Hallo, habe eine Frage zu einer MPU?


30.06.2023, 03:57

Geht sich um einen Erstantrag, also hatte zuvor keinen Führerschein.

1 Antwort

Wann kann ich den Führerschein ganz normal ohne MPU machen.

15 Jahre nach der letzten beschwerenden Entscheidung wird der Eintrag gelöscht, erst dann könntest du eine Ersterteilung beantragen die keine MPU-Anordnung nach sich zieht ...


Gekontert 
Fragesteller
 30.06.2023, 06:31

15 Jahre bei 5 Jahre Sperrfrist. Habe nur 6 Monate Sperrfrist bekommen. Diese Antwort von dir hätte ich auch bei Google bekommen.

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migebuff  30.06.2023, 07:16
@Gekontert

Werter Troll, nach §29 Abs 1 Nr. 3 StVG beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre, wenn eine isolierte Sperrfrist angeordnet wurde, sie beginnt gemäß §29 Abs. 5 fünf Jahre nach Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung, somit ergeben sich fünfzehn Jahre, bis du ohne MPU eine Fahrerlaubnis erhalten wirst.

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nancycotten  01.07.2023, 00:11
@Gekontert

Nun ja, da du nicht zu wissen scheinst was Tilgungsfrist und Sperrfrist bedeuten, hätte dir die Antwort bei Google auch nicht geholfen ;) migebuff hat es schon genau erklärt, da du eine isolierte Sperrfrist erhalten hast (und dabei ist die Länge dieser absolut unerheblich) tritt die Tilgung erst nach 15 Jahren ein.

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Gekontert 
Fragesteller
 01.07.2023, 00:37
@nancycotten

Nach maximal 15 Jahren. Ihr beruft euch alle nach Google. Selbst Ahnung scheint ihr nicht zu haben.

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Gekontert 
Fragesteller
 01.07.2023, 00:39
@migebuff

Werter Blender, wenn du schon was aus Google ohne selbst wissen zitierst, dann doch wenigstens richtig. Und macht einen Unterschied, ob du 6 Monate oder 5 Jahre Sperrfrist hattest.

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nancycotten  01.07.2023, 00:54
@Gekontert

Google würde ich zuletzt befragen, aber klar, ich arbeite seit 15 Jahren in der Branche aber habe keine Ahnung...XD. Komm' mal wieder runter, nur weil du dich über dich selbst ärgerst musst du nicht frech zu anderen Menschen werden die dir deine Fragen kompetent beantworten. Dann mach' es doch einfach so und besorge dir einen Auszug (kostenlos) beim KBA, dort steht deine Tilgungsfrist drin.

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/faer_node.html

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Gekontert 
Fragesteller
 01.07.2023, 01:10
@nancycotten

Seit 15 Jahren? Ehrlich wer's glaubt wird seelig hahaha. Naja lassen wir das mal so stehen. Nun wurde ein bekannter wegen Drogendelikte zu einer MPU aufgefordert und hat die Erteilung nach 7 Jahren ohne MPU erhalten. Und bei Drogendelikten ist die ganze Sache viel strenger. Denke nicht, dass du da rechtliches Fachwissen hast. War sicherlich nur gut gemeint. Allerdings nicht hilfreich. Genau wie die ganzen anderen antworten hier. Muss mich demnach wohl anders umhören. Danke für die Zeitverschwendung. 😐

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nancycotten  01.07.2023, 02:03
@Gekontert

"Wegen Drogendelikten" heißt ja nicht, dass am Straßenverkehr teilgenommen wurde ;) Ich könnte dir jetzt auch noch erklären, dass z.B. eine Fahrt unter THC eine OWI ist und deine TF mit 1,6‰ eine Straftat war und dass es, je nach Delikt und Hintergrund, Unterschiede in den Tilgungsfristen gibt, aber lassen wir das, du würdest es vermutlich eh nicht verstehen. Dann mal viel Glück beim "woanders umhören"... 👍

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Gekontert 
Fragesteller
 01.07.2023, 02:34
@nancycotten

Denke mal überall anders bin ich besser mit antworten bedient. Manche haben sicherlich Fachwissen. Und googlen nicht einfach nur. 👍

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migebuff  01.07.2023, 07:42
@Gekontert
wenn du schon was aus Google ohne selbst wissen zitierst, dann doch wenigstens richtig

Ich sehe kein Zitat in meiner Tatsachenfeststellung.

Und macht einen Unterschied, ob du 6 Monate oder 5 Jahre Sperrfrist hattest.

Möchtest du diese Falschaussage auch begründen, damit wir zumindest nachvollziehen können, warum du dich irrst?

§29 Abs 1 StVG:

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
3. zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist

Es wurde eine isolierte Sperre bei einer Entscheidung über eine Straftat angeordnet, die Tilgungsfrist beträgt somit zehn Jahre. Bitte erläutere uns, aus welchem Teil du irrtümlich ableitest, dass die Tilgungsfrist nicht zehn Jahre beträgt.

Ihr beruft euch alle nach Google

Die Abkürzung "StVG" steht nicht für "Suchmaschine für Texte, Videos und Grafiken", sondern für "Straßenverkehrsgesetz".

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