Alkoholfreies Bier doch nicht 100% Alkoholfrei?
Ich habe gelesen das z.b. Bier, wo drauf steht Alkoholfrei bis zu 0,5 Volumnprozent haben darf. Das ist ja keineswegs Alkoholfrei.
Was wenn jemand Alkoholiker ist und ein Alkoholfreies Bier bestellt....immerhin ist es Alkoholfrei. Oder im Straßenverkehr z,b.
Sollte das dann nicht eher heisen 'Alkoholreduziert' oder so ähnlich ?
Das ist ja Verbrauchertäuschung oder ?
13 Antworten
Damit das im Straßenverkehr relevant wird, müsstest du davon sehr viele Liter saufen, das ist praktisch nicht möglich.
Und so ist eben die Bezeichnung. Auch manche Lebensmittel enthalten Alkohol in geringen Mengen, zum Beispiele einige Brotsorten oder Obstsäfte.
Wer wirklich gar keinen Alkohol drin haben will kann auf Produkte mit der Bezeichnung 0,0 zurückgreifen.
Apfelessig hat einen Alhoholgehalt von bis zu 0,5% und gilt als alkoholfrei. Der Alkohol entsteht natürlich durch fementierung, das kann man gar nicht verhindern. Normalerweise wissen Alkoholiker das und viele meiden auch alkoholfreies Bier.
Letztendlich ist es ja so, dass Alkoholiker keinen Alkohol trinken, weil sie sich dabei nicht kontrollieren können bzw. weil die Gefähr besteht, dass sie rückfällig werden. Wenn ein Alkoholiker weiß, dass er alkoholfreies Bier abkann ohne rückfällig zu werden, dann ist das auch überhaupt kein Problem es zu trinken.
Viele Produkte die offiziell alk frei sind können geringe Mengen enthalten. Früher z.b. die Milchschnitte, nach Rezeptur änderung jetzt aber wohl nicht mehr.
Apfelsaft kann auch minimale Mengen enthalten.
100 % Alkoholfreies Bier gibt es auch. Das wird als 0,0 er verkauft.
Was wenn jemand Alkoholiker ist und ein Alkoholfreies Bier bestellt....immerhin ist es Alkoholfrei.
Es geht bei Alkoholismus nicht nur um den Rausch (den man mit dem kleinen Bisschen realistisch kaum erreichen kann) sondern auch um geschmack und erinnerung. Wenn jemand vom Geschmack nicht getriggert wird dürfte es egal sein ob Alkoholfrei oder 0,0 %. Wenn jemand vom Geschmack getriggerd wird ist es ebenso egal weil dann beides weg fällt.
Damit ist es eines der unzähligen Lebensmittel, die ähnlich viel Alkohol enthalten aber aufgrund der geringen Menge nicht gekennzeichnet werden müssen:
Schokoladen- und Liköreis, manche Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Zwetschgen-, Sauerkirsch- und Marillenkonfitüre, Rote Grütze, Apfelkompott, Ochsenschwanz-, Zwiebel- und Fischsuppe, Fischragout, Muscheln, Fischfilet, Forelle blau, Käsefondue und und und.
All dies ist sowohl für trockene Alkoholiker als auch für Kinder unbedenklich. Auch trockene Schwerstalkoholiker werden von etwas Alk im Blut durch eine Praline oder so nicht rückfällig, das ist ein Märchen.
Unabhängig davon, dass jeder Mensch immer einen gewissen Alkoholpegel im Blut hat, sogar Babys, da der Körper diesen selber bei der Verdauung produziert. Er ist nur so gering, dass man ihn fast gar nicht messen kann.
Ja, das ist verbrauchertäuschung und durchaus auch gefährlich für Alkoholiker und dergleichen.
Vielleicht ist die Gesellschaft irgendwann weit genug, das zu ändern.
Na dann müssen wir auch jeden Fruchtsaft als alkoholisches Getränk kennzeichnen.
Auch hier wären verpflichtende Angaben zum Alkoholgehalt wünschenswert.
Das ist falsch