Zählen diese Erinnerungen als sexuelle Belästigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das erste würde ich definitiv als eine sehen. Das zweite auch schon, da es auch über längere Zeit und mit Wiederworten geschehen ist

Widerlich.

Ja ganz klar sex. Belästigung.

Dem Familienmitglied würde ich erstens Ordentlich die Meinung geigen und ihn auch outen. Ausserdem darauf achten und auch nachfragen um sicherzustellen, dass es keine weiteren Opfer gibt. Solche Widerlinge machen bestimmt weiter.

Auch den Rollstuhlfahrer würde ich zur Rechenschaft ziehen.

SlowPhil  03.04.2022, 14:24

Mehr als das; es ist schon ein sexueller Übergriff. Wäre der Täter gar mit dem Finger in eine Körperöffnung eingedrungen, so wäre dies schon als Vergewaltigung qualifiziert gewesen.

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beides ein klares ja.

Beides: Offensichtlich Ja.

Finde ich krass, dass du da noch fragen musst. Erst recht bei ersterem.