Vorladung der Polizei / Staatsanwalt. Pflicht?
Habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Muss ich da hin ? Sollte ich ? Zudem steht dabei das es von der Staatsanwaltschaft gefordert sei. Brief ist aber von der Polizei. Es geht um Betrug. Die Summe auf dem Brief stimmt aber nicht ? Ist das normal ? Danke für die Hilfe.
3 Antworten
Zudem steht dabei das es von der Staatsanwaltschaft gefordert sei.
Dann musst du dort auch hin. Einer rein polizeilichen Einladung braucht man nicht zu folgen, einer durch die Staatsanwaltschaft veranlassten hingegen schon.
Stimmt. Als Beschuldigter muss man tatsaechlich nur einer staatsanwaltlichen Vorladung Folge leisten, nicht aber auch einer auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft erfolgten polizeilichen.
Selbst einer staatsanwaltlichen Vorladung musst du als Beschuldigter nicht folgen. Du kannst komplett die Vogel-Strauß-Taktik fahren. Nur die Einladung zu Gericht verpflichtet dich als Beschuldigter irgendwohin zu kommen. Sagen musst du auch dort nichts.
Nein. Die Polizei ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und kann daher von der StA auch mit der Vernehmung von Beschuldigten beauftragt werden.
Wenn die StA anweist, dass die Polizei den Beschuldigten zu vernehmen hat, dann schreibt die Polizei den Beschuldigten an, dass er auf Anweisung der StA bei der Polizei zu erscheinen hat, ansonsten blablabla.
Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge?
Als Beschuldiger nuss man der Vorladung nicht Folge leisten, als Zeuge muss man das seit ein paar Jahren, wenn die Vorladung ein Auftrag der Staatsabwaltschaft zugrunde liegt, § 163 Absatz 3 Strafprozessordnung.
Auch ein Beschuldiger muss erscheinen, wenn er durch die StA geladen ist. Die Polizei als Ermittlungsperson der StA kann auch mit dieser Vernehmung beauftragt werden, so dass auch der Beschuldigte vor der Polizei erscheinen muss, wenn ein Auftrag der StA vorliegt.
Das ist so nicht richtig, das steht da als Druckmache. Anrufen, Danke für die Vorladung ich möchte mich zu diesem Vorwurf nicht äußern. Ich gebe ihnen gerne alle nötigen personenbezogenen Daten. Und mit der Angabe dieser (Wohnort, Name, Etc banale Sachen eben) hat sich das ganze erledigt.
Als Beschuldigter. Höre aber immer wieder das es Pflicht sei, wenn es die Staatsanwaltschaft anfordert.
Hier sieht es so aus als ob die Polizei im Auftrag der StA handelt.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von der Polizei benachrichtigt, ja dann ist es Pflicht zu erscheinen.
Mußt aber zur Sache nichts aussagen, eben nur Deine personenbezogenen Daten.
Lass Dich nicht auf eine Plauderei ein, könntest Dich um Kopf und Kragen plauern.
Vielen Dank. Haben sie noch eventuell Tipps oder ein nähren Ablauf der Vorladung. Ist meine erste und hoffentlich auch meine letzte xD.
Auch als Beschuldigter? Ich dachte, das gilt seit der Änerung vor ein paar Jahren nur für Zeugen?