Ist eigentlich Sex im Wald erlaubt?

10 Antworten

Eigentlich nicht aber es ist ja nicht überall jemand der alles sieht.

internationa48 
Fragesteller
 12.04.2024, 17:33

Haja wenn ich f.ke nehme ich ja auch kein Megaphon in den Hand und ruf jeden in den Wald. Ich mach alles schön heimlich.

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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Also theoretisch ist es erlaubt, wenn ihr alles in eurer Macht stehende unternehmt, dass ihr nicht erwischt werdet und keinen damit belästigt.

Solange ihr nicht erwischt werdet ist ohnehin alles gut.

Hatte auch schon Spaß an verschiedenen Orten im Freien 🤭

internationa48 
Fragesteller
 12.04.2024, 14:15

Also solange ich nicht absichtlich vor Augen der Leute f.ke ist alles okay. Dachte ich mir auch. Was viele hier behaupten ist ja absurd.

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Sasafre  12.04.2024, 17:50
@internationa48

Natürlich ist es nicht per se strafbar.
Dann wären ja auch entsprechende Outdoorfilmchen Beweismaterial zu einer Straftat. Aber da auch da Maßnahmen ergriffen werden, dass keiner reinplatzt/belästigt wird, ist das alles legal.

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internationa48 
Fragesteller
 12.04.2024, 17:53
@Sasafre

Also kann ich es in Ruhe genießen.

Ein Nutzer hat vorhin gemeint, er würde es melden. Versteh nicht, warum manche Leute sich dadurch belästigt fühlen. Bestimmt, weil sie neidisch sind. Weil umgekehrt mich würde es auch nicht stören.

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Grundsätzlich ist Sex im Freien nicht erlaubt. Das liegt daran, dass andere Menschen davon gestört werden können. Fühlen diese sich belästigt, handelt es sich um die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nach § 183a des Strafgesetzbuches gelten sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit als Straftat.

So einfach ist das.

Sasafre  12.04.2024, 12:47

Naja, nicht ganz.
Das zählt wenn mit Vorsatz gehandelt wird.

Denn das Gesetz sagt klar:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt...

ABSICHTLICH und WISSENTLICH ist hier der ausschlaggebende Faktor.
Will man nicht erwischt werden, wählt eine Zeit bei der normalerweise niemand unterwegs ist (mitten in der Nacht) oder einen Ort, wo wenig Menschen vorbeikommen (Wald), passt man auf, wird dann aber gegen den eigenen Willen doch erwischt, kann man das schwerlich als absichtlich und wissentlich auslegen...

Natürlich nur, wenn man dann tatsächlich trotzdem erwischt wird.
Wenn nicht, ist eh kein Richter, wo kein Kläger ist.

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Kikihajs  12.04.2024, 12:49
@Sasafre

Ich hab mich allgemein auf den Parapgraphen bezogen, mehr nicht. Im übrigen geht aus der Fragestellung ja ziemlich genau hervor dass das der Fragesteller wissentlich und absichtlich machen möchte.

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Sasafre  12.04.2024, 12:53
@Kikihajs
Grundsätzlich nehme ich ein Fernglas mit, um zwischendurch zu schauen, ob jemand mich dabei beobachtet. 

Klingt für mich so, als würden sie aufhören/gehen, wenn sie jemanden entdecken...
Spricht also gegen §183a

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internationa48 
Fragesteller
 12.04.2024, 17:32

Hä würdest du dich gestört fühlen ?

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Kikihajs  12.04.2024, 17:34
@internationa48

Wenn ich das sehe würde ich es melden. Die Gründe habe ich aufgeführt, Erregung öffentlichen Ärgernisses. Vollkommen egal ob ich mich gestört fühle oder nicht, das macht man zuhause und nicht da wo Menschen sind. Ich gehe sehr gerne in den Wald zum spazieren, da will ich nicht anderen beim vögeln zuschauen.

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Solange du niemanden damit belästigst sollte das kein Problem sein. Gesetzlich ist das so geregelt, dass es eine strafbare Handlung gilt, wenn es in der Öffentlichkeit geschieht. Nun fragt man sich : Wo beginnt und wo endet die Öffentlichkeit? Ist der Wald die Öffentlichkeit, wenn niemand da ist, der sich daran stört?

Sasafre  12.04.2024, 12:54

Naja, das Gesetz geht eher davon aus, ob man erwischt werden will oder nicht.
Will man erwischt werden, oder ist davon auszugehen, ist es strafbar.

§183a StGB

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internationa48 
Fragesteller
 12.04.2024, 17:27

Ich such mir immer eine ruhige Ecke aus.

Würdest du dich belästigt fühlen ?

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Nein, das ist nicht erlaubt. Aber wo kein Kläger, da kein Ankläger. Wenn du nicht gesehen wirst, passiert auch nichts.

Ich fände es aber sehr befremdlich, wenn mein Partner während des Aktes ins Fernglas schauen würde.

Da wäre bei mir die Session vorbei!