Langjährig versich. , 36 J eingez. Ich könnte m. 14,4 % Abschlag m. 63 Anfang 2032 in Rente. Ich möchte aber schon Anfang 2027 dank Erbe aufh. zu arbeiten.

4 Antworten

Der frühestmögliche Renteneintrittszeitpunkt ist mit 63 Jahren. Früher zahlt die Rentenversicherung nicht aus, zumindest bei Ruhestand ohne Erwerbsminderung. Du würdest dann maximal mit 14,4 % (48 Monate á 0,3 %) Abschlag rechnen müssen. Voraussetzung sind 35 anerkannte Beitragsjahre, die du ja mit 36 Jahren erfüllst. Die Zeit zwischen deinem Arbeitsende und dem Eintritt der Rentenzahlung musst du privat überbrücken. Oder:

Wenn du in den letzten Jahren auch regelmäßig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, kannst du auch damit überbrücken, unterliegst aber dann der von dir erwarteten aktiven Beschäftigungsanstrengung und wirst entsprechend kontrolliert oder sogar sanktioniert. Vermögen wird hier übrigens nicht angerechnet. Bei älteren Arbeitnehmern kann das ALG 1 bis zu 24 Monate gezahlt werden. "Idealerweise" kündigt dir dein Arbeitgeber mit 61. Voraussetzung für 24 Monate: mind. 58 Jahre, und innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 48 Monate Beiträge eingezahlt.

Wenn du 2027 also gekündigt wirst oder selbst kündigst (dann gibt es erstmal 3 Monate kein ALG 1), würdest du maximal 2 Jahre mit ALG 1 überbrücken. Danach müsstest du aber etwa 3 Jahre aus der eigenen Tasche leben, bis du 2032 63 wirst und mit 14,4 % Abschlag in Rente gehst. Weitere freiwillige Beiträge musst du in einer Rentenberatungsstelle diskutieren.

Abschlag ist vorprogrammiert- Auf die Schnelle, sagt die KI, sind es 18 % zu Deinen 14,4 %, die Du schon kennst. Also gesamt 32,4 %.

Wenn Du so potent geerbt hast, zahle doch weiter in die Rente ein.

Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3% von der Rente abgezogen. Das bedeutet, dass bei 5 Jahren (60 Monaten) früherem Renteneintritt ein Abschlag von 18% (60 * 0,3%) anfällt, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Dieser Abschlag bleibt dann dauerhaft bestehen. 

DerHans  09.07.2025, 13:02

Er würde dann ja trotzdem erst mit 63 in Rente gehen. 5 Jahre wären beitragslos.

Falls sich die Gesetze bis dahin nicht ändern, wäre das machbar.

DerHans  09.07.2025, 13:09
@DerHans

Freiwillige Beiträge sind möglich. Das ist aber nur sinnvoll, wenn es dabei KEINE einzige Lücke gibt. Damit würde der Anspruch auf eine EM-Rente aufrecht erhalten.

Mindestbeitrag = 10 % von jeweiligen Höchstbeitrag

DietmarBakel  09.07.2025, 13:35
@DerHans

Soweit ja richtig. Von sinnvoll oder sinnlos war auch keine Rede.

... nur ... wenn es dabei KEINE einzige Lücke gibt. 

Verstehe ich jetzt nicht? Vielleicht hast Du Zeit zur Aufklärung.

Stand. Wenn er heute einen "Zettel" (Prognose der DRV) mit der erwartbaren Rentenhöhe bekommt, dann rechnet der Algorithmus mit gleichbleibenden Einzahlungen in die Rentenkasse bis zum Zeitpunkt des regulären Renteneintritts.

Geht man mit Anfang 63 in "Frührente" ergibt sich eine Minderung von 14,4 %.

Jetzt kommt es. Stellt man sich nochmals 5 Jahre vorher (mit 58) beitragsfrei, dann wird die Rente nochmals in etwa (60x0,3) kleiner ausfallen als auf dem heute vorliegenden Zettel.

Diese Berechnung - also wieviel genau - kann ich nicht sagen.

DerHans  09.07.2025, 13:42
@DietmarBakel

Wer "VORZEITIG" in Rente gehen muss, wegen gesundheitlicher Probleme erhält ja die "Zurechnungszeit" angerechnet. Dabei geht die RV davon aus, dass er bis zum 65. (!) Lebensjahr im gleichen Durchschnitt weiter gearbeitet hätte.

Tritt dieser Fall tatsächlich ein, gilt die Zeit des Rentenbezugs wiederum als Ausfallzeit. so dass für jeden Monat ein Monat Zurechnungszeit weg fällt. Das ergibt dann per Saldo beim Eintritt der Regelrentenzeit das gleiche.

Voraussetzung für die EM-Rente ist aber, dass man in den letzten 5 Jahren mindestens 36 PFLICHTBEITRÄGE nachweisen kann, bzw. dass die GESAMTE Laufzeit lückenlos mit "freiwilligen Beiträgen" belegt wird.

Zahlt er also 5 Jahre gar nichts, fehlen eben 60 Beiträge. Dann erfüllt er auch nicht mehr die Voraussetzung für langjährig Versicherte.

hilflos99  09.07.2025, 12:08

da hat die KI Mal wieder Mist gesagt

DietmarBakel  09.07.2025, 12:10
@hilflos99

Was Du natürlich sofort und hier korrigieren möchtest.

Natürlich umfassend, wie ich Dich kenne.

Sanro68 
Beitragsersteller
 09.07.2025, 09:09

Kann man denn auch weiter in die Rentenkasse einzahlen, wenn man nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht ?

DietmarBakel  09.07.2025, 09:11
@Sanro68

Spannende Frage. Das weiß ich auch nicht und schon gar nicht, welche Bedingungen da ggf. dran hängen.

Da würde ich (m)einen Rentenberater anrufen.

DietmarBakel  09.07.2025, 09:17
@Sanro68

Rentenberater gibt es überall. Nach meiner Erfahrung alle kompetent, hilfsbereit und die können das besser rechnen. Als langjähriger EU-Rentner, weiß ich, wovon ich rede.

darkhouse  09.07.2025, 11:54
@Sanro68

Ja, das kann man machen. Es entspricht dann eben nicht mehr der Pflichtversicherung, sondern einer Privatvorsorge (auch steuerlich absetzbar). Zwischen ca. 103 € bis knapp 1.500 € mtl. können eingezahlt werden. Näheres rechnet dir ein Rentenberatung aus.

Nee du kannst erst ab 63 die Rente frühestens beantragen. Vorher bekommst du nichts. Wenn du vorher aufhören willst musst du dich selber finanzieren und dich selbst freiwillig ohne Einkünfte krankenversichern. Wenn du während der Zeit Einkünfte erzielst, dann musst du davon Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

Achte darauf wie du das am besten machst mit arbeitslos melden oder Arbeitslosengeld beantragen.


DerHans  09.07.2025, 14:05

Wenn man sich arbeitslos meldet, muss man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Sonst gibt es da auch keine kostenlose Krankenversicherung.

RinaSol  09.07.2025, 15:34
@DerHans

Kann es sein, das man sich zwar arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend melden kann - dann natürlich ohne Leistungsbezug?

DerHans  09.07.2025, 17:40
@RinaSol

Und wozu soll das gut sein? Ohne Leistungsbezug auch keine Krankenversicherung.

RinaSol  09.07.2025, 17:56
@DerHans

Man kann dann glaub länger mit Unterbrechungen Alg beziehen.

DerHans  09.07.2025, 17:58
@RinaSol

Wer wirklich arbeitslos gemeldet ist, muss auch für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Er bekommt auch Auflagen , ausreichend Bewerbungen zu schreiben.

wer so reich ist - hört auf mit arbeit ! bezieht dann mit 67 das ihm zustehende,

das was jetzt in deiner vorschau als rente steht - gilt erst wenn du bis dahin gleichbeibende beiträge einzahlst .


Sanro68 
Beitragsersteller
 09.07.2025, 09:09

Ah, o,k. genau dies war meine Frage danke. Bedeutet, wenn ich mich bis 67 selbst finanziere und dann die Regelaltersgrenze beantrage, wären es nur 14,4 Prozent Abzug ?