Ermittlungsverfahren bei Trunkenheit am Steuer eingestellt?
Moin,
ich schildere einmal kurz was vorgefallen ist. Vor ca. drei Monaten bin ich nachts mit einem E-scooter von einer Party nach Hause gefahren. Leicht angetrunken. Es kam wie es kommen musste, die Herren in Blau halten mich an. Pusten, 1,37. Mit auf die Wache zum Blut abnehmen. Führerschein ist direkt eingezogen worden (freiwillige Abgabe). Bis vor zwei Wochen habe ich nichts gehört. Dann der Brief: Ihnen wird vorgeworfen blala.... Blutalkoholtest ergab 1,51 Promille.
Dann habe ich einige persönliche Angaben im Befragungsbogen gemacht und im freien Textfeld kurz Reue gezeigt und meine Sicht der Dinge beschrieben.
Jetzt der Wichtigste Teil:
vorgestern bekomme ich einen Anruf von der Staatsanwältin (direkt angerufen zu werden fand ich schon erstmal komisch): da ich mir noch nie hab was zu Schulden kommen lassen, würde sie, laut ihrer Aussage, das Ermittlungsverfahren gerne Einstellen und mir meinen Führerschein zurück geben. Da dieser mir ja aber schon seit 2-3 Monaten entzogen wurde, würde sie es nur machen, wenn ich keinen Schadensersatz verlange.
Heute dann der Brief mit Führerschein. Allerdings stand dort nicht direkt wörtlich drinne, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nur, dass es darum geht. Aber warum sollten sie mir sonst einfach meinen Lappen zurück geben?
Meine Frage nun: kommt da noch was (Bußgeld, erneute Anzeige etc.??)
Ich weiß nicht so Recht was ich davon halten soll. Klar, Führerschein wieder, juhuu, aber dennoch komisch nicht zu wissen was nun wirklich Sache ist.
Vielen Dank schonmal im voraus.
4 Antworten
Es klingt für mich danach, als müsstest du mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Es wird also nicht weiter gegen dich ermittelt und du hast mit keiner Verurteilung zu rechnen. Das Verfahren wird eingestellt.
Allerdings werden Ermittlungen gegen Beschuldigte im Strafverfahren immer zwei Jahre lang im „Zentralen Staatanwaltschaftlichen Verfahrensregister“ gespeichert. Deshalb solltest du darauf achten, in nächster Zeit nicht mehr straffällig zu werden, da ein zweites Verfahren vermutlich nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde.
Rufe bei der Staatsanwaltschaft an und hinterfrage, was du nicht verstehst. Dort wird man dir am besten eine detaillierte Auskunft geben können.
Ja, das stimmt. Habe in meiner Ausführung tatsächlich nur die strafrechtliche Seite beleuchtet. Dass die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infrage stellt, kann ich mir auch gut vorstellen.
Tatsächlich weiß ich nicht genau, wie der Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall ist: Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde einen MPU-Test nur nach erfolgter Verurteilung an, oder auch, wenn das Verfahren eingestellt wurde? Oder ordnet die Fahrerlaubnisbehörde einen MPU-Test völlig unabhängig davon an, ob der Täter strafrechtlich belangt wurde?
Hier fehlt mir leider das Wissen.
Soweit ich weiß, ist in diesem Fall auch wichtig, ob es eine Ersttat war und ob der Wert (in MV) unter 1,6 Promille lag, was ja der Fall war.
Aber findet ihr nicht auch seltsam, dass man persönlich von Anwalt angerufen wird um das einzustellen am Telefon zu klären? Sonst fertigen die einen doch immer einfach per Post aber oder?
Kenne auch nur den Postweg. Warum sollte ein Staatsanwalt seine Entscheidung telefonisch begründen/erläutern? Sie geht ja aus seinem Schreiben hervor.
Will aber auch nicht ausschließen, dass ggf. mal der Hörer in die Hand genommen wird. Erlebt habe ich es aber noch nie.
Du bekommst wohl noch Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Wenn du ein Kraftfahrzeug mit 1,51 Promille geführt hast, bestehen erhebliche Zweifel an deiner charakterlichen Eignung.
Freu dich nicht zu früh... ich vermute, die MPU wird noch kommen.
Habe mich diesbezüglich erkundigt. Eine MPU wird erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille angeordnet.
Das kann man pauschal nicht sagen. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde den Verdacht hat das beispielsweise eine Alkoholabhängigkeit besteht, kann sie das auch anordnen obwohl der Wert nicht 1,6 Promille hat.
Davon abgesehen, denke ich das die Fahrerlaubnisbehörde dir die Fahrerlaubnis entziehen wird.
Dann kommt natürlich die Frage auf, warum sollte mir erst der Führerschein wiedergegeben werden, nur damit er mir kurze Zeit später wieder entzogen wird?
Und woran macht die Führerscheinstelle einen Verdacht fest? Reine Willkür? Wenn der Betroffene noch Nie auch nur in irgendeiner Weise aufgefallen ist, und die Tat Samstag 4:30 morgens in einem menschenleeren Teil einer Kleinstadt mit einem E-scooter vorgefallen ist..., was wäre deren Annahme zu denken, der Betroffene sei alkoholsüchtig? Zumal in dem persönlichen Statement des Betroffenen mehrmals angesprochen wurde, wie falsch diese Tat war und demnach Reue gezeigt wurde. Ich denke das war letztendlich ja auch ausschlaggebend dafür, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Und außerdem, warum wird so ein relativ schweres Vergehen überhaupt einfach eingestellt? Das interessiert mich wirklich Mal.
Auf jeden Fall kommen da ich die Kosten der BP auf dich zu.
Ansonsten wundert mich das schon, dass die Staatsanwaltschaft da nicht konsequent handelt.
Das ist eigentlich nur bei isländischen Ureinwohnern üblich.
Wenn das Strafverfahren eingestellt wird, ist das die eine Sache.
Hier bestehen aber erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen und genau hier kommt auch die Fahrerlaubnisbehörde ins Spiel. Da wird es noch Post geben.