Wie ist das mit ohne Führerschein gemeint weil wenn er wirklich krankenfahrstuhl Zulassung hatte dann steht da wenn nicht gibt es ja auch noch andere ohne Füh
3 Antworten
ich glaube, du b rauchst Mofaführerschein oder so was
Was ganz Kleines brauchst du.
Das ist aber easy und billig zu machen.
Die "Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" genügt nicht für ein vierrädriges Kraftfahrzeug.
Das ist die sogenannte Mofa (früher Mopedschein) Berechtigung
Das Fahrzeug erfüllt nicht die Voraussetzungen aus § 4 FeV, insbesondere nicht die aus Abs. 1 Nr. 2 (Krankenfahrstuhl). Daher ist es nicht von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.
Es erfüllt ferner nicht die Voraussetzungen aus § 5 FeV (Mofa). Daher ist auch eine Prüfbescheinigung nicht ausreichend.
Auch für die Fahrerlaubnisklasse AM ist das Fahrzeug zu "groß". Erforderlich ist aufgrund der Bauart des Fahrzeugs die Fahrerlaubnisklasse B.
Siehe z.B. auch dieser Zeitungsartikel.
Das ist eine Fehlinterprtation, für dieses Fahrzeug benötigst Du, auf Grund von Gewicht und Achsen/Radanzahl zwingend die Fahrerlaubnisklasse "B".
Er braucht auf alle Fälle ein Versicherungskennzeichen, da er mit mehr als 6 km/h und nicht mehr auf dem Gehweg fahren kann. Demzufolge braucht er den Führerschein Klasse M (bei B ist M enthalten).