Darf man den Bundespräsidenten öffentlich kritisieren?

7 Antworten

Mit der Kritik wird der Bundesuhu wohl leben müssen. Ob so eine Veranstaltung der richtige Ort und Zeitpunkt ist, darüber kann man streiten.

Ein kritischer Autor hat, meiner Auffassung nach, nicht nur das Recht sondern sogar eine Art Verpflichtung (gegenüber der Gesellschaft), unangenehme Inhalte aufzugreifen und auch Missstände anzuprangern. Schließlich muss es ja jemanden geben, der die Leute auf solche Dinge aufmerksam macht.

Und um deine Frage zu beantworten: selbstverständlich ist es in der Bundesrepublik erlaubt, Personen des öffentlichen Lebens und somit auch den Bundespräsidenten zu kritisieren.

Das ist vollkommen legitim und kann man machen. Die Rede ist sehr hörenswert und auch die weniger beachtete folgende Rede zu Nazis im Westen vor der Wende.

Mit dieser Rede hat sich der Autor natürlich nicht gerade um eine erneute Einladung beworben, aber das hält Bundespräsident und das Amt aus.

Natürlich, der ist in dieser Beziehung ein Bürger wie jeder andere.

Das Recht zu Kritik hat jeder, aber der Ton macht die Musik. Es gibt einen Unterschied zwischen Kritik und Beleidigung.

Gerade im öffentlichen Raum kann man auch von einer Verpflichtung reden.

Bei aller Kritik ist die Rede (ich hab sie gerade geleden) auch ein Kompliment an unsere freiheitliche Gesellschaft und damit auch an Herrn Steinmeier, der in dieser Gesellschaft ein hohes Amt bekleidet. Denn auch wenn Herr Marin hier auch Herrn Steinmeier offen und öffentlichkeitswirksam kritisiert, dann signailiert er doch auch: "Das darf man hier sagen. Als Bürger darf ich die Regierenden für ihre Handlungen offen kritisieren, ohne Angst vor Verfolgung oder Mundtotmachung. Herr Steinmeier, ich traue Ihnen zu, dass Sie die Kritik ertragen und vielleicht sogar etwas positives daraus mitnehmen."