Soll die von der Ampel-Koalition beschlossene Legalisierung von Cannabis wieder rückgängig gemacht werden?
Die Bundesärztekammer hat die nächste Bundesregierung aufgefordert, die Teillegalisierung von Cannabiszurückzunehmen. „Die gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind vollständig zurück zunehmen“, heißt es in einem Positionspapier der Kammer zur Bundestagswahl, über das das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Sonntag berichtete.
25 Stimmen
5 Antworten
Wird nicht passieren, die Union wird wohl einen Koalitionspartner haben, der für das Gesetz war und jetzt nicht zustimmen wird, dass das Gesetz wieder kassiert wird.
Eine Cannabis-Legalisierung gab es nicht, nur eine Teilentkriminalisierung. Für unsere Volkswirtschaft wäre der nächste logische Schritt die Legalisierung, nicht zur Prohibition zurückzukehren.
Was die Bundesärztekammer vermeintlich gesagt haben soll, interessiert mich da eher weniger. Die Forderung nach stärkerer Kontrolle von Zucker und Tabak sowie einem Verbot von Cannabis, gleichzeitig aber keinem einzigen Wort zur Volksdroge Alkohol, könnte auch exakt so von der CSU kommen. Es gibt schlichtweg keine sinnvollen Argumente, die für ein Verbot von Cannabis sprechen würden, wenn man gleichzeitig an der Legalität von Alkohol festhalten will.
LG
https://yourlogicalfallacyis.com/de/strohmann
Deine Nachbarn könnten genauso gut Sperrmüll auf ihrem Balkon verbrennen oder Tabak rauchen, an der Situation würde das nichts ändern. Das Problem ist nicht Cannabis sondern das Verhalten deiner Nachbarn – das selbstverständlich nicht von dir toleriert werden muss. Mit dem Thema hat das aber nichts zu tun.
Würden meine Nachbarn irgendwas verbrennen, dann würde ich die Feuerwehr rufen.
Wenn man aber kiffende Mitmenschen darauf hinweist, dass sowohl die Pflanze als auch der Qualm ekelhaft stinken und um Rücksicht bittet, hört man nur "das ist jetzt erlaubt, wir dürfen das!" Jeder sieht nur seine Rechte, Pflichten sind egal.
Erneut: Bei Tabak wäre die Thematik nicht anders. Dass du unsoziale Nachbarn hast, hat nichts mit dem Thema zu tun und ist auch kein sinnvolles Argument. Wenn du durch Rauch belästigt wirst, egal um welche Pflanze es sich handelt, die hierbei verbrannt wird, so kannst du dagegen rechtlich vorgehen bzw. dich als Mieter an deinen Vermieter wenden.
Wenn bei Tabak die Thematik nicht anders ist, warum ist der Cannabis-Konsum in der Nähe von Schulen, Kitas usw. verboten?
Es geht hier gerade um Belästigung durch Nachbarn, du lenkst erneut vom Thema ab.
Warum mit dem KCanG der Konsum in der Nähe von Schulen und anderen öffentlichen Orten verboten wurde, ist aber tatsächlich eine berechtigte Frage, da auch hier wiedereinmal Doppelmoral zu sehen ist. Du kannst dich direkt vor eine Schule stellen und dir eine Spritze Heroin reindrücken – das wäre vollkommen legal, solange du die Droge nicht vorher besessen hast. Wie ich bereits in meiner Antwort sagte: Das KCanG ist keine Legalisierung gewesen.
Es ist auch erlaubt am offenen Fenster zu kiffen wenn auf der anderen Straßenseite ein Kindergarten ist.
Solange man sein Mietabteil dabei nicht verlässt, ist man Zuhause und nicht unterwegs im Umkreis von soundso zu Kinderplätzen
Das Heroin dürfen sich auch Kinder spritzen - aber für einen Joint, werden jugendliche nun staatlich verfolgt.
Durchs das KCanG entstanden die ersten Konsumverbote (eigentlich verfassungswidrig)
Das nennt sich Geruchsbelästigung. Geruchsbelästigung ist die unangenehme, störende oder gesundheitsschädigende Wahrnehmung von Gerüchen, die von einer Quelle ausgehen und auf andere Personen oder Räumlichkeiten einwirken.Eine Geruchsbelästigung ist ein unangenehmer oder störender Geruch, der aus einer fremden Quelle stammt und den Wohlgeruch einer Sache, einer ortsfesten Anlage oder den Wohnkomfort beeinträchtigt. Bei einer Geruchsbelästigung handelt es sich um eine Art von sogenannten Immissionen, also von Einwirkungen, die von einer Sache (z. B. einem Grundstück) auf eine andere Sache (z. B. ein benachbartes Grundstück) ausgehen und geeignet sind, deren Nutzung oder den Schutz der Rechtsgüter der Nutzer einer Sache zu beeinträchtigen.
Bei einer Geruchsbelästigung sollten Betroffene zunächst versuchen, das Gespräch mit dem Verursacher zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oftmals können Missverständnisse oder Unwissenheit über die Auswirkungen des eigenen Verhaltens durch eine direkte Kommunikation ausgeräumt werden.
Das hast du ja schon erfolglos versucht.
Der Betroffene kann nun die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt, das Umweltamt oder das Gewerbeaufsichtsamt) einschalten und eine Beschwerde über die Geruchsbelästigung einreichen. Die Behörde überprüft dann, ob der Verursacher gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
Man sollte es wirklich entkriminalisieren
Die Andern konsumieren ja auch Hopfen
Meines Erachtens ist es Unrecht, mündige Menschen für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen zu bestrafen. Besser hat es der Rechtswissenschaftler Herr Böllinger einmal formuliert:
Menschen müssen die Freiheit haben, sich zu amüsieren und zu genießen, wenn das, was sie tun, andere nicht schädigt. So ist unsere Gesellschaft. Wir dürfen nicht etwas verbieten, weil es moralisch angreifbar ist. Das Strafrecht darf nur für erheblich fremdschädigendes Verhalten angedroht werden. Die Grundrechte anderer Menschen müssen gefährdet sein. Ein Cannabisnutzer schädigt niemanden, höchstens sich selbst. Das gilt übrigens auch für die meisten anderen Drogen. Ich und viele meine Kollegen glauben daher, dass das Betäubungsmittelrecht in seiner jetzigen Form verfassungswidrig ist. Der Staat schadet dem Konsumenten auf eine Weise, die unverhältnismäßig ist. Die Strafen sind in den letzten Jahren noch verschärft worden. Die Intensität der Verfolgung nimmt zu.
→ Es gibt ein Recht auf Rausch, https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-strafrechtler-lorenz-boellinger-fordert-legalisierung-a-1038647.html
Leider vermisse ich in der aktuellen Berichterstattung über die Forderung der Ärztekammer konkrete Gründe dafür, die Teil-Legalisierung zurückzunehmen. Ohne guten Grund wird es natürlich schwerer, eine Mehrheit für eine Sache zu gewinnen. Wenn es darum geht, Menschen Rechte zu nehmen, sollten diese Gründe schon besonders gut sein. Ich warte gespannt darauf, wie die Forderung danach, Millionen mündige Menschen für ein nicht fremdschädigendes Verhalten zu re-kriminalisieren und wieder auf 100 % Versorgung durch den Schwarzmarkt zu setzen, wo es keinerlei Verbraucherschutz, dafür aber viele zwielichtige Akteure gibt, genau lautet.
Genau das, also mangelende gute Gründe, wurde ja auch der Union letztens erst zum Verhängnis. Mehr dazu von mir hier: Falls die CDU an die nächste Regierung kommt,will sie die Cannabis Legalisierung Rückgängig machen?, https://www.gutefrage.net/frage/falls-die-cdu-an-die-naechste-regierung-kommtwill-sie-die-cannabis-legalisierung-rueckgaengig-machen#answer-570207823
Natürlich nicht, denn konsumiert wird so oder so. Die Frage ist dann, wie konsumiert wird, unkontrolliert vom Schwarzmarkt oder kontrolliert und sicher aus hochqualitativen legalen Quellen. Prohibition heißt, man kriminalisiert normale Konsumenten, überlastet die Justiz mit schwachsinnigen Verfahren gegen diese Konsumenten und fördert die kriminellen Strukturen des Schwarzmarkts.
Du hast deinen Balkon auch nicht über einer Nachbarwohnung, in der drei Erwachsene ihr Kraut darauf züchten und auch konsumieren. Wenn mich Nichten und Neffen besuchen, muss ich alles verbarrikadieren, damit die nicht ins Koma fallen...