Rausschmiss vom LIDL?
Darf sie das? Heute wollte ich mit meinen zwei Kumpels im LIDL was einkaufen. einer von den beiden wurde vor ein paar Wochen da beim klauen erwischt und hatte Hausverbot als die Filealleitung uns sah sagte sie, ''raus'' also zu ihm, er ist sofort rausgegangen. und dann sagte sie zu uns: "auch ihr gehört zu ihm, auch raus." ich will nicht, dass ihr mir Alkohol einsteckt. und wir sagten: "Wir sind kein Alkoholiker. und wir wollen nicht klauen, denn wir sind keine Diebe". alle Kunden schauen zu uns. Sie: "Raus oder ich rufe die Polizei! wir wollten auf die Polizei warten und haben gesagt: okay rufen Sie die polizei". ist sie im Recht darf sie uns so rausschmeißen?
Danke im voraus und entschuldigt mir für mein schlechtes Deutsch!
11 Antworten
sie ist nicht im recht wenn es sich um LIDL handelt.
- soweit der Besucher keinen Anlass gibt, ihn von dieser Berechtigung auszuschließen, insbesondere aufgrund von Störungen des Geschäftsablaufs.
- BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.
Der BGH sieht in der öffnung eines Geschäfts für die Allgemeinheit einen selbst auferlegten Verzicht hinsichtlich des Hausrechtes, der nur in bestimmten Punkten zurück genommen werden kann / darf. Kriterium der „Störung des Betriebsablaufs“, bezeichnet dies der BGH!
es gibt kein hausrecht, aucht kein eingeschränktes. es gibt nur den konkreten fall der störung - und der ist nicht gegeben nur weil ein besucher hausverbot hat und die anderen alle das selbe gang-abzeichen tätoviert haben auf der stirn, dann ist da keine störung und somit keine grundlage gegeben.
egal wie du das drehst und wendest.
In Begleitung eines bekannten Ladendiebes mit gültigem Hausverbot dürfte da durchaus reichen...
Die können sagen, dass sie euch nichts verkaufen. Der Laden wird von der Filialleitung geführt und die haben Hausrecht. Die dürfen jeden als Kunden ablehnen, wenn sie durch diesen eine Störung des Betriebsablaufs befürchten.
Sie dürfen nur nicht sagen sie verkaufen einem nichts wegen seiner Hautfarbe, seiner Religion oder ähnlichen Merkmalen. Das wäre ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
ist sie im Recht darf sie uns so rausschmeißen?
Ja, hat sie. Verkäufer haben das Hausrecht, sie können frei entscheiden wem sie etwas verkaufen, ob sie überhaupt etwas verkaufen und wen sie nicht in ihrem Laden haben wollen.
Ja, darf sie!
Sie hat das Hausrecht
Ja, darf sie. Sie hat das Hausrecht.
Deine Rechtsauffassung ist zwar richtig, allerdings dürften die Rahmenbedingungen einen Rausschmiss auch bei eingeschränktem Hausrecht rechtfertigen. Eine Störung des Betriebsablaufes sehe ich schon.