Umtausch -Netto (Packung bereits geöffnet)?

Bild1 - (Kaffee, Umtausch, Netto) Bild2 - (Kaffee, Umtausch, Netto)

9 Antworten

Wir bei Lidl würden es tun - daher würde ich's an deiner Stelle einfach versuchen!

Kundenzufriedenheit geht vor, auch wenn sie die Kapseln abschreiben (wegwerfen) müssen...

SaltyCat  08.09.2016, 12:56

Gerade bei einem discounter überrascht mich diese Aussage ziemlich. Sollte es wahr sein, Daumen hoch :)))

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AnReRa  08.09.2016, 13:36
@SaltyCat

Der Discounter macht seinen Gewinn nicht mit hohem Preis bei geringen Stückzahlen sondern mit niedrigerem Preis bei hohen Verkaufszahlen. 
Solange das nicht übertrieben wird, ist es wohl besser den Kunden im Laden zu halten als ihn der 'Konkurrenz' in die Arme zu treiben.
Den wenn man schon den Kaffee bei XXX kauft, dann kann man da ja auch gleich den Rest kaufen.
Solange das nicht übertrieben wird, geht die Rechnung auf.

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Es geht hier zwar um Lebensmittel, die grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen sind. Aber du hast ja nicht die eigentliche Verpackung geöffnet und so den Inhalt freigelegt. Entfernt war ja nur die äußere Schutzfolie um die Verpackung.

Wenn sich feststellen läßt, daß die eigentliche Verpackung sich noch im originalverschlossenen Zustand befindet ( keine Verletzung der oft üblichen Klebebändern), dann halte ich´s für möglich, daß der Verkäufer die Ware wieder zurücknimmt. Schließlich ist er auch für die Zufriedenstellung der Kunden verantwortlich.

Mußt halt den Verkäufer recht freundlich behandeln, ich denke er machts.

Das ist unendlich unwahrscheinlich. Eine geöffnete Packung wird nur dann zurückgenommen, wenn die Ware zu beanstanden ist. Immerhin kannst Du es versuchen!

kann ich mir nicht vorstellen. Ein Umtauschrecht hast da nicht mehr. 

Auf Kulanz könnte was gehen - mach dir nicht zuviele Hoffnung

Die Kapseln fallen unter "Lebensmittel" und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen.

Peterwefer  08.09.2016, 12:52

Ich meine, das geht nur bei fehlerhafter Ware, auch wenn es sich um Lebensmittel handelt. Oder sehe ich das falsch?

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AnReRa  08.09.2016, 13:31
@Peterwefer

Jetzt müsste man überlegen, was "fehlerhafte Ware" im Detail bedeutet.
Im Gegensatz zum Fachgeschäft - wo man ein Gerät ja durchaus auf der Theke auspacken/anfassen/ausprobieren kann - ist das beim Discounter i.d.R. nicht möglich. Von daher ist der Discounter gut beraten, wenn er ein 'allgemeines Umtauschrecht' auf solche Waren explizit zulässt. Und eher er jetzt einen eigenen Verwaltungskatalog erstellt (der ja nie vollständig sein kann) eben das 'allgemeine' Recht.

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