Ist eigentlich Sex im Wald erlaubt?
Da die warmen Temparaturen kommen, steigt ja die Stimmung und ich hätte wieder mal Interesse, in der Natur zu f.ken. Ich meine nicht auf dem Feldweg, sondern da wo die Bäume stehen. Grundsätzlich nehme ich ein Fernglas mit, um zwischendurch zu schauen, ob jemand mich dabei beobachtet. Ich fühle mich ja nicht gestört, wenn man mir dabei zuschaut, nur es könnte ja jemand das Ordnungsamt alarmieren.
Wie seht ihr das ?
10 Antworten
Eigentlich nicht aber es ist ja nicht überall jemand der alles sieht.
Haja wenn ich f.ke nehme ich ja auch kein Megaphon in den Hand und ruf jeden in den Wald. Ich mach alles schön heimlich.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Also theoretisch ist es erlaubt, wenn ihr alles in eurer Macht stehende unternehmt, dass ihr nicht erwischt werdet und keinen damit belästigt.
Solange ihr nicht erwischt werdet ist ohnehin alles gut.
Hatte auch schon Spaß an verschiedenen Orten im Freien 🤭
Natürlich ist es nicht per se strafbar.
Dann wären ja auch entsprechende Outdoorfilmchen Beweismaterial zu einer Straftat. Aber da auch da Maßnahmen ergriffen werden, dass keiner reinplatzt/belästigt wird, ist das alles legal.
Also kann ich es in Ruhe genießen.
Ein Nutzer hat vorhin gemeint, er würde es melden. Versteh nicht, warum manche Leute sich dadurch belästigt fühlen. Bestimmt, weil sie neidisch sind. Weil umgekehrt mich würde es auch nicht stören.
Grundsätzlich ist Sex im Freien nicht erlaubt. Das liegt daran, dass andere Menschen davon gestört werden können. Fühlen diese sich belästigt, handelt es sich um die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nach § 183a des Strafgesetzbuches gelten sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit als Straftat.
So einfach ist das.
Naja, nicht ganz.
Das zählt wenn mit Vorsatz gehandelt wird.
Denn das Gesetz sagt klar:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt...
ABSICHTLICH und WISSENTLICH ist hier der ausschlaggebende Faktor.
Will man nicht erwischt werden, wählt eine Zeit bei der normalerweise niemand unterwegs ist (mitten in der Nacht) oder einen Ort, wo wenig Menschen vorbeikommen (Wald), passt man auf, wird dann aber gegen den eigenen Willen doch erwischt, kann man das schwerlich als absichtlich und wissentlich auslegen...
Natürlich nur, wenn man dann tatsächlich trotzdem erwischt wird.
Wenn nicht, ist eh kein Richter, wo kein Kläger ist.
Wenn ich das sehe würde ich es melden. Die Gründe habe ich aufgeführt, Erregung öffentlichen Ärgernisses. Vollkommen egal ob ich mich gestört fühle oder nicht, das macht man zuhause und nicht da wo Menschen sind. Ich gehe sehr gerne in den Wald zum spazieren, da will ich nicht anderen beim vögeln zuschauen.
Solange du niemanden damit belästigst sollte das kein Problem sein. Gesetzlich ist das so geregelt, dass es eine strafbare Handlung gilt, wenn es in der Öffentlichkeit geschieht. Nun fragt man sich : Wo beginnt und wo endet die Öffentlichkeit? Ist der Wald die Öffentlichkeit, wenn niemand da ist, der sich daran stört?
Naja, das Gesetz geht eher davon aus, ob man erwischt werden will oder nicht.
Will man erwischt werden, oder ist davon auszugehen, ist es strafbar.
§183a StGB
Ich such mir immer eine ruhige Ecke aus.
Würdest du dich belästigt fühlen ?
Nein, das ist nicht erlaubt. Aber wo kein Kläger, da kein Ankläger. Wenn du nicht gesehen wirst, passiert auch nichts.
Ich fände es aber sehr befremdlich, wenn mein Partner während des Aktes ins Fernglas schauen würde.
Da wäre bei mir die Session vorbei!
Also solange ich nicht absichtlich vor Augen der Leute f.ke ist alles okay. Dachte ich mir auch. Was viele hier behaupten ist ja absurd.