235 Volt Stromschlag abbekommen was tun?

6 Antworten

Ich hoffe, es wurde gleich im Geschäft als Unfall aufgenommen? Ansonsten hast richtig "spaß", wenn es zu Folgen kommt - die BG wird da nichts anerkennen...!

Wie die Vorredner schon geschrieben haben, mußt du dringend zum DArzt bzw. ins Krankenhaus. Das Herz muß überwacht werden, da es auch nach Stunden noch zu einem Aussetzer kommen kann. Blöd, wenn´d da allein bist...

Ja, musst du, zumal es auf der Arbeit passierte. Hast du es gemeldet?

Ja. Nach einem Stromschlag kann es auch noch nach 24 Stunden zu gesundheitlichen Folgen wie einem Herzinfarkt kommen. Von daher: Ab ins Krankenhaus mit dir, zur Überwachung. Und denke daran, das ganze möglichst als ein Arbeitsunfall behandeln zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich habe beruflich sehr viel mit Elektrotechnik zu tun.
Suppenhuhn70  07.02.2023, 17:28

unbedingt zum D-Arzt !! Wenn Folgeschäden kommen sollten, bist du sonst nicht über die BG abgesichert

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Kris, UserMod Light  07.02.2023, 17:29
@Suppenhuhn70

Meiner Erfahrung nach machen das die meisten Krankenhäuser. Außerdem ist es jetzt um diese Uhrzeit wahrscheinlich schwierig, noch einen passenden D-Arzt zu finden.

Lieber erstmal um die Gesundheit kümmern, den ganzen Rest kann man auch noch hinterher machen.

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Suppenhuhn70  07.02.2023, 17:31
@Kris, UserMod Light

logisch. In der Regel sind in einer Notaufnahme Durchgangsärzte. Es gibt aber auch niedergelassene Ärzte, die diesen Status besitzen.

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Salue

Da geht der Herzschlag dann einen Moment hoch, aber nicht wegen des Stromschlags, sondern wegen dem Schrecken. Ein gesunder Mensch verträgt einen 230 Volt Stromschlag problem- und folgenlos. Selbst moderne Herzschrittmacher gehen deswegen nicht kaputt.

Wohl jeder Elektriker hat das schon ein paar mal erlebt. Ich als Laie habe jedenfalls nie deswegen einen Arzt besucht. Ich bin einfach vorsichtiger geworden und ziehe gleich einen Elektriker bei.

Tellensohn

Würde das abklären lassen. Kann Herzflimmern zb als folge mit sich ziehen. Bezahlt der Arbeitgeber ist Arbeitsunfall