soll ich mein Kind zwingen?
Hallo ,
ich habe 3 Kinder . 12,10 und 7 Jahre. Mein Exmann und ich sind seit 4 Jahren ca getrennt. Vor knapp 3 Jahren wollte er probieren wie es mit dem Wechselmodell ist ob das bei uns klappt. Seit dem war ich schon zwei mal wegen dem Umgang vor Gericht und einmal wegen dem Unterhalt. Weil es überhaupt nicht geklappt hat und auch immernoch nicht klappt. Nach den Gerichtsterminen habe ich gesagt das es hat keinen Sinn hat und das ich die Füße still halten werde und nichts mehr tun werde, das war im April diesen Jahres .
wir haben eine familienhelferin die auch ganz eng mit dem Jugendamt zusammen arbeitet .
nun ist es seit September so das mein 10 jähriger Sohn nicht mehr zu seinem Vater möchte. Nur noch alle zwei Wochen am Wochenende .
Ich habe gesagt ich werde ihn nicht zwingen und überlasse meinem Sohn die Entscheidung. Ich muss dazu sagen das mein ex meine Kinder dauernd terrorisiert und mir die Schuld für alles gibt, egal für was und auch das unser Sohn nicht mehr im Wechselmodell zu ihm möchte . Er zieht vor unseren Kindern schrecklich mit seiner neuen Lebensgefährtin (meine ehemalige beste Freundin) über mich her.
meine Kinder sagen sie haben Angst vor ihm und hassen mittlerweile die Freundin vom Vater .
lange Rede kurzer Sinn ,
er erwartet von mir das ich unserem Sohn nicht die Entscheidung überlasse sondern ihn dann halt einfach zwingen soll zu ihm zu gehen . Was sagt ihr ? Was soll ich tun ?
3 Antworten
Dann sollte deine Familienhelferin mal agieren und mit deinem Ex-Mann reden. Zwingen bringt absolut nichts
Wir haben im Dezember einen Termin beim JA bekommen . Aber der Vater hört nicht auf meinen Sohn weiter unter Druck zu setzen …
Wenn hier „Druck“ ausgeübt wird, wird das Kind ja bereits konkret bedroht. Schreibe eine möglichst sachliche Mitteilung ans JA, dass Du bereit bist, das Wechselmodell weiter zu unterstützen und das Dir Deine Kinder mitgeteilt haben sie würden sich (durch Gewaltandrohung? durch Bestrafung durch Einsperren? durch Entzug von Lebensmitteln oder Spielzeug?) bedroht fühlen. Bitte um eine Klarstellung der weiteren Vorgehensweise. Beziehe Deine Familienhelferin ein. Bitte keine Vorwürfe oder Gefühle formulieren, der Text muss so trocken sein, dass es staubt.
Einmal abgesendet, ist alles, was Du dem Vater mitteilst, die Klärung sei beim JA anhängig. Du musst Dir von ihm nichts weiter anhören und darfst direkt wieder auflegen. Bis zur Klärung des weiteren Vorgehens darfst Du zum Schutz Deiner Kinder ihnen freistellen, ob sie den Vater besuchen wollen.
Das ist ein sehr guter Tipp und so sollte sie es am besten auch machen. Da sie das JA informiert hat müssen nunmal alle erstmal auf eine Antwort warten bevor man etwas macht.
Du solltest dich rechtlich beraten lassen, ob du einen Antrag auf Abänderung des Umgangs oder zumindest auf Aussetzung des Bußgeld bei Verstößen gegen den Umgangsbeschluss stellen willst.