Ist das wirklich vergewaltigung?

4 Antworten

Ja, jegliche Form von Penetration in den Anus oder die Vagina, egal ob das ein Finger, ein Penis, eine Gurke oder sonst was war, ist rechtlich eine Vergewaltigung. Und es ist richtig und wichtig, dass das auch so in der Anzeige vermerkt ist und verfolgt wird. Ich wünsche dir alles gute und ganz viel Kraft für die Aufarbeitung!

damals mit 10 Jahren

Unter 14 Jahren ist grundsätzlich jede sexuelle Handlung sexueller Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Die Unterscheidung spielt an der Stelle eigentlich nur in der Urteilsbegründung und bei der Mindeststrafe eine Rolle.

Das Strafmaß liegt schon bei einfachen sexuellen Missbrauch bei 6 Monate bis 10 Jahre. Da es aber um mehrere Taten geht, liegt die Höchststrafe ohnehin bei 15 Jahren.

Ob formal auf Tateinheit mit Vergewaltigung oder sexueller Nötigung erkannt wird ist letztlich unerheblich.

Woher ich das weiß:Recherche

Guten Tag!

Es ist richtig, dass der Beischlaf (=GV) als Vergewaltigung zu qualifizieren ist. Nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB gelten aber auch ,,beischlafähnliche Handlungen" als Vergewaltigung, wenn es mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist. Darunter zählt etwa die Penetration

  • mit einem Gegenstand
  • den Fingern

in den vaginal und/oder anal Bereich.

Bis zum 13. Lebensjahr gilt man strafrechtlich als Kind (vgl. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Vorliegend kommt die speziellere Vorschrift zur Anwendung, nämlich der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176c Abs. 1 Nr. 2a) StGB. Dieser umfasst ebenfalls die Vergewaltigungshandlung im Sinne des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB, ist daher eine Vergewaltigungstat.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

ich würde sagen , das ist sexueller Missbrauch , Kindesmissbrauch


anonym43514 
Fragesteller
 12.05.2024, 13:31

warum zählt das aber eine Anwältin als Vergewaltigung, als ich ihr eben erzählt habe, dass Finger reingesteckt wurden?

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