Kann ich ihn damittt anzeigen?
Ich war mit 2 Freundinnen in einer Shisha bar. Dort hat mich ein Mann gesehen mit dem ich früher geschrieben habe. Wir haben so um die 6 Monate geschrieben aber es kam nie zu einem Treffen keine Ahnung wieso. Er hat gesagt er meine Snapchat Location gesehen hat und wegen mir zu der Shisha bar gekommen ist. Ich fand es sehr süß.
Ich hab mich dann mit ihm unterhaltet. Wir hatten ein schönes Gespräch. Alles an ihm gefiel mir und ich gefiel ihm auch. Als ich und meine Freundinnen gehen wollten habe ich bemerkt das ich meine Schülerkarte zuhause vergessen haben. Und er hat mir dann angeboten mich nach Hause zu fahren. Ich nahm es an obwohl ich eigentlich nicht normaler weise in fremde Autos einsteige.
Es war 23 Uhr er hat gesagt das er noch eine Stunde mit mir quatschten will. Er hat dann auf einem Parkplatz geparkt das 20 min von meinen Haus entfernt ist. Wir unterhielten uns, er hat dann angefangen mein Bein zu streicheln. Danach küsste er mich, eigentlich mache ich sowas nicht. ich fühlte mich zu ihm hingezogen keine Ahnung wieso. Ich erwiderte sein Kuss. Wir haben dann angefangen zu knutschen. Danach ging es weiter. Er hat mich dann geboten ihn eine zu blasen. Ich war an dem Moment richtig anders ich konnte mich nicht kontrollieren. Danach tat ich dies. Er brachte mich dann nach Hause. Als ich zuhause an Kamm fühlte ich mich sehr schlecht alles kam mir hoch. Er hat mir am nächsten Tag geschrieben und gesagt das er sich mit mir in einem Hotel treffen will um es zu wiederzuholen.
Ich hab ihm gesagt das es ein Ausrutscher war und ich sowas nicht mehr machen werde. Er hat dann Geschrieben das er eine Kamera in seinem Auto hat wegen Verkehrssicherheit und er alles aufgenommen hat. Er weiß ja jetzt wo ich wohne weil er mich nach Hause gebracht hat. Und er es meiner Familie geben wird. Und er es auf Facebook und Instagram hochladen wird. Ich weiß nicht was ich machen soll. Wenn meine Eltern und meine großen Brüder das erfahren dann wars das für mich . Kann ich ihn anzeigen? Und wenn ich ihn Anzeige muss er dann das Video löschen oder darf er es behalten?
11 Antworten
Ja, gehe mit dem Chatverlauf zur Polizei und erstatte Anzeige. Schon alleine die Androhung ist strafbar, wenn Du noch minderjährig bist, hat er sich damit echt Ärger eingehandelt. Die werden das erstmal ermitteln ob das mit der Kamera stimmt und so oder so wird er massiv Ärger bekommen. Erzähle ihm nichts davon, blockiere ihn sofort und sag der Polizei auch gleich das Du Angst hast weil er weiss wo du wohnst und somit Gefahr in Verzug ist, die können den dann notfalls erstmal festsetzen bis eine Einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt ist (darf sich Dir nicht mehr nähern, nicht kontaktieren usw. und wandert in Knast wenn er es nur versucht).
Sprich mit Deiner Mutter darüber, aber sie werden das auch nicht sofort erfahren müssen. Meist reicht das Du sagst es soll niemand mitbekommen und die Polizei fährt mal bei ihm vorbei und spricht mit ihm und falls das mit der Kamera nicht stimmt, dann wird er gut beraten sein es auch dabei einfach zu belassen und Dich nicht mehr zu kontaktieren.
Sprich mit einer Vertrauensperson, Mutter oder so!
Nein, nicht unbedingt! Es ist möglich das so zu machen das die Eltern nichts erfahren und das Jugendamt hier z.B. Post bekommt die sonst die Eltern erhalten. Da gibt es Regelungen für damit jugendliche sich öffnen damit die Eltern nicht sofort involviert werden um eben solche Straftaten zu verhindern und das diese auch zur Anzeige kommen.
Du bist ein abartiger Mensch. Erstens stimmt das nicht zwingend, zweitens betreibst du hier einen Täterschutz, der nicht mehr feierlich ist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Edit: Das ist ja gerade die Masche dieser Straftäter! Und da hat der Staat schon Möglichkeiten geschaffen um dennoch eine Anzeige zu ermöglichen! Mit der Polizei sprechen, ggf. vorher zum Jugendamt gehen, einer Beratungsstelle für Jugendliche usw. die wissen dann ganz genau was zu tun ist. Und die sind auch am Sonntag usw. erreichbar, haben Hotlines usw....
Was habt ihr denn alle geraucht, getrunken oder sonstwie zu euch genommen.
Ich habe in keinster Weise gut geheißen, was der Kerl gemacht hat!
Ich bin lediglich auf die Tatsache eingegangen, dass sie keinesfalls will, dass die Familie es erfährt.
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass sie das bei einer Anzeige auf Dauer geheimhalten kann.
Oder seid ihr wirklich so weltfremd?
Was habt ihr denn alle geraucht, getrunken oder sonstwie zu euch genommen.
Ich habe in keinster Weise gut geheißen, was der Kerl gemacht hat!
Ich bin lediglich auf die Tatsache eingegangen, dass sie keinesfalls will, dass die Familie es erfährt.
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass sie das bei einer Anzeige auf Dauer geheimhalten kann.
Oder seid ihr wirklich so weltfremd?
Doch! Es gibt eben Möglichkeiten exakt das zu tun! Es gibt Möglichkeiten und aus Erfahrung weiss ich auch das diese durchaus funktionieren. Es wäre doch völliger Blödsinn den Täter damit zu schützen und ich unterstelle Dir nicht das Du es gutheisst, finde es aber schlimm das Du unter jeder Antwort Täterschutz betreibst. Die Möglichkeiten gibt es und die funktionieren auch. Es gibt z.B. Möglichkeiten das die Beratungsstelle anonym anzeigt usw... Die arbeiten sehr eng mit der Polizei zusammen. Hast Du Erfahrung damit? Arbeitest Du als Jurist, bei der Polizei oder hast sonstwie damit schonmal Erfahrung gemacht? Ich wenigstens am Rande und habe eben gesehen das es funktioniert.
Ich kann mich nur Bearman1974 anschließen. Du betreibst unter jeder Antwort konsequenten Täterschutz und das mit einer falschen Aussage. Du unterstütz so de facto den Täter und es scheint als wolltest du das Opfer davon abhalten, gegen ihn aktiv zu werden. Ich bleibe bei meiner Aussage, dass du eine abartige Persönlichkeit hast!
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
DU sprichst von einer abartigen Persönlichkeit, ausgerechnet DU?
Wie kann man es sich herausnehmen, jemanden, dessen Aussage man selbst nach weiterer Erklärung nicht im geringsten verstanden hat, derart persönlich anzugehen und zu beleidigen?
Lies dir meine "Aufklärung" für euch Shitstormer durch und versuche diese zu verstehen.
Wenn du dazu wieder nicht in der Lage bist, dann ist es halt so, aber unterlasse deine persönlichen Angriffe und Beleidigungen.
https://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-ihn-damittt-anzeigen#answer-317654417
Was gibt es an deiner Aussage zu verstehen? Mehr als die Hälfte davon ist ja faktisch falsch. Wie nimmst du es dir heraus, weitere, bereits als falsch belegte Aussagen unter dem Titel "Aufklärung" hier hinzuschreiben? Wieso betreibst du in diesem Maße Täterschutz?
Ich habe, wie mir aufgetragen, versucht, deine "Aufklärung" (und diesmal bewusst in Anführungszeichen) zu verstehen. "Leider" bin ich dabei über die unzähligen Falschaussagen gestolpert, wie weiter unten dargelegt. Ich verstehe nicht, wie du mir vorwerfen kannst, deine Aussagen nicht zu verstehen, wenn du hier offenbar keine einzige Antwort zu verstehen in der Lage bist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Also, wenn er die Kamera tatsächlich zur "Verkehrssicherheit" braucht, dann ist sie auf den Straßenverkehr, nicht auf euren Oralverkehr gerichtet. Sollte also ein Mann sowas behaupten, lach ihm ins Gesicht und zeig ihn an. Versuchte Nötigung ist das allemal.
Sie will nicht, dass es die Eltern erfahren.
Zeigt sie ihn an, erfahren die Eltern es auf jeden Fall.
Gruß Michael
Du hast aber schon gesehen, dass ich für deine Antwort "hilfreich" geklickt habe?
Ich habe lediglich eine vollkommen richtige Anmerkung gemacht und keinen Tipp gegeben.
Gruß Michael
Auch hier stimmt das nicht! Auch wenn Du jede Antwort so kommentierst! Du betreibst übelsten Täterschutz mit unwahren Aussagen!
Der kann halt nur copy&paste. Mehr hat er nicht drauf. Vielleicht ist er ja der Typ, der das Mädchen nötigt, dann hat er guten Grund für solche "Warnungen"...
Du hast keine Tipp gegeben, du hast Angst gemacht. Super.
Ich finde das bei diesem Sachverhalt aber schlicht und ergreifend völlig verantwortungslos!
Die Anmerkung ist nicht vollkommen richtg und wird auch nicht richtiger, wenn du sie penetrant unter jede Antwort postest.
Dem Mädchen gibst du damit das Signal "du kannst dich nicht wehren, der Typ sitzt am längeren Hebel" Und das ist definitiv nicht wahr. Also halt endlich die Klappe. Statt ihr Mut zu machen und Möglichkeiten aufzuzeigen, warnst du sie, den Typen anzuzeigen. Bist du selber so ein Typ?
Er hat sie nach hause gefahren, was nützt es da, wenn sie ihn blockiert? Er kann se jedezeit vor der Tür abfangen. Soll sie nie mehr auf die Straße gehen oder in ein Cafe?
Na von dir hätte ich sowas Unterirdisches nicht erwartet.
Und er kommentiert ebenfalls überall.
Glaubt ihr tatsächlich, dass sie das dann auf Dauer zu Hause geheim halten kann?
Wie weltfremd seid ihr denn?
Ich habe nicht gut geheißen, was der Kerl macht!
Aber du sorgst dafür, dass er nicht angezeigt wird, weil du permanent warnst, dass die Eltern es auf jeden Fall erfahren. Das scheint dir das Wichtigste an der Sache zu sein, sag nix, sonst erfahren es die Eltern. Lass den Typen machen. Super.
Immerhin hat sich jetzt jemand erbarmt und deine Kopien unter den Fragen gemeldet.
Oh Michael! Daher zur Polizei, einstweilige Verfügung etc. pp. Die halten den solange fest und bekommen sogar einen Haftbefehl am Sonntag weil Richter und StAs auch Notfalldienste haben und verstehen bei Kindern/Jugendlichen keinen Spaß, glaub mir. Bis der keine Einstweilige am Nacken hat, kommt der auch nicht aus dem Bau. Und die Beratungsstelle weiss wie man das eben nicht den Eltern erzählen muss. Und selbst wenn unterstützen die dabei mit entsprechenden Psychologen, Interventionsteams etc. etc. Ist Dir so wichtig das das Mädel den Typen nicht hinter Gitter bringt?
Ich wette, er hat kein Video, aber anzeigen kannst du ihn trotzdem wegen versuchter Nötigung und ich rate dir, das auch zu tun. Solche Typen brauchen einen Denkzettel.
Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wenn die Geschichte wahr ist, dann darf er das natürlich nicht. Aus mehreren Gründen.
Lass Dir das Video zeigen und glaube ihm das nicht, so wie ich die Story nicht glaube.
Warum sollsich mit dem Typen nochmal in Kontakt treten? Für eine Anzeige reicht allein die Behauptung, er habe ein Video und er würde es rumzeigen, wenn sie sie nicht mit ihm ins Hotel geht. Ob das Video xistiert, spielt keine Rolle.
Und wenn er es abstreitet ein Video zu haben? Aber ich hab Screenshot vom Chat. Ich werde das der Polizei geben
Und wenn er es abstreitet ein Video zu haben?
Dann streitet er es ab.
Die Sache ist ja die (falls die Sache stimmt): Du hast jemandem im Auto einen geblasen. Steh dazu.
Dann stellt sich die Frage, weshalb ist die Dashcam auf die Mitfahrerin/-nen ausgerichtet? Mit 'Verkehrssicherheit' hat das alles nichts zu tun. Besorge Dir einen Nachweis über die Existenz - und dann stellst Du ihn kalt.
Sie braucht keinen Nachweis über die Existenz des Videos, für ein Strafverfahren ist das unwichtig, die Androhung, es zu zeigen ist eine strafbare Nötigung. Bzw. der Versuch dazu, der ebenfalls strafbar ist.
Für die Beweiserhebung is dann die Staatsanwaltschaft zuständig und nicht das Opfer einer Straftat. Und dass sie ihm einen geblasen, spielt hier ebenfalls keine Rolle.
Du solltest Ihn blockieren und eine Beratungshotline anrufen und Deine Eltern erfahren erstmal garnichts und auch später gibt es Möglichkeiten das vor den Eltern geheim zu halten! Ruf so eine Hotline an und blockiere den Typen. Nicht, niemals nicht mit ihm darüber reden. Chatverlauf sichern, Beratungsstelle anrufen.
Ja kannst du. Geh zur Polizei und zeig ihn an.
Sie will nicht, dass es die Eltern erfahren.
Zeigt sie ihn an, erfahren die Eltern es auf jeden Fall.
Gruß Michael