Mutter wird strafrechtlich verfolgt und ist nicht Auffindbar. Jugendamt melden?


23.02.2025, 10:44

Was ich auch noch hinzufügen sollte ist, dass die Mutter zu emotional len Ausbrüchen neigt und auch vor der Tochter Leute beleidigt und Straftaten wie z.b. Einbruch begeht. Sie hat sich absolut nicht im Griff.

4 Antworten

Ja, ich denke du solltest das Jugendamt informieren. Nur so haben wir eine Chance, dem Kind zu helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Redeead 
Beitragsersteller
 25.02.2025, 11:30

Danke, ich habe es gemeldet. Vielen Dank für ihre Antwort.

Ich lese die Schilderung einer Perspektive mit erstaunlich vielen Details. (z.B. Medikation). Die andere Perspektive wäre sicherlich sehr hilfreich und ich würde mich nicht wundern, wenn diese ganz anders lautete.

Bei der Schilderung kann man sagen, dass das Jugendamt naheliegendster Ansprechpartner wäre, auch um das Kindeswohl notfallmäßig zu sichern.

Wo es eine Mutter gibt, gibt es auch einen Vater. Seiner Rolle in der Sache würde etwas Licht ins Dunkel bringen.


Redeead 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 10:55

Hallo, der Vater ist soweit ich weiß drogenabhängig. Die Tochter hat nur sporadischen Kontakt.

Die andere Perspektive würde sich Natürlich ganz anders anhören, da ich diese Frau für absolut unberechenbar halte. Ich denke , dass sie sich keiner Schuld bewusst ist. Wie es nun mal bei solchen Menschen oft der Fall ist.

Hallo Redeead,

der Lebenswandel der Mutter mag eine Seite sein, die sicherlich moralistisch eher diskreditiert würde.

Ein andere Thema kann insbesondere Kindeswohl sein: z.B. wenn von einer Gefährdung der Tochter auch durch Bekanntschaften der Mutter zu rechnen wäre, wenn keine häusliche Umgebung, die dem Kind gerecht wird, gegeben ist, wenn das Kind nicht zur Schule gehen kann.

Da macht es Sinn, die eine oder andere Vermutung schon mal dem Jugendamt gegenüber vorzutragen. Da lass Dich zunächst beraten, wie Du dem Kind wie auch seiner Mutter zur Hand gehen kannst. Man hat sicherlich Erfahrungswerte mit solchen familiären Situationen.

Schau mal, ob und wie Du selbst mit der Tochter in mehr Kontakt kommst. So kann eine Verbindung zu Dir oder auch Deiner Familie entstehen. In der Folge entsteht gegenseitiges Vertrauen - und Du oder Ihr könnt das Mädchen einfach mal, wo die Mutter verreist sein mag, zu Euch einladen.

Da könnte die Tochter dann auch zur Schule, wo sie mit der Mutter nicht verreisen müsste.

Weiterhin kann die Tochter dann auch frei sprechen, wo sie bei Euch aufgehoben wäre, wo sie dann ggf. eine Leidenssituation darstellen mag.

Wenn die Tochter dann von einem Leiden aus dieser familiären Situation heraus berichtet, kommt der Moment, wo auch das Jugendamt weiter involviert sein sollte.

Wichtig wäre der Kontakt zu der Tochter für den Fall, dass irgendwo Gefahr im Verzug sein sollte. Dann könnte die Tochter Dich oder Deine Familie alarmieren. Denn dann sollte auch gleich die Polizei diese Gefährdung abwenden oder dann auflösen.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

Redeead 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 13:57

Dankeschön für deine Antwort.Das ist leider nicht möglich. Bei meinen weiteren Forschungen ist der Aufenthalt der Mutter und auch des Kindes nicht bekannt. Sie hat keine gültige und aktuelle Meldeadresse. Ich werde die Punkte , die ich hier genannt habe auch beim Jugendamt anführen. Wir schauen mal wo es hinführt.

EarthCitizen20  24.02.2025, 20:06
@Redeead

Möglicherweise führt da direkt der Weg zum Jugendamt, wo Du das Thema vortragen kannst. Wenn ehedem ein Strafverfahren gegen die Mutter anhängig ist, gibt es möglicherweise auch eine Fahndung.