Dürfte ich theoretisch eine Praline mit Alkohol drin essen oder lieber nicht?
Ich bin noch in der Probezeit (Autoführerschein) und darf nur 0,0 Promille haben wenn ich in so ein Gerät pusten müsste. Darf ich trotzdem eine Praline mit Alkohol drin essen ? Wie zb Mon Cherie ?
Ich weiß, dass ich davon nicht betrunken werde. Aber es geht mir rein ums Prinzip!
6 Antworten
Faktisch wird Dich die EINE Praline nicht umhauen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Das Problem ist aber wenn es trotzdem knallt. Bei der Unfallaufnahme werden Deine Papiere überprüft und Du unter Umständen auch sehr sorgfältig.
Werden dann bei einer möglichen Blutprobe Alkoholmengen festgestellt, ist deren Höhe unbedeutend. Als Anfangsverdacht genügt schon eine Fahne, die der aufnehmende Polizist wahrnimmt. Also im Zweifel die Praline lieber weglassen.
§24c StVG Abs. 1
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Solange du das Moncheri also nicht in ein Getränk verwandelst...
Im übrigen dürfte durch ein einzelnes Moncheri noch kein Atemalkoholmessgerät anschlagen.
(Kommt jetzt gleich wieder das kategorische "Nein" von Orange1805? ;) )
Hallo diekleinemaussi,
da wird keiner etwas gegen sagen.
Ist allerdings tatsächlich wegen der sogenannten Null-Promille-Grenze seit 2007 tatsächlich nicht erlaubt!
Mit freundlichen Grüßen
Dultus
Theoretisch darfst du überhaupt nichts verdauen - denn dabei entsteht ganz natürlich ein geringer Alkoholgehalt in dir selbst. Abstellen kann das natürlich keiner. Daher ist die 0,0 Grenze auch nur einen Theorie und du könntest die Praline ruhig essen.
Machen tu ichs aber selbst trotzdem nicht. Hab auch noch einen Probeführerschein. Ich finde, dadurch wird man schnell schlampig und nachlässig.
kannst du ruhig essen, davon wirdst du nicht unter Alkoholeinfluss stehen
Das ist ja in sich ziemlich unlogisch!
Gruß S.