Oh nein. Eine trolly Problem Frage…

4 Antworten

Zumindest steht bei Fall 2 Artikel 1 GG im Weg:

Einen Menschen als Ersatzteilspender zu missbrauchen wäre eine Verletzung seiner Menschenwürde.

Ich würde in beiden Fällen nicht aktiv eingreifen. Ein Menschenleben ist nicht verrechenbar. Jede Entscheidung wäre eine willkürliche Gewichtung. Aktives Handeln würde die Würde des Einzelnen relativieren.

Der Einzige, der das tun darf, ist der Mensch, der sich freiwillig für andere opfert.

Eins ist ein Unfallgeschehen, in dem man intuitiv handelt um möglichst viel Schaden abzuwenden. Man wird zurecht wegen dem aktiven Eingriff / der Verursachung angeklagt, aufgrund der Umstände aber höchstwahrscheinlich freigesprochen.

Zwei ist ein Resultat von Krankheitsverläufen oder bereits geschehenen Schäden, in der keinesfalls ein Mord in Frage kommt um andere zu heilen, stattdessen wird bedacht jedem mit den möglichen zur verfügung stehenden Mitteln geholfen.

Ich würde in beiden Fällen nichts tun.

LG.