Ist das wirklich vergewaltigung?
Hallo Leute :)
Ich bin 17 und damals mit 10 Jahren wurde ich sexuell Missbraucht von meinem Vater und mit 11-12 dann noch vom Großonkel bis zu meinem 15 Lebensjahr.
Ich wurde oben im Brustbereich angefasst, es wurden Finger im Vaginalbereich reingesteckt von beiden Personen und auch hat mein Großonkel mit seiner Zunge da unten im Intimbereich ,,gearbeitet“.
Diese Woche Mittwoch hatte ich ein Anwalt Termin und da habe ich ihr alles so gut wie möglich im Detail erzählt und als das mit dem reinstecken kam, meinte sie das dies zur Vergewaltigung zählt und hat dies auch so direkt der Kriminalpolizei mitgeteilt, die auf ein Anruf von der Anwältin schon so oder so gewartet hat.
Als ich das mit der Zunge erzählt habe, konnte ich nur ,,Er hat dann unten im Intimbereich mit seiner Zunge eh..“ nur bis dahin konnte ich kommen, aber dann meinte sie, dass ich unbedingt solche Sätze zu ende sagen muss, aber wie sagt man solche Sätze zuende?
Das wichtigste, was ich gerne wissen würde ist, ob das wirklich Vergewaltigung ist? Ich dachte nämlich mein ganzes Leben lang, dass Vergewaltigung nur dann ist, wenn sein Glied in mich eindringen würde 😐
Jedenfalls komme ich seit dieser Info damit garnicht mehr klar irgendwie und es ist auch sehr belastend
4 Antworten
Ja, jegliche Form von Penetration in den Anus oder die Vagina, egal ob das ein Finger, ein Penis, eine Gurke oder sonst was war, ist rechtlich eine Vergewaltigung. Und es ist richtig und wichtig, dass das auch so in der Anzeige vermerkt ist und verfolgt wird. Ich wünsche dir alles gute und ganz viel Kraft für die Aufarbeitung!
damals mit 10 Jahren
Unter 14 Jahren ist grundsätzlich jede sexuelle Handlung sexueller Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Die Unterscheidung spielt an der Stelle eigentlich nur in der Urteilsbegründung und bei der Mindeststrafe eine Rolle.
Das Strafmaß liegt schon bei einfachen sexuellen Missbrauch bei 6 Monate bis 10 Jahre. Da es aber um mehrere Taten geht, liegt die Höchststrafe ohnehin bei 15 Jahren.
Ob formal auf Tateinheit mit Vergewaltigung oder sexueller Nötigung erkannt wird ist letztlich unerheblich.
Guten Tag!
Es ist richtig, dass der Beischlaf (=GV) als Vergewaltigung zu qualifizieren ist. Nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB gelten aber auch ,,beischlafähnliche Handlungen" als Vergewaltigung, wenn es mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist. Darunter zählt etwa die Penetration
- mit einem Gegenstand
- den Fingern
in den vaginal und/oder anal Bereich.
Bis zum 13. Lebensjahr gilt man strafrechtlich als Kind (vgl. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Vorliegend kommt die speziellere Vorschrift zur Anwendung, nämlich der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176c Abs. 1 Nr. 2a) StGB. Dieser umfasst ebenfalls die Vergewaltigungshandlung im Sinne des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB, ist daher eine Vergewaltigungstat.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
ich würde sagen , das ist sexueller Missbrauch , Kindesmissbrauch
warum zählt das aber eine Anwältin als Vergewaltigung, als ich ihr eben erzählt habe, dass Finger reingesteckt wurden?