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Also, eine Partei wird ja üblicherweise verboten, wenn sie einen Gefahr für unser politisches freiheitlich-demokratisches System darstellen.

Damit eine Partei aber eine solche Gefahr sein kann muss sie, in der Regel, zum einen extremistisch sein (also das freheitlich-demokratische System stürzen wollen), zum anderen aber auch groß/bedeutend genug sein (also das System auch stürzen, oder zumindest stören, können).

Der III. Weg ist zwar klar extremistisch (also wollen), aber eben doch nur ein ziemlich kleiner Haufen ziemlich seltsamer Menschen. Und von einem ziemlich kleinen Haufen geht erstmal keine Gefahr für die Gesellschaftsordnung aus (es mangelt also an dem können).

Weil es kein Verbotsverfahren gab. Jedoch würde es nichts bringen, da sie wie Die Heimat viel zu unbedeutend ist. Bedeutet: sie kann ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht umsetzen, es fehlt an Potential.

Sie ist politisch einfach zu unbedeutend. Auf der anderen Seite hilft es den Strafverfolgungsbehörden, wenn sich ihre Kundschaft in festen Strukturen organisiert. Und, die Gesinnung allein rechtfertigt noch kein Verbot.

Hallo, das verstehe ich auch nicht...^^. Gut, dass du mal fragst. - Viele Grüße, Imke =)

Die Partei hat laut Wikipedia 800 Mitglieder was relativ wenig ist, außerdem wird die ja vom Bundesverfassungschutz beobachtet und die können halt einschreiten sobald diese Partei größer wird