nackt im wald?

nicht verboten 65%
verboten 35%

52 Stimmen

Marvin7403  19.07.2024, 16:50

ist dir das egal das man dich komplett nackt sieht

Lilly07x 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 18:44

ja

14 Antworten

nicht verboten

Grundsätzlich kannst du in Deutschland überall nackt sein wo du möchtest, solange du niemanden belästigst.

Nackt durch den Wald laufen ist kein Problem. Wenn dich jemand anspricht dass er sich belästigt fühlt, solltest du aber entweder aus seinem Blickfeld verschwinden oder dir was anziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verboten
Ganz grundsätzlich gilt in Deutschland: Nackt sein ist nicht verboten.

Es gibt kein Gesetz, dass es untersagt, sich in der Öffentlichkeit auszuziehen. Zumindest dann, wenn man ohne "sexuellen Bezug" nackt ist. Ein sexueller Bezug liegt zum Beispiel bei einem Exhibitionisten vor, den es erregt, anderen Leuten gegen ihren Willen seine Geschlechtsteile zu zeigen. Das ist eine Straftat .

Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  als "Belästigung der Allgemeinheit".

Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/nackt-in-der-oeffentlichkeit-wo-darf-ich-mich-ueberall-ausziehen-a-00000000-0003-0001-0000-000002662017

Also zieh dir bitte wenigstens das Nötigste an. Du bist nicht alleine und andere haben kein Interesse daran, dich nackt zu sehen.


Walter159  15.07.2024, 13:46

Die Begründung, dass Andere dich nicht nackt sehen möchten kann ich nicht nachvollziehen. Wenn mich Andere Angezogene stören , so kann ich auch nicht klagen.

isilang  15.07.2024, 13:48
@Walter159

Es ist die Norm, also mehrheitlich gesellschaftlicher Konsens, sich in der Öffentlichkeit bekleidet zu zeigen.

Nudisten haben Möglichkeiten, aber diese sind eben begrenzt.

So ist es, so bleibt es.

nicht verboten

Es ist nicht Verboten, außer es gibt genau für das Wald stück ein Verbot, da schaust du am besten mal Online einfach nach.

Solange du niemanden Sexuell belästigst in dem du dich in der Nähe von Personen zum beispiel Selbstbefriedigst ist alles Okay. Natürlich können sich Personen auch einfach so Belästigt fühlen, versuche am Besten an abgelegenen Ort zu Spazieren bzw. Halt orte an denen nicht soviel Los ist, dann bist du 100% auf der Sicheren Seite.

LG


barfussimwald  03.03.2025, 20:46

...genau das ist richtig. Gesunder Menschenverstand.

verboten

Hey ich bin M20 und gehe auch manchmal nackt im Wald spazieren. Ich glaube auch das es verboten ist und als Öffentliches Ärgernis gilt. Bisher hat mich nur ein vorbeifahrender Fahrradfahrer gesehen auch zufällig als ich gekommen bin aber ich Versuche immer zu vermeiden gesehen zu werden 😜

Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Hier gibt es noch mehr Infos:

https://kglaw.de/strafrecht/anwalt-bei-sexualstraftaten-in-muenchen/anwalt-bei-erregung-oeffentlichen-aergernisses-und-exhibitionistischen-handlungen-in-muenchen/


Tand0r  14.07.2024, 16:15

Und wo hat Fragestellerin irgend etwas von sexuellen Handlungen geschrieben.

Nackt sein alleine ist ganz sicher keine sexuelle Handlung.

Informatik16  14.07.2024, 16:28

Eben. Man spielt mit dem Glück in solchen Momenten da manche Leute sich dadurch gestört fühlen und dann eine Anzeige erstatten könnten. Aber es gibt natürlich auch die Kehrseite und zwar das sich die Leute nicht gestört fühlen dann dürfte nichts passieren wie schon gesagt ein Spiel mit dem Glück. Aber kleiner Tipp halte dich einfach auf kleineren Wegen auf dort ist die wahrscheinlich deutlich geringer gesehen zu werden.

080386  14.07.2024, 16:18

Für die Bezeichnung des Links kann ich nichts. Dieser gibt den Fachbereich des Anwalts wieder!

Also erst komplett lesen, dann meckern!

RedPanther  14.07.2024, 16:23
@080386
Für die Bezeichnung des Links kann ich nichts.

Du kannst aber sehr wohl was für den Text in deiner Antwort*. Und darin beziehst du dich explizit auf sexuelle Handlungen.

__

*Falls nicht, rate ich zu einer Überprüfung deiner Firewall...

080386  30.08.2024, 21:31
@RedPanther

Idiot! Das ist der Inhalt des § 183 a StGB zur Erregung öffentlichen Ärgernisses!

Ich bleibe also bei meinem vorherigen Kommentar, der da lautete: ERST LESEN DANN MECKERN!!!

RedPanther  31.08.2024, 11:30
@080386
Idiot! Das ist der Inhalt des § 183 a StGB zur Erregung öffentlichen Ärgernisses!

Eben. Darin steht was von sexuellen Handlungen. Nicht von Nacktheit. Hast noch nicht gemerkt, oder?

ERST LESEN DANN MECKERN!!!

Nachdem du anscheinend nichtmal die ursprüngliche Frage gelesen hast, sondern einfach vorausgesetzt hast dass es darin um sexuelle Handlungen geht?

Nochmal zur Nachhilfe: Die Frage war nach Nacktheit. Eine Antwort, die sich auf sexuelle Handlungen bezieht, beantwortet die Frage nicht. Klingelt es jetzt allmählich? Oder fällt der Groschen noch lange genug um weitere Beleidigungen rauszuhauen?