Zählen diese Erinnerungen als sexuelle Belästigung?
Hallo, ich habe mich letztens mit einer Freundin über das Thema sexuelle Belästigung unterhalten, wobei mir lang vergessene Erinnerungen aus meiner Kindheit wieder hoch gekommen ist. Ich weiß nicht wie ich sie werten soll, deswegen wollte ich mal nach der Meinung anderer fragen, ohne die Geschichten jemandem direkt erzählen zu müssen.
Die erste Geschichte, damals muss ich so um die 5-8 gewesen sein, dann hat das ganze aufgehört weil ich diese Person nicht mehr wirklich gesehen habe. Der nachbarssohn (damals wahrscheinlich um die 18) war im Rollstuhl und meine zwei Jahre ältere Schwester und ich wollten mit ihm herumfahren, wie wir es immer gemacht haben. Wir haben uns bei dem ganzen Prozess immer auf seinen Schoß gesetzt und er hat uns noch ein Stück hochgezogen damit wir "nicht runterrutschen". Jedenfalls hat er dafür immer seine Hand zwischen die beiden gelegt, was schon immer sehr unangenehm war, irgendwann jedoch war seine Hand nicht mehr außerhalb der Kleidung. Irgendwann hat meine Schwester mich dann gefragt ob er das auch bei mir macht und ich habe ja gesagt aber mir nichts dabei gedacht weil ich ja noch so klein war und nichts wirklich schlimmes daran gesehen habe.
Die zweite Geschichte ist in Zusammenhang mit einem Familienmitglied, welches mich immer, vor allem wenn wir nebeneinander standen an bestimmten Stellen berührt hat, meist nur über der Kleidung, wobei ich mich sehr unwohl gefühlt habe und ihm auch sagte dass ich das nicht möchte. An der Situation hat sich nichts geändert und es ist für Jahre derartig geblieben, ich kann gar keinen bestimmten Punkt fest machen an dem das ganze aufgehört hat, auf jeden Fall ist es mittlerweile nicht mehr so. Damals war ich so um die 6-11 denke ich.
4 Antworten
Das erste würde ich definitiv als eine sehen. Das zweite auch schon, da es auch über längere Zeit und mit Wiederworten geschehen ist
Widerlich.
Ja ganz klar sex. Belästigung.
Dem Familienmitglied würde ich erstens Ordentlich die Meinung geigen und ihn auch outen. Ausserdem darauf achten und auch nachfragen um sicherzustellen, dass es keine weiteren Opfer gibt. Solche Widerlinge machen bestimmt weiter.
Auch den Rollstuhlfahrer würde ich zur Rechenschaft ziehen.
Mehr als das; es ist schon ein sexueller Übergriff. Wäre der Täter gar mit dem Finger in eine Körperöffnung eingedrungen, so wäre dies schon als Vergewaltigung qualifiziert gewesen.
beides ein klares ja.
Beides: Offensichtlich Ja.
Finde ich krass, dass du da noch fragen musst. Erst recht bei ersterem.