen https://www.bussgeldkatalog.de/e-scooter-promille/

E-Scooter werden als Kraftfahrzeuge behandelt. Somit gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei einem Auto.

Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Kraftfahrer ab 1,1 Promille.

Somit begeht man die Straftat Trunkenheit im Verkehr gem. §316 StGB.

Es kommt also zu einer Anzeige.nDa kommt, wahrscheinlich eine Geldstrafe. Da 2,75 Promille schon deutlich über der Grenze sind, wird wahrscheinlich auch ein Abdruck an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt, die dann entscheidet ob sie der Person so schnell eine Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Person vor hat eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Es kann auch ein Verbot zum Erwerben einer Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Das kann auch zeitlich begrenzt sein, also bsp. für 1 Jahr oder so. Bei Erstverstößen wird vermutlich aber nur ein Abdruck an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Hängt aber immer davon ab, was das Gericht entscheidet.

Es kann auch sein, dass man auch eine MPU machen muss. So genau kenn ich mich mit den Strafen aber auch nicht aus

Bei 2,75 Promille sind wir auf jeden fall im Straftatbereich, das kann Geld- oder Freiheitsstrafe geben. Falls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt Sozialstunden. Dazu eine Sperrfrist während der du keine Fahrerlaubnis erwerben kannst. Und für den Fall dass du binnen der nächsten 15 Jahre einen Führerschein machen möchtest wird man sicherlich eine MPU von dir verlangen.

Das erzählt dir dann schon der zuständige Richter. Sowas sind immer Individualurteile. Billig wird das nicht, das steht fest. Vorbestraft wirst Du dadurch auch sein, denn die Tagessätze der Geldstrafe werden locker die 60 überschreiten. Trunkenheitsfahrt als Straftatbestand in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, da reichen 60 Tagessätze, damit das im Führungszeugnis auftaucht. Soll heißen, die Strafe alleine wird nicht an dir haften, das hat Auswirkungen bis in den Beruf, vor Allem wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist, oder tätig werden will. Berufskraftfahrer zu werden, kannst Du auch erst einmal knicken, genausowenig kannst Du Jobs im Bewachungsgewerbe, Arbeiten an Flughäfen oder enderen systemrelevanten Objekten vergessen.

Das Du eine Sperre bekommst um Fahrerlaubnisse zu erwerben, darüber brauchen wir nicht zu reden. Wenn deine Kumpels ihre Girls in ihren Autos vor die Disco karren, bist Du noch mit dem Fahrrad und den Öffis unterwegs.

T3Fahrer  15.10.2023, 09:18

Soweit richtig, aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis kannst du doch gedanklich wieder raus streichen –, für die eScooter brauchst du doch gar keine…

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Stadewaeldchen  15.10.2023, 09:24

Kleine Korrektur: Vorbestraft gilt man ab 90 Tagessätzen.

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StGB 315c, 316

StGB 21 (Fahren ohne Fahrerlaubnis) fällt da fast in den Hintergrund und verschärft „nur“ ein wenig die Gesamtstrafe.

T3Fahrer  15.10.2023, 09:10

Für den E Scooter selbst braucht er ja keine Fahrerlaubnis…

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