Würde wirklich die Polizei kommen?

13 Antworten

Grundsätzlich wäre das möglich und auch Rechtens. Aber mal abgesehen davon das es heute keine Irrenanstalten mehr gibt, bist du mit 15 nicht Volljährig. Das heißt das deine Eltern neben dem Sorgerecht, auch das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben. Bedeutet das sie dich dort hin schicken können, auch wenn du das nicht möchtest. Wenn es denn so sein sollte, dass du dich am Montag mit Händen und Füßen wehren solltest, und es generell eine Einweisung für dich gibt, könnten deine Eltern zunächst die Polizei anrufen. Diese würde dann in der Tat mit dem Rettungsdienst aufkreuzen, um Einzuschätzen wie genau du Tickst. Würde man dann davon ausgehen, dass du für dich selbst oder andere eine Gefahr darstellst, dürfte man nach dem PsychKG sogar Zwang anwenden, um dich in die Klinik zu bringen. Was widerrum heißt das man dich auch fesseln könnte ob du willst oder nicht. Je nachdem du wohnst wird dazu noch zusätzlich jemand vom Ordnungsamt antanzen. Lasse es nicht dazu kommen, denn du wirst Verlieren.

Amphete 
Fragesteller
 12.10.2019, 19:25

Ich werde da ganz bestimmt nicht freiwillig hingehen

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AlterHaudegen75  12.10.2019, 19:30
@Amphete

Du legst es also darauf an? Nun dann wirst du dich Zwangsläufig auf ein kleines Tänzchen einstellen müssen. Du ziehst aber dann eindeutig den Kürzeren.

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Amphete 
Fragesteller
 12.10.2019, 19:31
@AlterHaudegen75

Naja nicht unbedingt. Solange sich kein Richter einmischt bzw solange ich nicht als Gefahr angesehen werde

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dondante  12.10.2019, 19:39
@Amphete

Ganz ehrlich? Das geht sowas von schnell, da kannste noch nicht mal huch sagen und schon biste drin.

Selbst wenn andere 'nur meinen', Du wärst eine Gefahr für Dich oder andere, bist Du schneller drin als Du gucken kannst.

Zudem sind die Restriktionen, denen Du Dich unterwerfen werden musst, härter, wenn Du Dich wehrst, als wenn Du kooperativ bist.

Aber ich fürchte, das musst Du selbst lernen..

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Menuett  12.10.2019, 19:33

Auch für einen Jugendlichen braucht man für eine Zwangseinweisung einen Richter.

Dis können weder die Eltern noch ein Arzt alleine beschließen.

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AlterHaudegen75  12.10.2019, 19:51
@Menuett

Nein, dass ist leider nicht Korrekt. Je nachdem in welcher Region, Stadt, Landkreis jemand wohnt, bzw. welches Landesgesetz gilt, reicht nach dem jeweiligen PsychKG ein Arzt oder Ärztin, jemand vom Ordnungsamt und oder manchmal dem Jugendamt. Manchmal jedoch auch alles zusammen. Dafür gibt es immer entsprechende Bereitschaftsdienste, die dafür erweiterte Befugnisse haben, die dann unter Umständen von oder mit Hilfe der Polizei umgesetzt wird. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden muss dann ein Amtsrichter*in weiterhin Entscheiden. Das schwierige dabei ist, dass der Fragesteller Minderjährig ist. Gibt es also eine Einweisung dem logischerweise ein bestimmter Grund voraus geht, hat der Amtsrichter*in keine Wahl. Denn es ist davon auszugehen das dem Betroffenen schlicht die Einsicht fehlt, und nicht überblicken kann was gut oder schlecht ist.

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AlterHaudegen75  12.10.2019, 20:15
@dondante

Danke. Ich hatte schon mehrfach das Vergnügen, bei Erwachsenen und Minderjährigen dabei sein zu dürfen. Ist nicht unbedingt schön.

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Menuett  12.10.2019, 20:17
@AlterHaudegen75

Und ob meine Aussage korrekt ist.

Ohne Richter keine Zwangseinweisung.

Hier liegt keine Eigen- oder Fremdgefährdung vor.

Da geht ohne Richter gar nichts.

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dondante  12.10.2019, 20:17
@AlterHaudegen75

Stimmt, sind leider fast ausschließlich eher tragische Konstellationen.

Fürchte jedoch, dass dies dem Fragesteller ebenso nicht erspart bleibt.

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AlterHaudegen75  12.10.2019, 20:47
@Menuett

Es tut mir ja Leid, aber Nein, dass hast du nicht. Lies dir bitte mal das jeweilige PsychKG durch. Das ist für alle Bundesländer inhaltlich ähnlich. Außer im Saarland wo man das UBG also Unterbringungsgesetz nennt. Da ist der Gesetzestext etwas anders.

*****Die Psychisch-Kranken-Gesetze ermöglichen die Unterbringungen auch, wenn „bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet“ sind. Sie regeln die Befugnisse von PolizeiOrdnungsämternSozialpsychiatrischen Diensten und rechtlichen Betreuern. Außerdem wird geregelt, wann Zwangsuntersuchungen, Zwangsmaßnahmen und -behandlungen erlaubt sind. In den neueren Gesetzen wird auch beschrieben, dass ambulante vor- und nachsorgende Hilfen angeboten und Beratungsangebote gemacht werden sollen. Der Zwangseingewiesene hat zwar das Recht, behandelt zu werden, doch hat er nicht die Wahl, ob er sich mit Medikamenten oder psychotherapeutisch behandeln lässt.*****

Demzufolge ist kein richterlicher Beschluss nötig. Natürlich wird immer unterschieden, ob jemand freiwillig in die Klinik geht, und oder eine Fremd bzw. Eigengefährdung vorliegt. Allerdings ist es bei Minderjährigen völlig anders. Ich war zu meiner Rettungsdienstzeit mehrfach bei so etwas dabei. Es gab vorher nicht einmal einen richterlichen Beschluss, weil er nicht nötig war.

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Nein,natürlich dürfen die das nicht ohne Gerichtsbeschluss. Geh einfach nicht hin oder gleich wieder nach Hause.

Falls jemand es mit einem Gerichtsbeschluss versucht, Rechtsmittel einlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn ich mir den Großteil deiner Fragen so durchlese...
Du hast ein Megamäßiges Problem an den Hacken und das bereits mit deinen 15 Jahren, du nimmst irgendwelche Mittelchen ein (Sprich Cannabis und andere Betäubungsmittel)... in einem kommentar hab ich auch gelesen das du schnüffelst, du wirfst dir Medikamente ein die dir nicht verschrieben wurden und fragst nach wie du an andere Mittelchen rankommen könntest..

Eine Einweisung wurde auch schon ausgestellt wenn ich das richtig verstanden habe und du bist in keinsterweise Einsichtig, ganz im gegenteil du empfindest dein Verhalten und dein Leben als völlig normal... lass dir eins gesagt sein, das kann dir früher oder später mal locker den Hals brechen und zwar mächtig, ich kann da ein Liedchen von singen denn den gleichen Tanz habe ich bereits mit meinem Bruder hinter mir, der hat sich auch die Birne zugeballert, wurde straffällig ist mehrmals in den Knast eingefahren und ist immer wieder bei den Drogen gelandet, fing bei ihm auch erstmal "nur" mit weichen Sachen an, jetzt ist er aktuell in einem Methadonprogramm und muss gerade darum zittern ob er nicht hochkant aus dem Programm geworfen wird, der ist nämlich genauso uneinsichtig wie du es scheinbar bist ...

Wenn du nicht freiwillig in die Klinik gehst kann man auch ganz andere Wege einleiten (Gericht, Zwangseinweisung) und wenn du da richtig austickst und die Leute dort der Meinung sind du könntest für dich oder andere doch gefährlich werden, wird vermutlich nochmal ein Gericht darüber entscheiden ob es nicht besser wäre dich und auch andere zu schützen indem man dich (zumindest eine gewisse zeit lang) zu fixieren.

Glaub mir, lass dir helfen, es bringt dir überhaupt nichts dich mit Händen und Füßen zu wehren, wenn du dich jetzt noch kooperativ verhälst hast du die wesentlich besseren Karten und es sagt ja auch niemand das du gleich ein ganzes Jahr weg vom Fenster bist, manchmal sind es auch nur ein paar Wochen oder halt mal was länger, Schulkram kannst du dann immer noch erledigen bzw wirst für die Zeit halt frei gestellt und kannst es irgendwie dann auch wieder nachholen, wo soll also das Problem sein.

Amphete 
Fragesteller
 12.10.2019, 20:50

Nur weil dein Bruder sein selben verbockt hat, muss es bei mir nicht auch so laufen und so wird es definitiv nicht ablaufen

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xXCorpseBrideXx  12.10.2019, 20:53
@Amphete

Du bist schon mitten drin und auf dem guten Weg weiter Bergab zu fahren, wenn du meinst du hast mehr Erfahrung und Wissen als andere dann bitte... mach mal, das trotzige herumbocken was du wunderbar an den Tag legst, wird dir spätestens am Montag früh genug vergehen ^^

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Amphete 
Fragesteller
 12.10.2019, 21:05
@xXCorpseBrideXx

Ich bin nicht dabei mein Leben zu verbocken. Ganz im Gegenteil

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xXCorpseBrideXx  12.10.2019, 21:09
@Amphete

Nein sieht man ja, pfeifst dir Cannabis und anderen Müll rein, schnüffelst, haust dir noch andere Klamotten rein die du überhaupt nicht benötigst und wunderst dich dann wenn andere ausflippen weil sie sich einfach Sorgen machen.

Du empfindest alles als persönlichen Angriff ob von Ärzten oder deiner Familie.. man man man... komm wieder auf die Spur, mehr werd ich dazu auch nicht weiter zu sagen, wie gesagt alles weitere wirst du a dann am montag dann mitkriegen.

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Amphete 
Fragesteller
 12.10.2019, 21:30
@xXCorpseBrideXx

Jo ich nehme Drogen, bin in der Schule richtig gut, habe tolle Freunde, habe eine. Top Nebenjob bin im Sport erfolgreich. Ich sehe nicht, wo mir die Drogen mich verbocken.

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palusa  13.10.2019, 06:38
@Amphete

Sieht man mal davon ab, dass sie dir einen Aufenthalt in der Psychiatrie eingebracht haben?

Es gibt drei Wege, wie Drogen in dein Leben pfuschen können. Erstens, sie machen Körper und Geist kaputt. Dazu konsumierst du vermutlich noch nicht lange genug. Zweitens, der Nachschub bricht zusammen, entweder weil das Geld knapp wird oder weil die Quelle versiegt. Ein verzweifelter süchtiger auf Entzug macht meistens irgendwie dämliches Zeug und er funktioniert im Alltag nicht mehr. Kp wie gesichert der Nachschub bei dir ist. Drittens, man gerät in Konflikt mit Autoritäten. Bei Erwachsenen üblicherweise das Gesetz, bei dir als Jugendlicher zusätzlich noch die Eltern. Gucke mal, check, erfüllt.

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Amphete 
Fragesteller
 13.10.2019, 16:23
@palusa

Ich bekomme weder Geldprobleme noch sonst etwas. Das einzige Problem sind meine Eltern

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Die "Irrenanstalt" ist eine uralte herabwürdigende Bezeichnung.

Es ist eine Fachklinik wo psychische bzw. seelische Beschwerden behandelt, geheilt, zumindest aber verbessert werden

Und so solltest Du das auch sehen: Als einen geschützten Ort, wo man Dir helfen wird - WENN Du die Hilfe annimmst!

Du gewinnst Lebensqualität, Einsichten, Freunde usw.

Wenn Du wirklich eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik hast dann nicht ohne Grund. In einem unbehandelten Zustand kannst Du auch eine enorme Belastung für Deine Familie sein - schon mal daran gedacht ??

Amphete 
Fragesteller
 11.10.2019, 20:40

Meine Familie ist mir relativ egal. Die einzige, die mir wirklich wichtig ist, ist meine Mutter und für sie würde ich fast alles tun. Dazu gehört ua nicht in die Klapse zu gehen um

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marylinjackson  11.10.2019, 21:16

Dann mach das, was Deine Mutter möchte.

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So, wie Du hier erregt alles kommentierst, was Dir Nutzer raten, kann man sich gut vorstellen, was sonst mit Dir los ist.

Ein Kooperieren ist bei Dir gleich Null?

Es sind Ärzte, die Deine stationäre Behandlung in der Psychiatrie wohl wegen aggressivem Verhalten begründen und für erforderlich halten. Nicht die Eltern entscheiden darüber!

Amphete 
Fragesteller
 12.10.2019, 12:51

Du liegst mit alles was du vermutest falsch. Hinzu kommt, dass du die eigentliche Frage nicht beantwortet hast.

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