Deutsche Bahn Geld zurück Erstattung ticket?

7 Antworten

Guten Abend.

Im Rahmen der Fahrgastrechte bekommst Du in diesem Fall:

-kostenfreie Rückfahrt

-volle Erstattung des Tickets

-Betreuungsleistungen (d.h. Essen und Trinken im Bahnhof, wenn nichts angeboten wurde und die Rechnung noch da ist)

Du musst nur das Formular, Ticket und Belege an das Servicecenter Fahrgastrechte einsenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Betriebszentrale/ Leitstelle der Bahn

DB hat gesagt, dass wenn die Züge durch diesen Wintersturm jetzt ausfallen, das Ticket ab dem Tag wo es gültig ist 7 weitere Tage gültig sein wird.
Das trifft aber nur zu, wenn der Ausfall von deinem Zug mit dem Wetterchaos zu tun hat. Sonst ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und an den Servicecenter Fahrgastrechte schicken, so wie es Knochenfresser gesagt hat 😉

xyz911  07.02.2021, 14:16

Hier geht es allerdings um einen Verkehrsverbund, die Kulanzregelungen von DB Fernverkehr haben damit also nichts zu tun

1

In deinem Falle dürfte vor allem diese Information hilfreich sein, da du ja offenbar im VRR unterwegs warst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt
Bahnfahrer401  07.02.2021, 15:11

Bei höherer Gewalt gilt die Mobilitätsgarantie nicht.

0
xyz911  07.02.2021, 17:48
@Bahnfahrer401

Hier wurde nicht gesagt, warum es zu der Störung kam. Und so lange das nicht der Fall ist, gehe ich nicht auf Sonderregelungen ein.

0
Bahnfahrer401  07.02.2021, 19:11
@xyz911

3,5 Stunden Wartezeit kann eigentlich nix anderes sein als das Schneeunwetter. Pass ja auch von der Lage.

0
bombe546 
Fragesteller
 07.02.2021, 15:22

Aber mir wurde von der Frau an der Rezeption Versichert das ich mein Geld zurück bekomme

0

Bei Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust hast du Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

https://www.fahrgastrechte.info/

Lurch123532  07.02.2021, 14:28

Höhere Gewalt ist seit neuestem ausgenommen.

1
Rolf42  07.02.2021, 14:30
@Lurch123532

Ausgeschlossen ist dann z. B. die Erstattung von Taxi- oder Übernachtungskosten, aber nicht die Erstattung des gezahlten Fahrpreises.

0
Rolf42  07.02.2021, 15:24
@Bahnfahrer401

Ja, das war jetzt missverständlich. Entsprechende Meldungen gingen zwar bereits Ende Januar durch die Medien (z. B. hier), die Änderungen der Fahrgastrechte sind aber noch nicht in Kraft. Das wird erst zwei Jahre nach der Bestätigung der Reformpläne durch das EU-Parlament der Fall sein.

1
Bahnfahrer401  07.02.2021, 15:26
@Rolf42

War es aber nicht andersherum geplant, also dass es weiterhin Anspruch auf Erstattung von Taxi- und Hotelkosten auch bei höherer Gewalt gibt, aber nur keine Entschädigung bei höherer Gewalt?

0
Rolf42  07.02.2021, 15:30
@Bahnfahrer401

Das weiß ich nicht, so genau habe ich das bisher nicht verfolgt.

0

Ja, du kannst dir den kompletten Ticketpreis. Erstatten lassen. Dazu einfach ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und ans Servicecenter Fahrgastrechte schicken.