Allerdings habe ich das bereits des öfteren mit anderen getan.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Allerdings habe ich das bereits des öfteren mit anderen getan.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Das ist nicht normal. Vielleicht solltest du deshalb zum Arzt gehen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann ist er Deutscher und kein Marokkaner.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Keinen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Ich denke, du solltest dich zunächst einmal ohne deinen besten Freund mit seiner Freundin zusammensetzen. Dann könntet ihr abklären, was tatsächlich los ist und wie ihr das ihm gegenüber kommunizieren wollt. Ohne ein klärendes Gespräch mit ihr würde ich mich nicht mit ihm treffen, um darüber zu sprechen – entgegen der vielen anderen Antworten hier: Denn so riskierst du nur eure Freundschaft.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Laut TVöD-S gilt:
Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA).
Somit kommt es also auf deine vertraglich vereinbarte Tätigkeit, nicht auf deinen Bildungsabschluss oder deine Praxiserfahrung an.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Du könntest arbeiten gehen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Nicht so viel wie hier denke ich.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Das kommt ganz auf die Situation an, in der ihr euch befindet. Steht ihr zum Beispiel beide beim Bäcker in der Schlange, so könntest du sagen: "Na, auch hier um Brötchen zu holen?"
Befindet ihr euch hingegen in der Straßenbahn, so könntest du sagen: "Na, auch hier um von A nach B zu kommen?"
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Wenn die Welt so simpel wäre wie in deiner Hypothese, dann hättest du sicherlich recht. Einige Faktoren führen jedoch zu einem ökologischen Nutzen von Packstationen:
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Hauptsächlich, weil sie damit gegen Artikel 12 Abs. 2 des Grundgesetzes verstoßen würde.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Ja.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Ich weiß, das klingt erstmal ziemlich verrückt. Aber wir sind seit fast 4 Jahren zusammen, lieben uns und wollen für immer zusammen bleiben.
Für mich klingt das überhaupt nicht verrückt, sondern nach einem logischen Entschluss.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Die Antworten beider Fragen hängen stark von den genauen Falldetails ab. Ich rate dir, einen Fachmann oder eine Fachfrau zu konsultieren.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Circa 15-16 Jahre alt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Ich denke der Weg weg von der Selbstbefriedigung führt direkt hin zur Fremdbefriedigung. Zum Beispiel, indem du die angesprochenen Mitbewohner einfach einbeziehst. Dann heißt es bald nicht mehr: "Wann sind endlich die 2 Mitbewohner aus der Wohnung raus?", sondern: "Wann sind endlich die zwei Mitbewohner in der Wohnung drin?"
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Ja, mir fällt das auch auf. Gutefrage ist ein noch schlimmerer Sumpf geworden, als die Plattform es immer schon war. Ich denke das liegt auch am Umgang der Plattformbetreiber mit rechtschaffenen Nutzern wie mir: Schon oft wurde ich von Support-Mitarbeitern oder sog. Usermods zurechtgewiesen und zu unrecht angegangen. Wertvolle Bearbeitungen, die ich Fragen hinzufüge werden abgelehnt – teils sogar bei meinen eigenen Fragen. So bleiben nur noch die komischen übrig.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Ja, eigentlich genau so. In einigen Regionen ist nur eine Abgabe an Anwohner vorgesehen, in diesen wird evtl noch ein Ausweis kontrolliert (insbesondere wenn du kein niederländisch sprichst gibt das wahrscheinlich Anlass zu einer solchen Kontrolle).
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Da würde ich mich direkt an die Gewerkschaft wenden, schließlich sind es ja nur noch 2 Wochen, bis der Sachverhalt geklärt sein muss. Ich wünsche dir viel Erfolg!
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Nein, der Arbeitsvertrag ist da bindend. Auch die vertraglich vereinbarte Vergütung muss gezahlt werden.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter