Gilt Wehrpflicht wenn die Balten angegriffen werden?


02.03.2025, 18:19

*ich meinte general-Mobilisierung

5 Antworten

Das sind zwei verschiedene Dinge.

Die Wehrpflicht ist zur Zeit ausgesetzt.

Das was du ansprichst, ist der Verteidigungsfall. Hier kannst du einberufen werden, wenn Deutschland angegriffen wird. Wer den Dienst an der Waffe nicht leisten kann, kann dann dafür auch zu anderen Aufgaben verpflichtet werden (z.B. Hilfe bei der Versorgung im Krankenhaus).

Wird das Baltikum angegriffen, müsste Deutschland helfen und möglicherweise werden dann Soldaten der Bundeswehr einberufen.

Der Verteidigungsfall wird dann ausgerufen, wenn Deutschland angegriffen werden würde, oder unmittelbar droht angegriffen zu werden.

Da die Allgemeine Wehrpflicht Ausgesetzt ist, gilt die Wehrpflicht in einem Verteidigungsfall nicht.

Ausser, die Allgemeine Wehrpflicht, würde reaktiviert.

Die Wehrpflicht hat aber prinzipiell nichts damit zu tun, wenn die balt. Länder angegriffen würden.

Ich glaube, daß die Wehrpflicht in D.land bald schon wieder gilt. Wer keine große, gut ausgerüstete Armee hat, kann schnell zum Opfer russischer Aggression werden.

Die deutschen Frauen haben schon bemerkt, daß Karriere im Bundesheer gefährlich werden könnte und bewerben sich schon nicht mehr.

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Putin hat Trump zur Präsidentschaft verholfen, weil er ihn manipulieren kann. Die USA sollen sich mit sich selbst beschäftigen und Europa, Taiwan, Japan, Australien usw. die Hilfe entziehen, damit die Chinesen und die Russen sich ausbreiten können.

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Dann, wenn die Regierung den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt und entsprechende Beschlüsse erlässt, Personen zum Wehrdienst heranzuziehen.

Für die Feststellung des Spannungsfalls braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag; für den Verteidigungsfall braucht es, soweit beide Parlamente noch arbeitsfähig sind, zusätzlich eine absolute Mehrheit im Bundesrat.

Ob diese Fälle erst dann stattfinden, wenn Bündnispartner angegriffen werden oder erst wenn schon halb Deutschland besetzt ist, hängt davon ab wann eine entsprechende Initiative zur Abstimmung gestellt wird und wie die Abgeordneten abstimmen. Es gibt keine "wenn, dann..." Automatismen.


SchakKlusoh  02.03.2025, 18:59
Dann, wenn die Regierung den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt und entsprechende Beschlüsse erlässt
Für die Feststellung des Spannungsfalls braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag;

Die Wehrpflicht kann JEDERZEIT wieder aktiviert werden.

Die Mobilmachung benötigt eine höhere Hürde.

RedPanther  03.03.2025, 08:41
@SchakKlusoh

Richtig. Und die Frage war, gemäß der Ergänzung des Fragestellers, auf die Mobilmachung bezogen ;)

Bei einer General Mobilisierung ja, kannst du einberufen werden.

Nachdem wir aber in Deutschland leben, würde diese vermutlich per Fax gesendet, dabei auffallen dass Formular 76-A fehlt und danach seine Gültigkeit verlieren. Daher kannst beruhigt sein ;)


SchakKlusoh  02.03.2025, 18:58

Ich würde eher schätzen, daß die Wehrpflicht von F. Merz aktiviert wieder wird.