Mit 18 Jahren zu Hause rausgeschmissen, was tun?
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage und ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin vor 3 Monaten 18 geworden und habe dieses Jahr im Sommer meinen Realschulabschluss gemacht. Ich habe mich dann dazu entschieden, ein Jahr zu arbeiten und dann eine Ausbildung 2025 anzufangen. Ich habe meinen Ausbildungsplatz als Tourismuskauffrau und mir wird der Vertrag im Laufe der Woche zugeschickt. Ich fange mit der Ausbildung am 01.09.2025 an.
Ab dem 15.11.2024 fange ich dann auch an Teilzeit bei Rewe zu arbeiten, ich arbeite bereits dort auf Minijob Basis seit September 2024.
Jedoch haben meine Eltern mich jetzt rausgeschmissen und ich weiß nicht was ich tun soll. Da wollte ich fragen, ob mir irgendein Unterhalt zusteht von meinen Eltern oder ob mir Ämter weiter helfen können.
Mit dem Jugendamt stand ich bereits über ein Jahr in Verbindung, da es schon bevor ich 18 Jahre geworden bin, Probleme in meinem Elternhaus gab. Jedoch habe ich da keine wirkliche Hilfe bekommen. Damals war schon in Planung, dass die für mich nach betreutem Wohnen schauen. Dies haben sie auch getan, aber nichts gefunden, dass einzige was zu mir gesagt wurde, dass es in meinem Umkreis nichts gibt und weiter von meinem Wohnort weg, die Wartezeit sich auf ein halbes Jahr beträgt. Danach habe ich nur noch eine Mail bekommen, mit einem Link mit einer Obdachlosenunterkunft.
Kann mir jemand helfen und hätte Lösungsvorschläge?
Ich bedanke mich schon einmal im voraus für Antworten!
Liebe Grüße!!
5 Antworten
Deine Eltern haben dir gegenüber eine Unterhaltspflicht - allerdings in der Konstellation erstmal nur dann wenn du ab 18 Jahren etwas machst, was sie dazu verpflichtet : Ausbildung, Studium, Schule. Das heißt bis du die Ausbildung anfängst, sie sie von ihren Unterhaltspflichten erst einmal befreit (und bis dahin kannst du dich mit dem Jugendamt zum Thema Unterhaltsvorschuss austauschen)
Ein betreutes Wohnen o.ä. geht aufgrund des Alters nicht mehr, also ja die realistische Option ist jetzt die Obdachlosenunterkunft und dir etwas mit deinem Gehalt zu suchen. Die Teilzeit wird dazu nicht reichen und du solltest schauen ob Vollzeit in derselben Stelle möglich ist.
und bis dahin kannst du dich mit dem Jugendamt zum Thema Unterhaltsvorschuss austauschen
Da muss er sich nicht austauschen, weil Unterhaltsvorschuss max. nur bis zur Volljährigkeit gezahlt wird und das ausschließlich an ein Elternteil!
Unterhaltsvorschuss erhält die unterhaltsberechtigte Person und wenn das volljährige Kind nicht mehr daheim wohnt, dann ist die unterhaltsberechtigte Person das Kind. (und ja auch mit 18 und darüber hinaus)
Und wie oben steht : So lange die Ausbildung nicht angefangen wird, gibt es keine Unterhaltspflicht.
das ist falsch. unterhalt gibts bis das kind 18 wird. das kind ist 18, also gibts auch keinen unterhaltsvorschuss mehr. das ist vorbei und hätte nur der betreuende elternteil bekommen.
es gib kein unterhaltsvorschuss über das 18. lebensjahr hinaus. kind hat nur anspruch an die eltern wenn sie jetzt in schule oder ausbildung ist. wenns erst ein jahr pennen geht, weil kein bock, ist ab nächstes jahr nix mehr mit unterhalt. fällt aus.
Ich verstehe sowas nicht. Was sind das denn für Eltern? Zumindest hätten sie dir Zeit lassen sollen, bis du eine Wohnung gefunden hast.
Und spätestens wenn du mit der Ausbildung beginnst, müssten sie Unterhaltspflichtig sein.
Sehe ich genauso. Die Eltern handeln fahrlässig. Das passiert, wenn man das Kind bewusst in die Obdachlosigkeit schickt.
Unterhalt von den Eltern steht dir derzeit nicht zu!
Und anstelle Teilzeit solltest du eben Vollzeit arbeiten. Zeit hast du ja bis zum Ausbildungsbeginn.
Und wenn du Zuhause rausgeflogen bist, dann wende dich an das Jobcenter, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme für eine Wohnung auch für junge Leute u25 geben.
Bis dahin musst du halt bei Freunden unterkommen.
Ob deine Eltern dann ab Ausbildungsbeginn wieder zum Unterhalt verpflichtet wären, hängt maßgeblich von deiner Ausbildungsvergütung ab.
Was ist mit dem Kindergeld? Leiten sie das an dich weiter? Ausbildung suchend bei der Arbeitsagentur bist du? Dann sende denen den Ausbildungsvertrag zu, sobald der vorliegt.
Ansonsten stelle den Abzweigungsantrag auf das Kindergeld, sobald du eine eigene Meldeadresse hast.
Jedoch haben meine Eltern mich jetzt rausgeschmissen und ich weiß nicht was ich tun soll.
Deine Eltern sind einfach nur dumm. Sie sollten wenn sie mal Hilfe brauchen, wohl keinen Support von dir erwarten. Nur wenn Eltern und Kinder gemeinsam konstruktiv an einen Strang ziehen, dann kann wirklich was gutes entstehen.
M.49.verh.
Wer seine Kinder wissentlich in die Obdachlosigkeit treibt, ist in meinen Augen ein Mensch ohne Enpathie. Ich sehe jeden Tag das traurige Schicksal obdachloser junger Menschen. Das hat nicht mit Beleidigung zu tun, sondern mit Verachtung. Jetzt wo es Winter wird, werden die Bedingungen schlechter.
Erstmal brauchst du eine Unterkunft das heißt wende dich an die Obdachlosen Unterstützung. Deine Stadtverwaltung hilft dir weiter. Gehe aufs Rathaus. Dort sollte es auch Sozialarbeiter oder Kontakte zu gemeinnützigen Organisationen geben.
Generell brauchst du auch Unterstützung deshalb stelle bei einem beliebigen Amt, am besten beim Jobcenter einen formlosen "Antrag auf umfassende Leistungen".
Dann musst ja das Amt auch einen Wegweiser geben was es für dich gibt und welche Hilfsmöglichkeiten es gibt.
Wende dich auch an das für Dich zuständige Landratsamt. Die können auch Hilfsorganisationen oder Ansprechpartner die in deiner Situation hilfreich sind und dir weiterhelfen.
Wichtig ist auch deinen krankenkassenstatus zu checken ansonsten bekommst du von deiner Krankenkasse horror-rechnungen.
Kannst Du mir mal sagen, warum Eltern ihr Kind in so eine Situation bringen?
Asoziale halt, anders kann ich mir das nicht vorstellen.
das erklären sie ihr in 3 worten: bürgergeld, arbeit suchen, auf eigenen finanziellen beinen stehen.
du hilfst ihr nicht durch blödsinnige anträge die es nicht gibt und zeitverschwendung sind.sie muss klar beantragen was sie braucht und benötigt: kdu, kaution, erstausstattung, etc.
Das ist Blödsinn, mit so einem Antrag wahrst du z.B Fristen, da Leistungen ab Antragsbeginn ausbezahlt werden.
Es gibt ja keinen offiziellen Antrag bei irgendeinem Amt aber du löst damit eine Kette aus die dir weiterhilft.
Bei solch einem Antrag sind die Behörden auch verpflichtet Hilfestellung zu geben.
unterhaltsvorschuss bekommt es nicht. das bekommen eltern bis zum 18. lebensjahrs wenn der andere elternteil nicht zahlt.
eine ausbildung ist zügig zu betreiben und nicht ermstla ein jahr schlafen, von daher sind sie für immer von der unterhaltspflicht befreit.