war es vergewaltigung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, ganz eindeutig war es das… mein Beileid

Guten Tag!

Nach der Schilderung des Sachverhaltes kommt vorliegend eine sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 und 5, Abs. 6 Nr. 1 StGB vor. Das Befriedigen des Gliedes gegen den Willen des Opfers unter Zwang stellt eine sexuelle Handlung von besonderer Erheblichkeit nach § 184h Nr. 1 StGB dar.

Das Eindringen mit den Fingern ist als Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB zu qualifizieren. Nicht nur der Beischlaf (=GV) selbst, sondern auch beischlafähnliche Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind, stellen eine Vergewaltigung im Sinne der Vorschrift dar. Das hat auch das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2020 festgestellt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.2020 - 3 Ss 107/20).

Mit 15 Jahren gilt man nach dem Jugendgerichtsgesetz als Jugendlicher. Hat der Täter erkannt, dass der Jugendliche sich in persönlicher oder wirtschaftlicher Bedrängnis befindet und diese bewusst ausnutzt, liegt zudem ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor. Drogenabhängigkeit reicht für eine Zwangslage aus.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ich fang mal mit der Frage an, warum Du Drogen genommen hast. War es willentlich - dass Du wolltest - oder war es ohne Dein Wissen - Stoff in einen Drink getan (als Beispiel). Wenn Du Dich bewusst ausgeschaltet hattest, ... - Wir werden alle über Drogen aufgeklärt und dass diese das Bewusstsein "ausschalten" können. Da hättest Du schon das Weite suchen sollen/können.

Als es zu der Tat kam: Hattest Du Dich gewehrt? Du hast den Kopf beim Küssen weggedreht - hab ich gelesen. Das gilt als Signal. Hast Du "Nein" gesagt? Bist Du aufgestanden und wolltest Du Dich entfernen? Warum hast Du nicht protestiert, als er die Zimmertür zugeschlossen hatte? Hast Du laut um Hilfe geschrien? Hast Du gekratzt, gebissen - um Dich geschlagen? - Schon klar: Du warst nicht mehr wirklich Herr Deiner Sinne aufgrund der Drogen.

Ich spreche aus Erfahrung (nicht eigener): Ich weiß von einer Person, der auch die Schuld gegeben werden sollte. Und das Opfer wurde all das gefragt, was ich oben gefragt habe. Die Person wurde freigesprochen.

Wie ich das finde, ist irrelevant.

Zeig Deine Person an und sieh, was passiert. Immerhin ist es zum Sex gekommen, den Du nicht wolltest! Und sprich mit Deinen Eltern! Sprich mit jemandem, dem Du vertraust: Einem Vertrauenslehrer!

Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 12:52

bei der tür meinte er einfach das die sonst nicht zu bleibt. ja mir kam das etwas suspekt vor aber hab nicht weiter darüber nachgedacht. er hat mit die drogen einfach gegeben ich hab sie einfach genommen weil ich eh abhänging bin

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AriZona04  22.04.2024, 19:52
@Inkognito-Fragesteller

Ich bin weder Anwalt noch Richter. Ich richte nicht über Dich.

Aber ich begrüße es, wenn man immer Herr seiner Sinne ist. Dann kann man auch re-agieren.

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Es ist definitiv eine Vergewaltigung gewesen, die Frage ist nur, ob man das rechtlich durchsetzen kann, besonders bei der derzeitigen Rechtslage.

Häufig kommt es da auf Kleinigkeiten an, die entscheiden können, ob eine Verurteilung stattfindet oder nicht. Viele Täter werden wegen ebensolchen Kleinigkeiten freigesprochen.

Definitiv. Zeig ihn an. Sowas geht garnicht