Ist es illegal Mit 16 Jahren die kleinen Vodka Fläschchen in der Öffentlichkeit zu trinken?
Hallo, also ich bin 16 Jahre alt und ich wurde mal vorbestraft aber vor Gericht wurde das Verfahren gegen Sozialstunden eingestellt. Also in meiner Akte steht nix und auf meinem Führungszeugnis auch nicht. Ich habe heute Vodka Fläschchen geholt und nachgefragt und mir wurde gesagt (vom Verkäufer vom Supermarkt) die seien ab 16 Jahren. Zuhause habe ich mit meinen Eltern geredet und die meinten, dass wenn ich die in der Öffentlichkeit trinken würde und ein Polizist mich sehn würde, dass ich dann hinter Gittern wandere. Was würde passieren, vor allem da ich ja offiziell nicht vorbestraft bin, da das Verfahren eingestellt wurde. Vielen Dank im Voraus
Wieso muß es denn ausgerechnet dieses Dreckszeug sein? Das schmeckt ja nochnicht mal
Meine Freundin wollte das und ich habe es ihr geholt. Ich bin mehr der Bier Typ
7 Antworten
Vodka ist ab 18 Jahren, egal wie groß die Flasche ist.
Ob jetzt das Supermarktpersonal auch einen Fehler macht steht auf einem anderen Blatt.
Es dient dem Jugendschutz. Es ist ungesund und dieser Vodka hat meist eine billige Qualität.
Dafür kommt man nicht ins gefängnis.
Übriegens sollte man auch nicht leichtgläubig seine ganze lebensgeschichte im Internet posten. ;-)
Harter Alkohol, wo auch Kleinstmengen Vodka zu gehören, sind für Minderjährige verboten. Zumindest der Verkauf an die Heranwachsenden!
Dir passiert also strafrechtlich nichts, aber die Polizei wird Deine Eltern besuchen, sie über den Vorfall aufklären und ggf das JA verständigen (gerade wenn die spitz kriegen, dass Deine Eltern davon wussten). Weiter interessiert es die Herren in dunkelblau brennend, wo Du die Fläschchen erworben hast!
Wodka und alle anderen gebrannten Alkoholsorten sind ab 18 erlaubt!
Welche Konsequenzen koennten das denn sein? Der Minderjaehrige, der in der Oeffentlichkeit trinkt, begeht damit doch weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit.
Im deutschen Jugendschutzgesetz wird lediglich geregelt, an wen man Alkoholika verkaufen und wen man den Konsum in der Öffentlichkeit gestatten darf. Für den Konsum oder Besitz an sich, auch in der Öffentlichkeit, gibt es keine Strafen.
Vodka ist grundsätzlich ab 18! Dieser "Verkäufer" sollte mal seine Berufswahl überdenken.
Unsinn. Der Konsum, wurscht welcher, ist nicht verboten. Ein Jugendlicher kann nicht gegen sein Schutzgesetz verstoßen.