2 Antworten

Dein 50€ Beispiel würde aber nicht darunter fallen:

  • Im Gesetz geht es um regelmäßige Einzahlungen
  • Und wenn man nicht nachweisen kann/will, woher das Geld stammt

Außerdem:

Wenn man nichts zu verbergen hat, muss man auch nichts befürchten.

Ich frag mich sowieso, warum du dem Freund die 50€ dann nicht einfach in bar gibst

Woher ich das weiß:Recherche

Das Jobcenter hat vorrangig recht,

du beziehst Sozialleistungen von der Gesellschaft und wenn du eigene Einkünfte/Vermögen hast bist du nicht/weniger bedürftig und kannst von diesen Einkünften dein Leben (teilweise) bestreiten.

Du kannst wie schon Arizona schrieb diese Einkünfte gegenüber dem Jobcenter relativieren und "klar stellen". Wenn das jedoch regelmäßig passiert wird es unglaubwürdig.

Im hier hinterlegten Link darf das Jobcenter (wohl zu Recht) annehmen das die (nicht nachvollziehbaren) Bargeldeinzahlungen aus Trinkgeldern des angestellten Barkeepers stammen. Da kommt schnell mal >1000€/Monat zusammen.

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