Schuldenbremse ausbremsen. Sind "Sondervermögen" eine rhetorische Lösung, um gegen der Art. 109 GG folgenlos zu verstoßen?

6 Antworten

Vor der Aufnahme von noch mehr Schulden sollte man erst einmal Kassensturz machen sowie eine Einschätzung vornehmen, welche Einnahmen zu erwarten sind - ich denke, die momentanen Regelungen zur Schuldenbremse machen es möglich, bei akuten Notfällen zusätzliche Schulden aufzunehmen, aber nicht für jeden Zweck - wenn es für die Gewährleistung der Sicherheit des Landes nötig ist, mehr Geld aufzuwenden, wird dies möglich sein, nur muss der Zweck jeweils enger und konkreter definiert werden, vor allem nachdem man erst sondiert hat, wo man woanders noch sparen kann

Da ein Sondervermögen an genau dieselben verfassungsrechtlichen Anforderungen gebunden ist wie eine Aussetzung oder sogar eine Reformierung der Schuldenbremse selber, nämlich zwei Drittel Mehrheit im deutschen Bundestag und an zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates, sollten Sondervermögen in verfassungsrechtlicher Hinsicht zulässig sein, zumindest, solange sie nicht mehrfach wiederholt demselben Zweck dienen. Die Sondervermögen, werden ja in der Verfassung selber verankert. Etwas anderes wäre es dann, wenn einfaches Bundesrecht mit einer einfachen politischen Mehrheit beschlossen ein Sondervermögen beschließen könnte, um die Schuldenbremse in der Verfassung dadurch zu umgehen.

Mfg

Schuldenbremse...Sondervermögen...Rhetorik...hm...

Solange der Staat sich nicht traut sich das Geld für die Notwendigkeiten proportional von Denen zu holen die es viel besser stemmen könnten als Ärmere...solange wird in der heutigen Zeit das Volumen nicht ausreichen und solche Dinge diskutiert werden...oder Geld gedruckt werden müssen... Logischerweise!

Deshalb wird das ja im Grundgesetz verankert. Damit man nicht dagegen verstößt.