Wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann ist er Deutscher und kein Marokkaner.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Ich denke, du solltest dich zunächst einmal ohne deinen besten Freund mit seiner Freundin zusammensetzen. Dann könntet ihr abklären, was tatsächlich los ist und wie ihr das ihm gegenüber kommunizieren wollt. Ohne ein klärendes Gespräch mit ihr würde ich mich nicht mit ihm treffen, um darüber zu sprechen – entgegen der vielen anderen Antworten hier: Denn so riskierst du nur eure Freundschaft.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Laut TVöD-S gilt:

Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA).

Somit kommt es also auf deine vertraglich vereinbarte Tätigkeit, nicht auf deinen Bildungsabschluss oder deine Praxiserfahrung an.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Das kommt ganz auf die Situation an, in der ihr euch befindet. Steht ihr zum Beispiel beide beim Bäcker in der Schlange, so könntest du sagen: "Na, auch hier um Brötchen zu holen?"

Befindet ihr euch hingegen in der Straßenbahn, so könntest du sagen: "Na, auch hier um von A nach B zu kommen?"

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Wenn die Welt so simpel wäre wie in deiner Hypothese, dann hättest du sicherlich recht. Einige Faktoren führen jedoch zu einem ökologischen Nutzen von Packstationen:

  • Die Stationen sind oft bei viel frequentierten Orten, z.B. Supermärkten. Abholer kommen hier ohnehin vorbei und unternehmen keine zusätzliche Fahrt.
  • Einige Abholer kommen mit dem Fahrrad oder zu Fuß.
  • Die Packstationen können auch zum Versenden genutzt werden und sparen so teils Wege zu Shops, die sonst den Versand übernehmen würden.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort
Ich weiß, das klingt erstmal ziemlich verrückt. Aber wir sind seit fast 4 Jahren zusammen, lieben uns und wollen für immer zusammen bleiben.

Für mich klingt das überhaupt nicht verrückt, sondern nach einem logischen Entschluss.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Die Antworten beider Fragen hängen stark von den genauen Falldetails ab. Ich rate dir, einen Fachmann oder eine Fachfrau zu konsultieren.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Ich denke der Weg weg von der Selbstbefriedigung führt direkt hin zur Fremdbefriedigung. Zum Beispiel, indem du die angesprochenen Mitbewohner einfach einbeziehst. Dann heißt es bald nicht mehr: "Wann sind endlich die 2 Mitbewohner aus der Wohnung raus?", sondern: "Wann sind endlich die zwei Mitbewohner in der Wohnung drin?"

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Ja, mir fällt das auch auf. Gutefrage ist ein noch schlimmerer Sumpf geworden, als die Plattform es immer schon war. Ich denke das liegt auch am Umgang der Plattformbetreiber mit rechtschaffenen Nutzern wie mir: Schon oft wurde ich von Support-Mitarbeitern oder sog. Usermods zurechtgewiesen und zu unrecht angegangen. Wertvolle Bearbeitungen, die ich Fragen hinzufüge werden abgelehnt – teils sogar bei meinen eigenen Fragen. So bleiben nur noch die komischen übrig.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Ja, eigentlich genau so. In einigen Regionen ist nur eine Abgabe an Anwohner vorgesehen, in diesen wird evtl noch ein Ausweis kontrolliert (insbesondere wenn du kein niederländisch sprichst gibt das wahrscheinlich Anlass zu einer solchen Kontrolle).

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort

Da würde ich mich direkt an die Gewerkschaft wenden, schließlich sind es ja nur noch 2 Wochen, bis der Sachverhalt geklärt sein muss. Ich wünsche dir viel Erfolg!

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort
Tätigkeiten im Arbeitsvertrag nicht klar definiert?

Frage an die Juristen.
Mein Chef hat mir letztes Jahr eine Gehaltserhöhung gegeben bzw. hab ich mit Ihm verhandelt. Im Vertrag steht nun:
§ 3 Tätigkeit

Als Podologe und Gruppenansprechpartner ist der Mitarbeiter insbes. mit folgenden Aufgaben betraut:

• Podologische Behandlungen

◦ Allgemeine Behandlungen wie Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautbehandlung

• Spezialtechniken

◦ Behandlung mit Nagelkorrekturspangen

◦ Nagelprothetik

◦ Orthosen

• Dokumentation der Patienten Anamnese und der Behandlung

• Hygienemaßnahmen nach RKI Richtlinien

• Hausbesuche und Heimbesuche

• passive Therapieleistungen

• Betreuung von Patienten, Kunden, Besuchern

• Verkauf von Pflegeprodukten

• Terminvergabe

• Kassenbuch

• Überprüfung der Korrektheit von Rezepten

• Abrechnung von Verordnungen

• Empfang von Patienten, Kunden, Besuchern, sowie Heim- und Hausbesuche

• Terminplanung

• Raumverwaltung

• Ordnung und Sauberkeit des Behandlungumfeldes

Zu Anfang des Jahres hieß es dann plötzlich dass ich Abteilungsleiter sei und ich 16 Aufgaben erledigen müsste die alle nicht im Vertrag aufgeführt werden.

Im letzten Gespräch hab ich mich bereits breit schlagen lassen die Aufgaben doch zu machen wenn ich sie mit einer Kollegin teile, habe jedoch bisher nichts weiteres unterschrieben. Mein Chef erwartet jetzt allerdings auch noch dass ich auf einen Teil der Gehaltserhöhung verzichte da das Geld auf einmal angeblich für eine Person gedacht war (obwohl die Gehaltserhöhung allgemein war und ich aufgrund meiner Zuverlässigkeit viel raus holen konnte), davon oder von den 16 Aufgaben war bei der Gehaltsverhandlung nie die Rede.

Ich persönlich bin der Ansicht dass es nicht mein Verschulden war den Vertrag so abgeschlossen zu haben bzw. bin ich mir sicher dass die Aufgaben zum Vertrag hinzugefügt hätten werden müssen.

Desweiteren wird der Begriff Gruppenansprechpartner der im Vertrag steht nun mit Teamleiter, Fachlicher Leitung und Podologische Leitung gleichgesetzt.

Auf der im neuen Jahr rausgegebenen Liste heißt es dann: Teamleiter sind für Dies und Jenes verantwortlich.

...zum Beitrag

Nein, der Arbeitsvertrag ist da bindend. Auch die vertraglich vereinbarte Vergütung muss gezahlt werden.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

...zur Antwort