Die SPD ist auf dem Pfad der Diktaturen
1) Wir hatten in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit zwei Diktaturen. Um ihre Macht zu stabilisieren, versuchen Diktaturen, andere Parteien zu verbieten. So hatte z. B. die sozialistische DDR die Einheitspartei SED.
2) Bei einem Parteitag hat sich die SPD für ein Parteiverbot der AfD ausgesprochen. Mit Willy Brandt hätte es so etwas nicht gegeben. Er hat sich klar zur Demokratie bekannt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“
+ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +
11 Antworten
Kompletter Blödsinn. Selbst wenn dze SPD ein Verbotsverfahren beantragen würde, wäre es immer noch nicht dhe SPD oder eine Regierung die möglicherweise eine Partei vernietet, finden das Bundesverfassungsgericht. Und sollte dieses ein Verbot aussprechen dann deswegen weil die verbotene Partei in den Augen des geuchtd eine Gefahr für die Demokratie darstellt. Stichwort wäre hier wehrhafte Demokratie. Also ist drin Beitrag einfach kompletter Schwachsinn.
Die Gefahr für die Demokratie kommt durch Parteiverbote und durch Menschen, die Parteien verbieten wollen.
Brandt hätte sich garantiert nicht so geäußert, da er aus eigener Erfahrung wusste, wohin solch eine Partei Deutschland schon mal geführt hat. Insofern hätte er sicher das Verbot einer Partei, die die Abschaffung der Demokratie zum Ziel hat, unterstützt
Nur dass die SPD nicht versucht, "andere Parteien" zu verbieten, sondern mit anderen Parteien gemeinsam, ganz explizit die AfD. Weil die AfD nämlich gesichert rechtsextrem ist und seit Jahren daran arbeitet, unsere freiheitlich Demokratische Grundordnung zu zersetzen.
Dass Sie den Unterschied zwischen diesen beiden Dingen nicht begreifen (wollen), spricht Bände. Sie befinden sich auf der Seite derer, die eine weitere Diktatur anstreben und verschließen die Augen davor.
Die KPD und die SRP wurden auch verboten und unsere Demokratie ist noch da. Extremistische Parteien zu Verbieten ist also kein Kennzeichen von Diktatur.
Die SPD kann die AfD nicht verbieten. Sie kann sich vor dem Verfassungsgericht lediglich dafür einsetzen, dass sie verboten wird. Kommt die Justiz zu dem Schluss, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kann, gemäß GG, ein Verbot ausgesprochen werden.