Darf die gegnerische Versicherung Blutproben entnehmen?

Still  11.01.2025, 08:09

War das eine medizinische Blutabnahme, oder durch die Polizei angeordnet?

lolerios1 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 08:11

Eine medizinische Abnahme. Von der Polizei wurde nichts angeordnet. Beim Befund der Ärzte ist bei Drogeneinfluss „Nein“ angekreuzt. Ebenso beim Polizeibericht.

4 Antworten

Kann die Versicherung nachträglich mein Blut noch auf THC untersuchen lassen?

Das Blut von damals nochmal untersuchen? Nein, das existiert längst nicht mehr.

Eine erneute Blutentnahme veranlassen, um dein Blut zu untersuchen? Nein, hat ja nichts mehr mit dem Unfall vor 2 Monaten zu tun.

Nun geht es um das Schmerzensgeld. Hierbei will die gegnerische Versicherung eine Schweigepflichtentbindung, um die Akten und Gutachten der Ärzte einzufordern.

Da geht es nur um die Akten. Die damaligen Untersuchungsergebnisse, welche Verletzungen du hattest... natürlich wird dabei auch der Laborbefund der damals erfolgten Blutentnahme dazu gehören.

Aber der sollte ja nichts mehr zur Sache tun, denn die Schuldfrage ist ja längst geklärt.


lolerios1 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 13:45

Danke für ihre Antwort. Wenn beim Laborbefund THC im Blut gefunden worden wäre, hätte ich das doch bestimmt schon längst erfahren seitens der Polizei oder nicht?

Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen. Alte Proben wird es nicht mehr geben und neue Proben sind in Bezug auf eine mögliche Fahruntüchtigkeit damals nicht aussagekräftig. Sobald die Regulierung stattgefunden hat, ist die Sache eigentlich gegessen, da dürfte nichts mehr kommen. Auszuschließen ist natürlich nicht, dass die Versicherung das trotzdem versucht, dürfte aber eigentlich rechtlich nicht durchsetzbar sein, irgendwas zurückzufordern, das hätte vorher hinterfragt werden müssen.

Nichts desto trotz sollte dir das natürlich zu denken geben. Dir ist schon bewusst, dass du sicherlich eine Teilschuld bekommen hättest, wenn sowas aufgefallen wäre? Es ist dann nämlich völlig egal, ob du das verordnet bekommen hast oder nicht. Du hast es konsumiert und bist damit nicht mehr sicher fahrtüchtig. Wenn ich irgendeine andere Medikation, die mich womöglich geistig einschränkt, einnehme, darf ich damit auch nicht mehr Autofahren. Würde ich mir an deiner Stelle also überdenken, ob du unter dieser Therapie momentan Auto fährst. Da kann ja sonst auch weitergehendes auf dich zukommen.

Ich kenne keine Versichrug, die sich ein Labor gönnt für sonne Untersuchungen, das veranlassen die Ärzte oder die Staatsanwaltschaft, haben sie ja wohl auch gemacht, und an diese Werte kommt eine Versicherung natürlich ran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

lolerios1 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 07:56

Danke für die Antwort! Das KH hat zwar meine Blutproben, aber diese wurden nicht auf THC überprüft, sonst hätte die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft schon davon erfahren.

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