Gender-Gaga: Ja. Gleiche Bezahlung für Frauen: Nein. Grundgesetz wird mit Füßen getreten. Glaubwürdiger Kampf für Frauen-Rechte?
Warum setzen sich die Leute, die uns ihr " *innen " aufzwingen wollen, nicht dafür ein, dass Frauen wirklich gleichberechtigt sind und genau so viel Geld verdienen wie Männer?
Obwohl es ja eigentlich absurd ist, dies durch eine Kampagne zu erzwingen. Laut Grundgesetz ist es ja der Normal-Zustand:
" Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden. "
Die Realität sagt hingegen:
Natürlich lässt sich das nicht von heute auf morgen ändern. Aber das Grundgesetz gibt es ja auch nicht erst seit gestern. Soweit mir bekannt, wurde noch nie ernsthaft darüber debattiert, diesen mittelalterlichen, anti-demokratischen, grundgesetzwidrigen Zustand abzuschaffen.
WARUM ?!?
Wer sind den "die Leute die uns ihr *innen aufzwingen wollen"? Wo gibt es den ein Zwang zu Gendern?
Ich kann keine konkreten Namen angeben. Es gibt aber welche. Definitiv.
2 Antworten
Darüber wird regelmäßig diskutiert. Parteien wie die Grünen, haben intern bereits eine Frauenquote realisiert. Der Erfolg bleibt nicht aus:
Warum setzen sich die Leute, die uns ihr " *innen " aufzwingen wollen
Das lustige ist ja, dass es genau anders rum ist. Nur weil einige sich entschieden haben zu gendern, wird sich Tag ein Tag aus darüber ausgelassen.
Ich gendere, egal wie sehr darüber hergezogen wird.
Soweit mir bekannt, wurde noch nie ernsthaft darüber debattiert, diesen mittelalterlichen, anti-demokratischen, grundgesetzwidrigen Zustand abzuschaffen.
Wie gesagt, doch das wurde und wird ernsthaft diskutiert.
Mit "ernsthaft" meine ich, wirklich ganz konkrete Absichten zu haben bzw. kurz davorzustehen, ein Gesetz zu beschließen, um diese millionenfache Frauen-Diskriminierung zu beenden.
Mit "ernsthaft" meine ich, wirklich ganz konkrete Absichten zu haben
Wie gesagt gibt es. Nur fehlt diesen Parteien die nötige Unterstützung.
Von wem fehlt die Unterstützung? Von sich selbst?
Verstehe ich nicht. Von welchen Wählern und welchen Parteien sprichst Du?
Seit Bestehen des Grundgesetzes, also seit 75 Jahren hatten die jeweils regierenden Parteien die Möglichkeit, diesen Bruch des Grundgesetzes zu reparieren. Bzw. eigentlich ist das doch sowieso die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, oder nicht ? Also ich meine, die Politik dazu zu ermahnen, das geltende Recht umzusetzen bzw. die Missstände, die vor dem Grundgesetz herrschten, zu beseitigen.
Naja, ist ja auch wurscht, wer genau da welche konkreten Änderungsanträge oder Gesetze beschließen muss - Tatsache ist, niemand hat es getan und ich habe auch seit Jahren keinen Aufschrei gehört, dass die bestehende Situation ein fundamentaler Grundrechts-Bruch ist.
Steht es im Grundgesetz oder nicht?!
Von welchen Wählern
Ich spreche von allen Wählern in der BRD.
und welchen Parteien sprichst Du?
Z.B. den Grünen
die jeweils regierenden Parteien die Möglichkeit
Nein. Selbst wenn solche Parteien an der Regierung beteiligt waren, hatten sie nie so viele Wählerstimmen hinter sich, dass sie in der Koalition ausreichend bestimmen konnten.
Bruch des Grundgesetzes zu reparieren. Bzw. eigentlich ist das doch sowieso die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, oder nicht
Die alleinige Tatsache, dass es so ist, ist weder ein Bruch mit dem Grundgesetz noch Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Selbst wenn solche Parteien an der Regierung beteiligt waren, hatten sie nie so viele Wählerstimmen hinter sich, dass sie in der Koalition ausreichend bestimmen konnten.
Was schreibst Du da?! Es klingt so, als wäre die gleiche Bezahlung von Frauen etwas, was nur ganz wenige Menschen wollen!? Jeder Demokrat und Verfechter einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft will das!
Oder glaubst Du, dass die Mehrheit der Deutschen will, dass Frauen benachteiligt werden?!
Die alleinige Tatsache, dass es so ist, ist weder ein Bruch mit dem Grundgesetz [...]
Wie bitte?! Dass das Grundgesetz tagtäglich seit Jahrzehnten gebrochen wird und zwar dadurch dass Frauen durch niedrigere Bezahlung benachteiligt werden ( --> Artikel 3 GG ), ist kein Bruch des GG ?!?
Es klingt so, als wäre die gleiche Bezahlung von Frauen etwas, was nur ganz wenige Menschen wollen!?
Nein das wollen viele. Die gängigen politische Maßnahmen, um diesen Zustand zu erreichen, lehnen dagegen die meisten ab.
dadurch dass Frauen durch niedrigere Bezahlung benachteiligt werden ( --> Artikel 3 GG ), ist kein Bruch des GG ?!?
Nein.
Die gängigen politische Maßnahmen, um diesen Zustand zu erreichen, lehnen dagegen die meisten ab.
Ich weiß nicht, von was für "Maßnahmen" Du sprichst, die angeblich abgelehnt werden. Du musst schon konkret werden und auch begründen und Quellen nennen für Deine Behauptung.
Nein.
Gut zu wissen. Also wenn der Paragraph eines Gesetzes nicht befolgt wird, dann bedeutet das nicht, dass das Gesetz an der Stelle gebrochen wird. Interessant. Das ist dann wohl Alternative Juristerei.
Ich weiß nicht, von was für "Maßnahmen" Du sprichst, die angeblich abgelehnt werden.
Z.B. von der Frauenquote oder der Abschaffung des Ehegattensplittings.
Also wenn der Paragraph eines Gesetzes nicht befolgt wird, dann bedeutet das nicht, dass das Gesetz an der Stelle gebrochen wird.
Der Paragraph wird ja befolgt.
Z.B. von der Frauenquote oder der Abschaffung des Ehegattensplittings.
Wir reden ganz konkret und explizit von der Notwendigkeit eines gleichen Lohns.
Der Paragraph wird ja befolgt.
Also ist es für Dich nicht eine Benachteiligung der Frau, wenn sie weniger verdient, wie es aktuell der Fall ist?!
Wir reden ganz konkret und explizit von der Notwendigkeit eines gleichen Lohns.
Genau. Und das sind zwei politische Vorschläge, wie sich die Lohnverhältnisse angleichen lassen.
Also ist es für Dich nicht eine Benachteiligung der Frau, wenn sie weniger verdient, wie es aktuell der Fall ist?!
Nicht im Sinne des Grundgesetzes, das den Umgang des Staates mit den Bürgern regelt und nicht den Umgang von Unternehmen mit den Bürgern, oder der Umgang der Bürger mit Bürgern.
das sind zwei politische Vorschläge, wie sich die Lohnverhältnisse angleichen lassen.
Bei Frauenquote und Ehegattensplitting geht es, wenn überhaupt, nur sehr indirekt darum, dass Frauen immer und überall für gleiche Arbeit exakt gleich viel verdienen sollen wie Männer.
Nicht im Sinne des Grundgesetzes, das den Umgang des Staates mit den Bürgern regelt und nicht den Umgang von Unternehmen mit den Bürgern, oder der Umgang der Bürger mit Bürgern.
Umgang der Bürger mit Bürgern nicht geregelt?!
--> " Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Die Verfassung ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Kein anderes Gesetz darf gegen sie verstoßen. "
Bei Frauenquote und Ehegattensplitting geht es, wenn überhaupt, nur sehr indirekt darum, dass Frauen immer und überall für gleiche Arbeit exakt gleich viel verdienen sollen wie Männer.
Das ändert was daran, dass das keine Mehrheiten findet?
Umgang der Bürger mit Bürgern nicht geregelt?!
Genau. Das Grundgesetz regelt hauptsächlich die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgern.
Das Grundgesetz ist vor allem ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es beschränkt staatliche Macht und räumt Bürgern gegenüber dem Staat einige grundlegende Rechte ein.
Zwar können aus dem Grundgesetz auch andere Gesetze abgeleitet werden, die auch die Beziehung zwischen Bürgern regeln, aber das ist sehr indirekt und letztendlich nicht zwingend.
Das ändert was daran, dass das keine Mehrheiten findet?
Nichts. Aber es hat halt so gut wie nix mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Das Grundgesetz ist vor allem ein Abwehrrecht gegen den Staat.
Wo steht das?
Wenn Frauen weniger verdienen als Männer, widerspricht das dem Grundgesetz, welches über allen anderen Gesetzen steht.
Punkt.
Gute Nacht!
Nichts. Aber es hat halt so gut wie nix mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Dass politische Vorschläge, die die Lohngleichheit verringern würden, keine Mehrheiten finden, war das Thema.
Wo steht das?
Hier: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/deutsche-demokratie/39294/grundrechte/
Wenn Frauen weniger verdienen als Männer, widerspricht das dem Grundgesetz
Nein. Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich keine Lohnunterschiede.
die Lohngleichheit verringern
:D
Hier: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/deutsche-demokratie/39294/grundrechte/
Da steht nix von "Abwehrrecht gegen den Staat", nur was von Freiheitsraum jedes Einzelnen.
Abgesehen davon ist doch die Frauenquote, die Du nanntest, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass der Staat sich sehr wohl in den Bereich einmischen darf und tut, welchen Du "Umgang von Unternehmen mit den Bürgern, oder der Umgang der Bürger mit Bürgern" nanntest.
Allerdings mischt er sich offensichtlich viel zu wenig ein und kommt seiner Pflicht, die Gleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen, nicht nach.
Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich keine Lohnunterschiede
Wir sprechen nicht davon, dass ein Arbeiter in einem Betrieb in Flensburg einen Euro weniger pro Stunde verdient als einer in München.
Sondern explizit von dem Fall, dass einer Frau einzig und alleine deshalb weniger Gehalt gezahlt wird, weil sie keinen Pillermann hat.
Da steht nix von "Abwehrrecht gegen den Staat", nur was von Freiheitsraum jedes Einzelnen.
Doch, ich zitiere:
"Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat."
Abgesehen davon ist doch die Frauenquote, die Du nanntest, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass der Staat sich sehr wohl in den Bereich einmischen darf und tut, welchen Du "Umgang von Unternehmen mit den Bürgern, oder der Umgang der Bürger mit Bürgern" nanntest.
Natürlich darf er das. Sonst gäbe es z.B. keine Strafgesetzgebung. Das ist aber nicht Teil des Grundgesetzes. Viele Gesetze entstammen laufenden politischen Prozessen und spiegeln wieder, was sich gewählte Regierungen zum Ziel gesetzt haben.
Sondern explizit von dem Fall, dass einer Frau einzig und alleine deshalb weniger Gehalt gezahlt wird, weil sie keinen Pillermann hat.
Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich keine Lohnunterschiede, gleich welcher Art diese sind.
Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Meinetwegen ist das rein juristen-definitionstechnisch so. Dennoch bleibt bestehen, dass das GRUNDGESETZ ÜBER ALLEN ANDEREN GESETZEN STEHT.
Das heißt, dass jeder Mensch bei jeglicher Handlung, die er ausführt, sich an den Grundrechten orientieren muss - also auch jeder Arbeitgeber.
Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich keine Lohnunterschiede
Doch, weil es, wie gesagt über allen anderen Gesetzen steht und weil ein Pillermann, der 20 Euro pro Stunde bekommt gegenüber einem Nicht-Pillermann, der nur 15 Euro für dieselbe Arbeit bekommt, aufgrund seines Geschlechts bevorteilt wird, was laut Grundgesetz nicht sein darf.
Dennoch bleibt bestehen, dass das GRUNDGESETZ ÜBER ALLEN ANDEREN GESETZEN STEHT.
Ja klar. Der Gesetzgeber muss alle weiteren Gesetze grundrechtskonform schreiben. Das Grundgesetz nimmt den Staat bzw. den Gesetzgeber in die Pflicht.
Das heißt, dass jeder Mensch bei jeglicher Handlung, die er ausführt, sich an den Grundrechten orientieren muss - also auch jeder Arbeitgeber.
Nein nur indirekt. Das Grundgesetz gilt für den Staat. Kein Arbeitnehmer ist an bestimmte Artikel im GG gebunden.
Doch, weil es, wie gesagt über allen anderen Gesetzen steht und weil ein Pillermann, der 20 Euro pro Stunde bekommt gegenüber einem Nicht-Pillermann, der nur 15 Euro für dieselbe Arbeit bekommt, aufgrund seines Geschlechts bevorteilt wird, was laut Grundgesetz nicht sein darf.
Klar ist das verboten. Das ist aber auch nicht der entscheidende Grund für den Lohnunterschied. Wahrscheinlich auch, weil das eben verboten ist.
Kein Arbeitnehmer ist an bestimmte Artikel im GG gebunden.
Also darf man in seinem Betrieb z.B. auch Hitler-Bilder an der Wand hängen haben und den Holocaust leugnen?
Klar ist das verboten.
Also doch!!! Genau das sage ich doch seit 273495 Jahren!
Das ist aber auch nicht der entscheidende Grund für den Lohnunterschied.
Natürlich nicht das Geschlechtsteil an sich. Da steckt ja relativ wenig Intelligenz bzw. Arbeits-Vermögen drin, soweit mir bekannt.
Aber erklär doch erstmal, was Du mit "nicht der entscheidende Grund" genau meinst.
Also darf man in seinem Betrieb z.B. auch Hitler-Bilder an der Wand hängen haben und den Holocaust leugnen?
Nein, das verbietet ein Strafgesetz. Das Grundgesetz sagt dazu gar nichts. Es fällt nicht in sein Anwendungsgebiet.
Also doch!!! Genau das sage ich doch seit 273495 Jahren!
Nein, du meintest dass das Grundgesetz jenes verbieten würde. Das ist aber nicht richtig.
Aber erklär doch erstmal, was Du mit "nicht der entscheidende Grund" genau meinst.
Es sind vor allem strukturelle Ungleichheiten, die zu den Lohnunterschieden führen. Der Gender Care Gap, die geringe Vertretung durch Frauen in Politik und Unternehmen, die hohe Teilzeitquote unter Frauen, die historisch durch das Patriarchat geformte Geringschätzung traditioneller Frauen-Berufe, und/oder die große Nachfrage nach solchen Berufen unter Frauen, die gesellschaftlichen Geschlechterrollen, die höheren Ausfallquoten, die oft männerdominierten Netzwerke in Unternehmen. Um die wichtigsten zu nennen.
Nein, das verbietet ein Strafgesetz. Das Grundgesetz sagt dazu gar nichts. Es fällt nicht in sein Anwendungsgebiet.
Stimmt insofern, als ich tatsächlich Grundgesetz und Strafgesetzbuch (Paragraph 130) verwechselt habe...
Nein, du meintest dass das Grundgesetz jenes verbieten würde. Das ist aber nicht richtig.
" Artikel 3 Grundgesetz VERBIETET Diskriminierung aufgrund von bestimmten Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube. "
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/30-jahre-ende-des-strafrechtsparagrafen-175-241178
( Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend )
Es sind vor allem strukturelle Ungleichheiten, die zu den Lohnunterschieden führen. [...]
Mag alles sein. Das ändert nichts daran, dass Erika und Hans, wenn sie beide dieselbe Ausbildung mit summa cum laude abgeschlossen haben und dann beide im selben Betrieb arbeiten und dort die gleichen Aufgaben erledigen, auch exakt gleich viel verdienen müssen. Ansonsten wird das über allen anderen Gesetzen stehende Gesetz, das Grundgesetz, gebrochen.
Artikel 3 Grundgesetz VERBIETET Diskriminierung aufgrund von bestimmten Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube.
Dem Staat. Ja das ist korrekt.
Mag alles sein. Das ändert nichts daran, dass Erika und Hans, wenn sie beide dieselbe Ausbildung mit summa cum laude abgeschlossen haben und dann beide im selben Betrieb arbeiten und dort die gleichen Aufgaben erledigen, auch exakt gleich viel verdienen müssen.
Wie gesagt tun sie das ja in der Regel. Die Lohnunterschiede sind wie gesagt nur selten auf die von dir erwähnte direkte Diskriminierung zurück zu führen, sondern auf die erwähnten strukturellen Gründe.
Ansonsten wird das über allen anderen Gesetzen stehende Gesetz, das Grundgesetz, gebrochen.
Nein. Das Grundgesetz regelt erst mal nur die Beziehung zwischen Staat und Bürgern. Gebrochen würden einige ganz andere Gesetze.
O.K. Was die Lohnunterschiede betrifft, neige ich nun doch stark dazu, Dir zuzustimmen, dass es zu kurz gedacht ist, wenn man meint, Martina bekomme nur deshalb weniger Geld, weil sie ein "a" mehr hat als Martin...
Was die Aufgabe/Geltungsbereich des Grundgesetzes betrifft:
Natürlich ist mit "Staat" in erster Linie die Staats-/Hoheits-Gewalt (Gesetze, Verwaltungsakte, Gerichtliche Entscheidungen) gemeint.
Aber letztlich sind wir ja alle "der Staat", weil: "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus." (Artikel 20 GG). Und: Die Regierung wird ja auch "Volks-Vertreter" genannt...
Grundsätzlich zu "Staat":
" Staat [...] ist ein mehrdeutiger Begriff [...]. "
" Als Staat bezeichnet man eine Vereinigung vieler Menschen, die (freiwillig) in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. "
www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321157/staat/
Aber "Staat" ist wohl genau so ein alles- und nichts-sagender Begriff wie "Demokratie".
Letztere ist ja per definitionem schon unmöglich, denn zu "dem Volk" gehören ja ALLE Bürger.
"Demokratie" bedeutet nun bekanntlich, dass "das Volk herrscht" also ALLE Bürger.
In der Realität ist es jedoch immer nur ein Teil des Volkes...
Warum glaubst du das diese Themen verknüpft sind?
Ich kann *innen und *außen schreiben und unabhängig für oder gegen Gleichberechtigung sein. - Da gibt es einfach keine Verbindung.
Ich finde die Verbissenheit in dieser Diskussion so schrecklich. Das alle Menschen (unabhängig von jeglichen Eigenschaften) von Grund auf die selben Rechte haben müssen, sollte mittlerweile allgemeiner Konsens sein! 🤔😅🤗
Gut, dann freuen wir uns jetzt einfach darüber, dass heute die Sonne scheint und hoffen, dass wir uns irgendwann verstehen.
Super! Das freut die Frauen, die seit Bestehen des Grundgesetzes, also seit 75 Jahren, deutlich weniger verdienen, sicherlich gewaltig - dass darüber diskutiert wird!