Wer hat Schuld (Unfall - zeugen bla bla)?

4 Antworten

Du musst gar nichts beweisen. Im Rechtsstaat ist es so, das derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese auch beweisen muss. Und: Beweisen heisst beweisen, und nicht von Drittpersonen behaupten lassen.

Bei irgendwelchen Aussagen muss Du nun extrem darauf acht geben, dass Du selbst nichts behauptest, was du nicht beweisen kannst. Deshalb meine Anregen: Halt einfach voll die Klappe, denn er behauptet und er muss beweisen. Nicht du. Wenn du aber sagen würdest, er hätte einen Schickanenstopp gezogen, nachdem er auf seine linke Spur eingedreht hatte, müsstest du das beweisen. Dehalb: halt die Klappe!

So. Wenn der vermentliche Zeuge mit dem Unfallverursacher bekannt ist, kann man locker auf dieser Basis eine Gefälligkeitsaussage konstruieren. Mach dir da mal deswegen nicht ins Hemd!

Ferner, wenn du schneller gefahren bist, als erlaubt, hat er das ja ebenfalls feststellen können. War ja offensichtlich. Schliesslich hat der "Zeuge" das ja auch gesehen. Also ist nochmal er schuld, dass er einem herannahmenden Fahrzeug vor den Bug gefahren ist.

Ich sehe gar kein Problem.
Aber was dein Anwalt tut oder unterläst, da frage ich mich schon ein klein wenig...

Calbano1996 
Fragesteller
 16.08.2019, 19:45

hast absolut recht danke dir !! Werde nächste Woche meinen Anwalt wechseln.

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Du hast die Erklärung der Polizei...

Er ist bereits von denen zur Kasse gebeten worden.

Und da er sowieso Wartepflicht hatte, dazu die Linie überfahren hat.....entspann dich und warte, was bei Gericht rauskommt.

Und ob sich ein angeblicher Zeuge notfalls für einen Bekannten einen Meineid leisten möchte- bezweifele ich.

Ob nun zu schnell oder nicht- die Vorfahrt hat er missachtet- nicht du.

Ändern kannst du es sowieso nicht. Und was Richter entscheiden- kann keiner vorhersagen.

Calbano1996 
Fragesteller
 16.08.2019, 16:38

Danke für die Info!

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Du hast einen Anwalt frag diesen da der Akteneinsicht beantragen und dann genaueres zu den getätigten Aussagen der Zeugen und damaligen Unfallaufnahme durch die Polizei sagen kann.

Nach 1 Monat meint mein Anwalt

frag diesen, der kennt den kompletten Sachverhalt.

die überhöhte Geschwindigkeit muss er dir nachweisen, was er nicht kann; vielleicht ist da ein Unfallgutachter gefragt