Ist es erlaubt, dass in sozialen Netzwerken Nutzer und Nutzerinnen?

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Es ist in den meisten Ländern illegal und gegen die Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke, wenn Erwachsene ohne Altersbeschränkung mit Minderjährigen über sexuelle Themen kommunizieren. Die Rechtslage variiert je nach Land, aber solche Handlungen werden im Allgemeinen als Verletzung von Kinderschutzgesetzen betrachtet.

Portale, die keine Altersbeschränkungen haben und es zulassen, dass Erwachsene mit Minderjährigen über sexuelle Themen kommunizieren, könnten rechtliche Konsequenzen und öffentliche Empörung provozieren. Es ist wichtig, die Sicherheit von Minderjährigen zu gewährleisten und solche Plattformen zu regulieren, um den Missbrauch zu verhindern. Daher könnten Gesetze oder Richtlinien erlassen werden, um solche Aktivitäten zu verbieten oder zu regulieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Natürlich ist das erlaubt, so pauschal wird man das auch gar nicht verbieten können.

Sind die minderjährigen über 14 und wird "nur" über das Thema geredet bzw. geschrieben wird es in der Regel nicht strafbar sein, bzw. verboten werden können.

Weitergehendes was Alter und Inhalte betrifft kann dann wiederum verboten sein.

Die Portale werden dafür die Verantwortung allerdings auch in der Regel ihren Nutzern übertragen, alles andere würde ja bedeuteten das sie eine wie auch immer geartete "Intelligente" Überwachung aller "privaten" Nachrichten durchführen müssten.

Spaceout777  08.04.2024, 11:04

Nein. Das stimmt nicht

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Portale, die die private Kommunikation ihrer Nutzer überwachen, sollten dicht gemacht werden.

Pflanzenfragen6  05.04.2024, 13:23

Gebe ich dir recht, müssten aber härterer Richtlinen her und altersangaben. Wenn ein Opfer sowas meldet, dann muss da auch in den Privaten chat geschaut werden.

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Das kommt darauf an, welcher Natur dieses "Schreiben" ist. Hier auf gutefrage.de zum Beispiel antworten ja auch Erwachsene auf Teenagerfragen zum Thema Sex. Das hat einen informierenden, aufklärenden Charakter und entspricht dem Sinn dieser Seite, Fragen im Rahmen der Richtlinien korrekt zu beantworten.

Zielt das Schreiben darauf ab, die Minderjährige Person zu sexuellen Handlungen zu bewegen, oder zum "Sexting" mit dem Erwachsenen zu verführen, dann ist das Cyber-Grooming und strafbar. Natürlich sollten Betreiber dagegen vorgehen, wenn sie Kenntnis davon erlangen.

verreisterNutzer  05.04.2024, 13:27

Und wenn sie es nicht tun?

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sushimett  05.04.2024, 13:34
@verreisterNutzer

Wenn sie nicht Kenntnis davon erlangen, kann man ihnen auch nicht vorwerfen, dass sie untätig geblieben sind. Die Portale müssen den Kindern/Jugendlichen Möglichkeiten anbieten, illegales Verhalten zu melden. Das ist auf allen mir bekannten Social-Media-Seiten der Fall, über diverse "Melden"-Funktionen.

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sushimett  05.04.2024, 13:41
@verreisterNutzer

Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Wenn Meldungen systematisch ignoriert würden, dann könnten Behörden regulatorische Maßnahmen ergreifen, weil die Seite den Jugendschutz nicht gewährleistet.

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tomaushamburg  05.04.2024, 13:42
@verreisterNutzer

mit einer Kette von "...und wenn..." kommt man nicht weiter. Wenn eine Straftat stattfindet, kann man sie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen, und das sollte man dann auch tun.

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Golfprofil71  05.04.2024, 14:01

Was ich hier nicht verstehe, ist dieses Gegensätzliche. "Sex zw. Erwachsenen u. 14 (!) Jährigen ist erlaubt. (Stimmt das denn?) Man liest das hier ständig. Sexting dagegen soll strafbar sein. Häääää???

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sushimett  05.04.2024, 14:10
@Golfprofil71

Ja, das ist so. Sex in persona ist unter Berücksichtigung bestimmter Schutzvorschriften (sexuelle Reife ist gegeben, kein Abhängigkeitsverhältnis etc) zwischen 14 und älter sowie Erwachsenen erlaubt.

"Sexting" zwischen 14 und älter sowie Erwachsenen ist dagegen immer strafbar.

Der Grund ist, dass es immer mehr Erwachsene im Internet auf Kinder/Jugendliche in diesem Alter abgesehen hatten und es de facto zu sexuellem Missbrauch über das Internet kam. Im Internet finden sie sehr leicht viele Opfer. Die Pädokriminellen nutzen dabei die Unreife und Naivität der Kinder/Jugendlichen aus. Dagegen ist der Gesetzgeber mit einer Verschärfung des Gesetzes vorgegangen.

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1. Dass Erwachsene mit Minderjährigen über egal welche Themen reden, ist legal und allgemein auch gut.

2. Verboten ist Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie, aber davon redest du ja nicht.

3. Verboten ist auch die Anbahnung von Kindesmissbrauch, also sexuellen Handlungen mit Menschen unter 14.

4. Eine wirksame Altersbegrenzung ist generell schwer umsetzbar. Bei Pornoseiten, Glückspiel und Alkoholvertrieb gibt es so etwas theoretisch, aber das ist bekanntlich Augenwischerei.

5. Wenn beide Seiten Interesse an dem Kontakt haben und niemandem geschadet wird, sehe ich dein Problem nicht. Gegenfrage: Bist du auch eine Befürworterin des Klarnamenszwangs?

6. Die Kontrolle über das Nutzungsverhalten sozialer Netzwerke obliegt bei Minderjährigen den Erziehungsberechtigten. Ohne eine kriminelle Gefahr hat sich der Staat da herauszuhalten.